Auslastung der E-Ladeinfrastruktur im Bezirk Bergedorf und Optimierung des Parkraumangebots
Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.5
Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und AfD Fraktion Bergedorf
Im Bezirk Bergedorf ist zu beobachten, dass an zahlreichen Standorten das Angebot an exklusiv für Elektrofahrzeuge reservierten Parkplätzen die tatsächliche Nachfrage bei weitem übersteigt. Während der Parkdruck für Anwohner mit konventionellen Fahrzeugen (Verbrennern) stetig zunimmt, bleiben viele für E-Fahrzeuge reservierte Stellflächen – insbesondere in den Abend- und Nachtstunden – ungenutzt.
Beispielhaft seien hier der Brüdtweg, die Lohbrügger Landstraße, die Bergedorfer Straße und die Wentorfer Straße genannt. Vor dem Hintergrund des massiven Parkplatzmangels ist zu prüfen, ob die starre Zuweisung dieser Flächen noch verhältnismäßig ist oder ob durch zeitliche Flexibilisierung zusätzlicher Parkraum für Anwohner geschaffen werden kann.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation mit Beiträgen des Bezirksamtes Bergedorf:
Die Freie und Hansestadt Hamburg steuert auf Basis eines stadtweiten Standortkonzepts den systematischen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur auch im Bezirk Bergedorf. Ziel ist es, bereits heute Ladepunkte dort zu errichten, wo sie für den erwarteten Hochlauf der Elektromobilität bis 2030 benötigt werden – die Ladeinfrastruktur von heute bildet die Versorgungssicherheit vonmorgen.
Im Auftrag der Stadt errichten und betreiben insgesamt 6 Konzessionäre öffentliche Ladeinfrastruktur. Neben der städtischen HEnW Mobil GmbH planen, bauen und betreiben aktuell fünf weitere Konzessionäre öffentliche Ladepunkte im Bezirk Bergedorf; zudem wurden bereits vor 2025 durch andere Marktakteure öffentliche Ladepunkte in Hamburg errichtet.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) die Fragen wie folgt:
Eine Auflistung aller öffentlich zugänglichen Ladepunkte mit Ladegeschwindigkeit, Bundesland, Straße und Postleitzahl ist öffentlich auf der Website der Bundesnetzagentur einsehbar: Ladesäulenkarte. Die Bundesnetzagentur weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass die Liste die Ladeeinrichtungen aller Betreiberinnen und Betreiber beinhaltet, die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur vollständig abgeschlossen und einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt haben. Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen ist daher größer als auf der Website dargestellt.
Ob sich die Ladesäulen im öffentlichen Raum oder auf privaten Flächen befinden, wird nicht ausgewiesen. Eine Aufschlüsselung der öffentlich zugänglichen Ladepunkte aufeinzelneBezirke, Stadtteile oder auf die Nutzungsart (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet) ist nicht möglich, da die Bundesnetzagentur hiernach nicht differenziert.
Der Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum erfolgt in Hamburg aktuell durch sechs Konzessionärinnen und Konzessionäre. Zu den Planungen und Inbetriebnahmeterminen ist die BWAI nicht auskunftsfähig, da diese in der Verantwortung der Betreiberinnen und Betreiber liegen.
Der Ausbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum erfolgt in Hamburg innerhalb von Ausbaugebieten bzw. Suchräumen, die den Betreiberinnen und Betreibern per Konzessionsvertrag zugeordnet sind. Innerhalb der eigenenen Ausbaugebiete sind die Betreiber in ihrer Suche frei und planen nach eigenen Kriterien ihre Standorte.
a) Wie hoch ist die Belegungsquote an den Standorten Brüdtweg, Lohbrügger Landstraße, Bergedorfer Straße und Wendtorfer Straße?
b) Wie hoch ist der Anteil der Standzeit, in der zwar ein Fahrzeug parkt, aber kein aktiver Ladevorgang stattfindet?
Entsprechende Daten betreffen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und werden nicht entsprechend veröffentlicht.
Das Bezirksamt ist hierfür nicht zuständig.
Das Bezirksamt ist hierfür nicht zuständig.
Das Bezirksamt ist hierfür nicht zuständig.
Aus Sicht der BWAI ist es nicht förderlich, das Parken von Anwohnerinnen und Anwohnern auf Stellplätzen zuzulassen, die für das öffentliche Laden von Elektrofahrzeugen bestimmt sind. Die Zahl der Parkplätze mit Lademöglichkeit im öffentlichen Raum wird bedarfsgerecht ausgebaut. Diese Ladeplätze dienen ausschließlich dem Zweck, eine verlässliche und jederzeit verfügbare Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge bereitzustellen. Die Verfügbarkeit der Ladepunkte ist ein wesentlicher Faktor für die Akzeptanz und den Hochlauf der Elektromobilität.Diese stellen zentrale Ziele des Senats dar und zahlen auf die Klimaschutzbemühungen und die Ziele der Luftreinhaltung ein.
Eine Belegung der Ladeplätze durch nicht ladende Anwohnenden kann zudem die Auslastung und damit die Wirtschaftlichkeit der Geschäftsmodelle der Ladeinfrastrukturbetreiber belasten. Unvorhergesehene Einnahmeausfälle könnten sich negativ auf die Investitionsentscheidungen der Betreiberinnen und Betreiber auswirken, zu höheren Ladepreisen führen und somit den erforderlichen Hochlauf der Ladeinfrastruktur erschweren.
Die jetzige Beschilderung besteht darüber hinaus aus einem Verkehrszeichen („Parkplatz“) sowie drei Zusatzzeichen. Sollten Ausnahmen von den bestehenden Regelungen zugelassen werden, wären weitere Zusatzzeichen erforderlich. Das Anbringen weiterer Zusatzzeichen würde zulasten der Lesbarkeit, Verständlichkeit und Klarheit der Anordnung gehen. Eine klare und einheitliche Regel, nach der Ladeplätze ausschließlich für aktiv ladende Fahrzeuge vorgesehen sind, trägt zur Rechtssicherheit, Übersichtlichkeit und Akzeptanz der Parkraumbewirtschaftung bei.
Die BWAI verfolgt aus den oben genannten Gründen keine Projekte, die das Anwohnerparken mit Verbrennungsmotor auf E-Parkflächen ermöglichen. Eine rechtliche Prüfung ist daher nicht erfolgt.
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