Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses - Aufnahme der Wege im NSG Boberger Niederung
Die BV beantragte, die Wege im Naturschutzgebiet Boberger Niederung sowie auch den Kirchwerder Marschbahndamm vom Kirchenheerweg bis Kirchwerder Mühlendamm in das Wegereinigungsverzeichnis aufzunehmen (Drs. 22-0583).
Hinsichtlich Wege in der Boberger Niederung ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu folgendem Schluss gekommen:
Das Naturschutzgebiet Boberger Niederungen ist überwiegend von forst- und landwirtschaftlichen Flächen gekennzeichnet. In diesem Bereich liegen auch die meisten Wege, die somit nicht als öffentliche Straßenverkehrsflächen gewidmet sind. Eine Ausnahme ist der Walter-Hammer-Weg, dieser ist im Abschnitt von Boberger Furt bis zur Bundesautobahn A1 für den Fußgänger- und Radverkehr sowie für den Verkehr mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen als Straßenverkehrsfläche gewidmet. Die SRH sieht hier keinen Fall für das WRV, da keine Anliegerinnen und Anlieger vorhanden sind. Sie prüft daher die Aufnahme des öffentlich gewidmeten Bereichs des Walter-Hammer-Wegs in die Regelreinigungsleistungen, die gemäß § 29 Abs 4 HWG durch die SRH sicherzustellen wären. Dies erfolgt außerhalb der Gebührenfinanzierung durch Erstattungsmittel der BUKEA.
Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.
keine
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