Mehr Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen nach der neuen HRVV
Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.7
Antrag
der BAbg. Detmer, Bendt-Soetedjo, Potthast und Fraktion der GRÜNEN
In der letzten Wahlperiode des Bundestags hat die alte Bundesregierung noch eine neue Straßenverkehrsordnung auf den Weg gebracht. Am 21. März 2025 stimmte der Bundesrat mit Mehrheit für die neue Straßenverkehrsordnung.
Anschließend mussten die jeweiligen Bundesländer die neue Straßenverkehrsordnung in jeweiliges Verwaltungsrecht umsetzten. Seit dem 22. Januar 2026 ist die von der Behörde für Sport und Inneres erarbeitete neue "Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gemäß VwV zu § 45 Abs.9 Satz 4 Nr. 6 StVO" (kurz: HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen) unterzeichnet worden und somit in Hamburg rechtskräftig.
Damit lässt sich noch einfacher Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen einrichten. Dazu zählen:
• allgemeinbildende Schulen
• Förderschulen für körperlich oder geistig behinderte Menschen als spezialisierten Bildungseinrichtungen
• Kindergärten, Kindertagesstätten
• Kindergroßtagespflegeeinrichtungen und Kinderhorte
• Spielplätze, die öffentlich zugänglich sind und nicht auf privaten Grund stehen
• Alten- und Pflegeheime
• Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (z.B. Wohnheime, Tageseinrichtungen oder Werkstätten), neu aufgenommen
• Bereiche vor Krankenhäusern
• hochfrequentierte Schulwege
Zudem muss der Zugang der entsprechenden Einrichtung nun nicht mehr direkt an der Straße, für die Tempo 30 gelten soll, liegen. So heißt es in der neuen HRVV unter Absatz 1 Punkt 2 wie folgt: "Die Einrichtung muss über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen ist ein starker Ziel- und Quellverkehr aller Verkehrsarten mit seinen kritischen Begleiterscheinungen (z.B. häufige Fahrbahnquerungen durch zu Fuß Gehende, Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen an einem häufig genutzten Zugang zur Einrichtung, erhöhter Parkraumsuchverkehr, Pulkbildung von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden) vorhanden.“
Durch die Ausweisung weiterer Tempo-30-Strecken erhöhen wir die Verkehrssicherheit in Bergedorf und reduzieren gleichzeitig die Lärmbelastung für die Anwohnenden. Darüber hinaus trägt eine reduzierte Geschwindigkeit zur Senkung der CO₂-Emissionen bei und leistet damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Zudem können Tempo-30-Strecken, die bis zu 500 Meter auseinanderliegen, künftig zu einer zusammenhängenden Tempo-30-Strecke zusammengefasst werden. Bisher lag der maximale Abstand zwischen zwei Tempo-30-Strecken bei 300 Metern. So heißt es unter Absatz 2 Punkt 2 in der neuen HRVV wie folgt: "Sofern zu dem Beginn einer nachfolgenden Tempo 30-Strecke oder Tempo 30-Zone 500 Meter Abstand unterschritten wird, soll die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung aus Gründen der Verstetigung, Verkehrsoptimierung und zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung so verlängert werden, dass beide Strecken verbunden werden bzw. sich unmittelbar anschließen (vgl.VwV-StVO zu Zeichen 274 XII.)."
Beschluss:
Die Bezirksversammlung beschließt nach § 27 BezVG, die Straßenverkehrsbehörde gemäß §45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 StVO aufzufordern:
• Ladenbeker Furtweg vor der Berufsschule für Wirtschaft, Verkehrstechnik und Berufsvorbereitung (BS07) (Hausnummer 155)
• Ladenbeker Furtweg auf Höhe der Senioreneinrichtung Moosberg (auf Höhe der Straße Moosberg)
• Reinbeker Redder vor der Grundschule am Reinbeker Redder (Höhe Hausnummer 274)
• Leuschnerstraße vor dem Seniorenzentrum Leuschner (Höhe Hausnummer 94)
• Kurt-A.-Körber-Chaussee vor dem Kindergarten Galaxie und dem dortigen Spielplatz nördlich der Bushaltestelle Heckkaten (Höhe Hausnummer 127)
• Rahel-Varnhagen-Weg vor den Elbe-Werkstätten (Höhe Hausnummer 39)
• Im östlichen Bereich des Rungedamm und Mittlerer Landweg, auf Höhe der S-Bahnhaltestelle
• In der Leuschnerstraße auf Höhe Binnenfeldredder und ab Kreuzung Sannmannreihe bis auf Höhe Schule Leuschnerstraße
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