22-0716

Schutz des Trinkwassers in den Vier- und Marschlanden vor PFAS-Einträgen durch Windkraftanlagen

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und AfD Fraktion Bergedorf

Die Vier- und Marschlande beherbergen mit dem Wasserschutzgebiet Curslack/Altengamme eine zentrale Säule der Hamburger Trinkwasserversorgung. Gleichzeitig befinden sich in diesem sensiblen Bereich zahlreiche Windkraftanlagen (WKA), unter anderem im Forschungswindpark Curslack und im Windpark Altengamme.

Da Rotorblätter durch Erosion (Regen, Hagel) Mikropartikel verlieren und diese oft PFAS-haltige Beschichtungen (Erosionsschutz) enthalten, besteht die Gefahr eines schleichenden Eintrags dieser „Ewigkeitschemikalien" in das oberflächennahe Grundwasser. Angesichts der seit Januar 2026 geltenden verschärften Grenzwerte der Trinkwasserverordnung ist eine genaue Überprüfung der lokalen Standorte notwendig.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele der aktuell in den Vier- und Marschlanden betriebenen Windkraftanlagen befinden sich innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Curslack/Altengamme?
  2. Welche technischen Informationen liegen der Genehmigungsbehörde (BUKEA) über die verwendeten Erosionsschutz-Beschichtungen der Anlagen im Windpark Altengamme (insbesondere beim aktuellen Repowering) und im Forschungswindpark Curslack vor?
  3. Sind der Behörde Anlagen in diesem Gebiet bekannt, deren Rotorblätter nachweislich PFAS-freie Beschichtungen verwenden?
  1. Werden die Grundwassermessstellen im direkten Umfeld der Windparks in Curslack und Altengamme spezifisch auf die 20 PFAS-Einzelsubstanzen hin untersucht, die seit 2026 dem neuen Trinkwassergrenzwert (100 ng/l) unterliegen?
  2. Gab es seit der letzten Verschärfung der Trinkwasserverordnung im Januar 2026 Auffälligkeiten oder Grenzwertüberschreitungen bei PFAS-Messungen in den Brunnen des Wasserwerks Curslack?
  3. In welcher Häufigkeit wird der Boden unterhalb der Rotor-Überstreichungsflächen in den Marschlanden auf PFAS-Rückstände beprobt, um einen Eintrag durch Materialabrieb auszuschließen?
  4. Welche spezifischen Auflagen zum Schutz des Grundwassers vor PFAS-Einträgen wurden für die neugeplante Anlage von HAMBURG WASSER direkt am Wasserwerk Curslack erteilt?
  5. Wird im Rahmen des laufenden oder künftigen Repowerings in den Vier- und Marschlanden zur Auflage gemacht, dass ausschließlich PFAS-freie Bauteile und Schmierstoffe verwendet werden dürfen?
  6. Wie wird sichergestellt, dass bei Wartungsarbeiten oder dem Austausch von Rotorblättern in den windreichen Gebieten der Marschlande kein PFAS-haltiger Schleifstaub in die Entwässerungsgräben gelangt?
  7. Wie ist das Notfallmanagement für die Anlagen in den Vier- und Marschlanden gestaltet, falls PFAS-haltige Betriebsstoffe (z. B. aus Getrieben) austreten, insbesondere angesichts der hohen Grundwasserleitfähigkeit in diesem Marschgebiet?
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Curslack

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