Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses
Letzte Beratung: 17.03.2026 Regionalausschuss Ö 7.2
Mit der Drucksache 21-1881.01 hat die Bezirksversammlung beschlossen, den Teil des Marschbahndamms an der neuen Stadtteilschule Kirchwerder in den Winterdienst aufzunehmen.
Dies wurde im Rahmen der Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses als Anmerkung mit aufgenommen.
Unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) ist die BUKEA zu folgendem Schluss gekommen:
Der Kirchwerder Marschbahndamm vom Kirchenheerweg bis zum Kirchwerder Mühlendamm besteht überwiegend aus einer Fahrbahn ohne baulich abgesetzten Gehweg. Die Fahrbahnreinigung erfolgt 14-täglich. Ausschließlich im Bereich der Buskehre Teufelsort gibt es einen Fußweg. Dieser liegt in der Reinigungsverpflichtung der angrenzenden Schule. Diese hat sich mit einer Brücke einen direkten Zugang zum Kirchwerder Marschbahndamm geschaffen. Der Eindruck der SRH vor Ort ist, dass die Schule ihrer Reinigungsverpflichtung nachkommt. Auch im letzten Jahr wurde kein Reinigungsbedarf durch die SRH festgestellt, als der Gehweg vor der Schule im Kirchenheerweg als Prüffall für das WRV geführt wurde. Die SRH sieht daher keinen Anlass für eine Aufnahme des in Rede stehenden Bereichs ins WRV.
Beschluss:
Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.
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