22-0625.03

Stellungnahme der Bezirksversammlung Bergedorf gem. § 28 Nr. 13 BezVG zur Drucksache 22-0625 "Beabsichtigte Umstellung des Standorts Bergedorf vom Zweischichtbetrieb in den Einschichtbetrieb"

Stellungnahme

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.3

Sachverhalt

Der Antrag der Fraktionen SPD und CDU gem. § 28 Nr. 13 BezVG (Drucksache 22-0625.01)Beabsichtigte Umstellung des Standorts Bergedorf vom Zweischichtbetrieb in den Einschichtbetrieb“ wurde vom Hauptausschuss in seiner Sitzung am 15.01.2026 bei Gegenstimmen der Fraktion der Grünen mehrheitlich beschlossen.

Die Behörde für Finanzen und Bezirke übersendet folgende Stellungnahme:

Nach dem aktuellen Planungsstand wird weiterhin ein verlässliches Terminangebot am Standort Bergedorf gegeben sein. Die Terminverfügbarkeit im Standort Bergedorf hat sich insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2025 mit einer Terminvorlaufzeit von weniger als zehn Tagen deutlich verbessert und liegt damit im Durchschnitt aller Standorte Einwohnerangelegenheiten in der Freien und Hansestadt Hamburg. Das Versprechen des Senats, eine Terminverfügbarkeit innerhalb von 14 Tagen sicherzustellen,wird somit eingehalten.

Betrachtet man den Wochenverlauf, ergibt sich ein Gesamtzeitfenster von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr, in dem der Standort für den Kundenverkehr geöffnet ist. Da alle Termine im Voraus gebucht werden, gelingt es den Kundinnen und Kunden damit auch weiterhin, Termine an Tagen mit frühem Öffnungszeitenbeginn oder später Schließung zu finden. Die Verbesserung durch gezielten Personaleinsatz wird sich insbesondere in den Randzeiten bemerkbar machen, die für berufstätige Personen von besonderer Bedeutung sind.

Nach alledem sowie den im Anhörungsschreiben ausgeführten Rahmenbedingungen wird an der geplanten Umstellung und damit an einer Optimierung der Prozesse, auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, festgehalten. Für die engagierte Befassung mit der Thematik danke ich ausdrücklich.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis.