Es sind keine Fragesteller anwesend.
Frau Petersen-Griem bittet, TOP 9 (Drs. 22-0705 – Antrag Tempo 30 vor Einrichtungen) vorzuziehen, da sie später einen Termin wahrnehmen muss.
Der Vorsitzende schlägt vor,dieses Themas als TOP 4 zu beraten.
Die Tagesordnung wird mit dieser Maßgabe einvernehmlich genehmigt.
Herr Dr. Thon stellt sich als Leiter des Feuerwehrleitungsstabs vor. Ererläutert, dass die Feuerwehr Hamburg aus Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr besteht. Die Haushaltsplanung bildet eine gemeinsame operative Leistungserfüllung hinsichtlich des Brandschutzes und des Rettungsdiensts ab. Einsatztaktik und Beschaffung von Fahrzeugen sowie Sonderausstattung erfolgen zentral und koordiniert, um eine einheitliche und funktionale Einsatzfähigkeit sicherzustellen. Die enge Zusammenarbeit zwischen Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr ist essenziell, wobei die Freiwillige Feuerwehr als Ergänzungskomponente insbesondere in Randbereichen oft als erste vor Ort ist und maßgeblich zur Erreichung der Schutzziele beiträgt. Zudem erhält die Freiwillige Feuerwehr zum Beispiel durch Fördervereine ergänzende Mittel für gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeiten wie Jugendarbeit, die als wichtige Säule des Engagements im Stadtteil angesehen werden.
Herr Burkhart ergänzt, dass die Beschaffung von Einsatzmaterial nach einheitlichen Strategien, Konzepten und Bedarfsplanungen erfolgt, um eine koordinierte Ausstattung aller Einheiten sicherzustellen. Fördervereine unterstützen vor allem lokale Aktivitäten und die Ausstattung von Jugend- und Minifeuerwehren, jedoch nicht die Beschaffung von Einsatzmaterial, was in der Vergangenheit zu Diskussionen führte. Ein strukturierter Austausch mit der Bezirksamtsleitung gewährleistet heute eine klare Abgrenzung und Prüfung von Förderanträgen, wobei die Landesbereichsführung die Zuordnung zwischen Fördervereinshilfe und einsatzstrategischem Material vornimmt.
Frau Brodbeck erinnert an Fälle, in denen mit bezirklichen Sondermitteln die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr bezuschusst wurde. Da die Sondermittel knapp sind, fehlten die hier eingesetzten Gelder an anderer Stelle. Sie begrüßt daher, da es eine Verständigung mit der Bezirksamtsleitung gibt, um derartige Fälle künftig zu verhindern. Leider war diese Absprache der BV bislang nicht bekannt, so dass über die diesjährige Unterstützung für die Freiwillige Feuerwehr entschieden wurde, ohne das im Einzelnen erkennbar war, wofür diese Mittel eingesetzt werden.
Herr Dr. Thonweist darauf hin, dass die Sondermittelanträge nicht durch die BIS, sondern durch engagierte Kollegen im Ehrenamt gestellt werden. Die Landesbereichsführung übernimmt nun die Verantwortung, zu prüfen, inwieweit die beantragten Mittel dem ehrenamtlichen Engagement zugutekommen bzw. einsatztaktisch Relevantes betreffen.Es ist nicht im Sinne der Feuerwehrleitung, dass sich einzelne Wehren auf diesem Wege Ausrüstungsgegenstände außerhalb der zentralen Beschaffung besorgen.
Herr Froh betont, dass die Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehr nicht in Frage stehen sollte und befürwortet eine wohlwollende Beurteilung der betreffenden Anträge der Fördervereine.
Frau Petersen-Griem begrüßt die Koordination der Sondermittelanträge. Eine Konkurrenz der ehrenamtlich arbeitenden Organisationen um diese Gelder bleibt dennoch bestehen, da mit ihnen nicht alle Wünsche erfüllbar sind. Die Unterstützung des gesellschaftlichen Engagements der Freiwilligen Feuerwehren steht für sie dabei keinesfalls zur Disposition.
Frau Brodbeckbezeichnet dieFreiwilligen Feuerwehren als gesellschaftlich integrative Kraft. Sie fragt, wie sich die Wehren um Mitglieder aus Zuwanderungsgruppen bemüht, die zum Beispiel aus religiösen Gründen auf Alkohol verzichten. Diese Frage spielt für sie eine Rolle, wenn es darum geht, inwieweit Feuerwehrfeste finanziell unterstützt werden sollen.
Herr Burghart macht deutlich, dass es der freiwilligen Feuerwehr nicht auf den Hintergrund ihrer Mitglieder ankommt. Grundsätzlich ist jedes Mitglied gewollt, wobei es im Vordergrund steht, dass die jeweiligen Teams funktionieren. Die einzelnen Wehren haben bei der Integration unterschiedliche Herangehensweisen, die von ihrer Vernetzung im jeweiligen Stadtteil abhängen. Generell funktioniert die Gewinnung von Nachwuchs über die Jugendwehren, wodurch die Zusammensetzung der Teams im Grunde einem permanenten Wandel unterliegt.
Herr Teschinsky erläutert, dass seine Fraktion mit diesem Antrag das Ziel verfolgt, die Spielräume, welche die neue HRVV öffnet, zu nutzen.
Frau Petersen-Griem hält die im Petitum gelisteten Örtlichkeiten für zu willkürlich ausgewählt. Sie plädiert für eine grundsätzliche Prüfung der Bedarfe durch die Polizei, da dort die nötige Expertise vorhanden ist. Sie wünscht sich vor diesem Hintergrund zunächst einen intensiven Austausch, bevor über den Antrag beschlossen wird.
Herr Froh teilt diese Einschätzung. Vor allem ist die im Punkt 4. des Beschlussvorschlags genannte Frist von 6 Wochen, innerhalb der die Polizei ihre Prüfergebnisse vorstellen soll, viel zu kurz. Der vorliegende Antrag ist somit nicht zustimmungsfähig.
Herr Schramm erläutert, dass die Polizei die Maßnahmen, welche sie zugunsten der Verkehrssicherheit aufgrund der neuen HRVV vornehmen wird, nach ihrer Sinnhaftigkeit priorisiert. Nach wie vor bedarf die Einrichtung von Tempo-30-Strecken einer zwingenden Begründung, insbesondere durch Unfallanalysen und Verkehrssituationsbeobachtungen. Soziale Einrichtungen werden nicht automatisch berücksichtigt. Zudem müssen unerwünschte Effekte wie Elterntaxen oder Verkehrsverlagerungen vermieden und die Bevölkerung einbezogen werden Zudem ist das strategische Vorrangnetz des ÖPNV von Bedeutung, da bei stark frequentierten Buslinien die Entscheidung über Tempo-30-Strecken von mehreren Behörden getroffen wird. Dies erschwert eine Anordnung, vor allem ohne Gefahrenprognose. Aufgrund der Vielzahl der Anträge und begrenzter personeller Ressourcen kann nicht jeder Antrag sofort geprüft werden.
Vor diesem Hintergrund hat seine erste Sichtung der genannten Örtlichkeiten gezeigt, dass viele der gewünschten Maßnahmen so nicht umsetzbar sind.
Herr Schramm warnt auch aufgrund der Presseberichterstattung über den Antrag davor, bei Einrichtungen oder in der Bevölkerung Erwartungen zu wecken, die dann durch die Polizei nicht erfüllt werden können.
Herr Teschinsky weist darauf hin, dass es Aufgabe der Politik ist, Wünsche der Bevölkerung aufzunehmen und in politisches Handeln umzusetzen.
Laut Herrn Frohkönnen sich die Fachsprecher auch direkt an die Polizei wenden, um an sie herangetragene Anliegen zu besprechen.
Herr Graßhoff begrüßt das mit dem Antrag vorfolgte Ansinnen ausdrücklich, da jede zusätzliche Tempo-30-Regelung zu befürworten ist. Er fordert, dass aus den erweiterten Rahmenbedingungen der neuen HRVV schnell konkrete Maßnahmen resultieren. Aus den bisherigen Ausführungen von Herrn Schrammkann er nicht erkennen, auf welchen Wege die Polizei dieses Ziel erreichen will.
Herr Schramm bekräftigt, dass eine Priorisierung aufgrund von Verkehrsbeobachtungen, Unfallanalysen und den eingehenden Anträgen der Einrichtungen vor dem Hintergrund der vorhandenen Ressourcen unumgänglich ist. Bisher abgelehnte Prüffälle werden im Zuge dessen zuerst wieder aufgegriffen.
Herr Roßborg bittet die Polizei, nach einem angemessenen Zeitraum die Ergebnisse dieser Priorisierung vorzustellen. Er schlägt infolgedessen vor, den Punkt 3. des Petitums in die vierteljährliche Controllingliste aufzunehmen.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden die Beratungen in die nächste Sitzung vertagt, um den Fraktionen interne Beratungen zu ermöglichen.
Der Vorsitzende berichtet, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) keine Referierenden entsandt haben.
Herr Froh bittet, die Begründung der Absage zu Protokoll zu nehmen und das Referat auf die Controlling-Liste zu nehmen. Er wird dieses Thema im Hauptausschuss ansprechen.
Protokollnotiz:
Die BUKEA erklärte, hier nicht betroffen zu sein, da keine Zuständigkeit für das Wegegesetz oder für Tausalzregelungen besteht.
Die BVM wies darauf hin, dass es kein Hamburgisches Wegereinigungsgesetz gibt. Zudem kann die BVM nicht das entsprechende Gesetz ändern, da dies der Bürgerschaft obliegt.
Zudem regt die BVM an, Referenteneinladungen zukünftig als Empfehlung nach § 27 BezVG mit einer entsprechenden Drucksache zu beschließen. Dies wird in anderen Bezirksversammlungen auch so gehandhabt. Das macht es wesentlich einfacher, den Sachverhalt zu bewerten. Für die Bezirksversammlung Bergedorf hätte es obendrein den Vorteil, dass sie unabhängig von einer Teilnahme einen Anspruch auf eine Stellungnahme gem. § 27 BezVG hätte.
Herr Roßborg bittet, die Begründung schon im Vorwege zu versenden, damit die Fraktionen umgehend reagieren können.
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass es seitens der BVM auch zu diesem Thema keine Referierenden gibt.
Protokollnotiz:
Die BVM begründet die Absage mit dem Hinweis, dass der Einladung bis auf den Titel jeglicher Kontext fehlt. Daher ist es nicht möglich, Referenten zu entsenden.
Der Hinweis der BVM auf § 27 BezVG (s. TOP 5) betrifft auch diese Einladung.
Herr Froh plädiert nach fraktionsinternen Beratungen dafür, nunauch die Gelder für die Grundinstandsetzung des Moorfleeter Deichs zwischen Brennerhof und Haus Nr. 213 freizugeben, da anderenfalls die Gefahr besteht, dass die zur Verfügung stehenden Gelder verfallen.
Herr Charles bestätigt Herrn Roßborg, dass sich die Verwaltung mit den Leitungsträgern abgestimmt hat, so dass er nicht davon ausgeht, dass es zu Verzögerungen aufgrund von Leitungsarbeiten kommt.
Der Fachausschuss beschließt einstimmig, der Bezirksversammlung dieGrundinstandsetzung des Moorfleeter Deichs zwischen Brennerhof und Haus Nr. 213 als Maßnahme des Tiefbauprogramms zu beschließen.
Der BV wird berichtet.
´Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
Herr Froh vermisst ein Bekenntnis der BVM zurVerkehrswende. Offensichtlich wird in Bereich Car-Sharing nicht auf die Förderung des Elektromobilität gesetzt.
Herr Roßborg bittet, das Thema auf die jährliche Controlling-Liste zu setzen.
Der Fachausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
Fragen der CDU
- 1. Badeaufsicht am Allermöher See 2026
In den Medien war zu lesen, dass auch der Allermöher See wieder mit einer Badeaufsicht betreut wird.
Bitte den Sachstand mitteilen, ob die Information richtig ist und wer dort weiter die Rettungsstation zu welchen Zeiten besetzt?
Herr Charles gibt bekannt, dass der Verein SiWa die Badeaufsicht zwischen dem 01.05.26 und dem 30.09.26 übernehmen wird. Die Finanzierung erfolgt über den Quartiersfond.
- 2. Entwidmung einer Verkehrsfläche am Beensroaredder
Aktuell war im amtlichen Anzeiger zu lesen, dass eine Verkehrsfläche nicht mehr benötigt wird und entwidmet werden soll.
Bitte kurz die Fläche darstellen und die Gründe erklären.
Herr Charles erläutert anhand des beigefügten Lageplans, dass hier Häuserblocks abgerissen und neue Gebäude errichtet werden. Die bisherigen Wegeverbindungen werden dadurch obsolet, weshalb sie entwidmet werden. Die Widmung der neuen Wege erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahmen.
- 3. Brücke über die Brookwetterung am östlichen Ende vom Brookdeich
Gibt es schon neue Erkenntnisse wem die Brücke gehört?
Wenn nein, warum nicht?
Laut Herrn Charles handelt es sich hier um eine private Brücke mit einer Sondernutzung. Im Zuge der Herstellung der Radroute wird der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) eine neue und ausreichend breite Brücke bauen.
Frage der SPD
Wie ist der aktuelle Sachstand zur Erneuerung und Änderung des Radweges Röpraredder? Derzeit ist der Radweg weiterhin in einem schlechten Zustand der sich durch die Winterepisode in diesem Jahr sogar noch verschlechtert hat.
Herr Charles berichtet, dass der Bezirk aufgrund des Zustandes im Kontakt mit der BVM steht. Den bisherigen bezirklichen Plänen zur Erneuerung stimmt die BVM nicht zu, so dass zurzeit nach einer Einigung gesucht wird. In den kommenden Wochen stehen Gespräche an, im Zuge dessen auch dieses Thema zur Sprache kommen wird.
Fragen der Linken
1. Welche Erkenntnisse zum Unfallgeschehen gibt es bereits zum Verkehrsunfall mit Todesfolge an der Amandus-Stubbe-Straße am 05.03.2026, besonders solche, die auf Problematiken in der Verkehrsflächennutzung und Sichtbeziehungen hindeuten?
2. Welche Maßnahmen wurden bereits in Erwägung gezogen, angeordnet, geplant oder umgesetzt, die den erkannten Problemen Abhilfe schaffen sollen?
Dieser Vorfall wird laut Herrn Schramm derzeit durch die Verkehrsdirektion untersucht. Zudem wird sich die Unfallkommission damit befassen. Er möchte den Ergebnissen nicht vorgreifen.
Herr Paulssen bittet seine unter TOP 3 zitierten Aussagen wie folgt zu ergänzen:
„Herr Paulssen weist auf im Hinblick auf seine berufliche Kompetenz darauf hin, dass z.B. eine Einschränkung der Verkehrsabwicklung auf der B5, eine Überlastung der Bushaltestellen und lange Wartezeiten an Fußgängerampeln zu befürchten seien.“
Die Niederschrift wird mit dieser Maßgabe einvernehmlich genehmigt,
Bänke an der Justus-Brinckmann-Straße
Herr Charles berichtet von einem Ortstermin mit Vertretern des Seniorenbeirats. Im Rahmen dieses Termins wurde festgestellt, dass einige Bänke nicht benötigt werden. Für andere wurden neue Standorte festgelegt, die Herr Charles anhand des dieser Niederschrift beigefügten Lageplans vorstellt.
Die Bank Nr. 3 soll gedreht werden, so dass der Blick der dort sitzenden Personen nicht auf die Straße gerichtet ist.
Herr Fleigeweist darauf hin, dass sich der Seniorenbeirat die Bank Nr. 2 am oberen Ende der Treppe des Michael-Nathan-Wegs gewünscht hatte. Herr Charles wird diesen Hinweis berücksichtigen.
Zudem erkundigt sich Herr Fleige nach dem Wartehäuschen, um das der Seniorenbeirat bei der Bank Nr. 5 an der dortigen Bushaltestelle gebeten hat. Herr Charles erklärt, dass ein Fahrgastunterstandes hier nicht kurzfristig realisierbar ist, weshalb er dazu rät, zunächst nur die Bank umzusetzen.
Herr Graßhoff erinnert an einen interfraktionellen Beschluss der BV zugunsten eines Ersatzes der Treppe des Michael-Nathan-Wegsdurch Serpentinen. Herr Charles berichtet, dass dieses Vorhaben aufgrund des Höhenunterschieds nicht umsetzbar ist.
Der Fachausschuss stimmt dem vorgestellten Plan mit der Maßgabe, die Bank Nr. 2 am oberen Ende der Treppe zu errichten, einvernehmlich zu.
Fahrgastunterstand an der Bushaltestelle Lohbrügger Markt
Herr Paulssennimmt Bezug auf das im Rahmen der Baumaßnahme Binnenfeldredder geplante Wartehäuschen an der Bushaltestelle der Station Lohbrügger Markt, von der die Busse in Richtung Lohbrügge Nord fahren. Dieses konnte damals aufgrund von mangelndem Platz und verlegten Leitungen nicht realisiert werden. Der Seniorenbeirat hatte damals den zuständigen LSBG schriftlich um Prüfung gebeten, ob eine ingenieurstechnische Sonderlösung gefunden werden kann. Bisher hat Herr Paulssen keine Rückmeldung erhalten, weshalb er um den aktuellen Sachstand bittet.
Herr Charles bittet, ihm das betreffende Schreiben erneut zukommen zu lassen, um prüfen lassen zu können, weshalb es bisher keine Antwort gab.