Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen und aktuelle Situation II
Große Anfrage
der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke
Aus der Antwort auf unsere letzte Große Anfrage zu den Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen haben sich für uns weitere Fragen ergeben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Bergedorf nimm wie folgt Stellung:
Das Fachverfahren stellt offene Anträge nicht gesondert dar. Die Bearbeitung erfolgt über Aufgaben, die u.a. Änderungsanzeigen, Datenabgleiche, Forderungen, Nachforderungen von Unterlagen oder Widersprüche umfassen können. Ein Wohngeldfall kann eine Vielzahl an Aufgaben umfassen– unabhängig davon, ob bereits eine Leistungsbewilligung erfolgt ist oder nicht.
Eine Auswertung der Ablehnungsgründe steht nicht zur Verfügung. Mögliche Ablehnungsgründe sind u.a. fehlende Mitwirkung, Vermögen, keine berechtigten Haushaltsmitglieder, Wohngeldanspruch geringer als 10 Euro / Monat sowie eine Ablehnung nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast.
Ein dringender Handlungsbedarf besteht bei drohender Wohnungslosigkeit oder akuten finanziellen Notlagen. Darüber hinaus kann sich aus der individuellen Situation der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ein Priorisierungsbedarf ergeben, z.B. bei schwerer Krankheit oder Schwerbehinderung.
---
---
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.