22-0620.01

Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen und aktuelle Situation

Antwort

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion Die Linke

Im Rahmen von Haustürgesprächen haben wir immer wieder von Bürger*innen gehört, dass die Bearbeitungszeiten für Wohngeldanträge sehr lang sind. Viele Familien stehen vor der Herausforderung, ihre Miete pünktlich zu zahlen, während sie auf die Genehmigung ihres Wohngeldantrags warten. Dies führt zu erheblichen finanziellen Belastungen.

Vor dem Hintergrund der Rückgängigmachung der Zentralisierung und der Wiederaufnahme der Bearbeitung von Wohngeldanträgen in den Bezirken fragen wir das Bezirksamt:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Wie hat sich die Bearbeitungszeit für Wohngeldanträge seit der Rückkehr zur dezentralen Bearbeitung entwickelt? Bitte für die letzten 12 Monate angeben.

Verfahrensdauer in Wochen *

1/25

2/25

3/25

4/25

5/25

6/25

7/25

8/25

9/25

10/25

11/25

12/25

FHH

17,0

15,6

17,4

17,5

18,6

17,8

16,3

16,3

16,5

17,1

---

---

B

18,0

17,4

16,2

17,4

18,8

18,6

17,9

16,5

18,8

19,7

---

---

* Auswertung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) liegt für die Monate 11/2025 und 12/2025 noch nicht vor.

Bearbeitungszeit bei Vorliegen der entscheidungserheblichen Unterlagen in Wochen**

1/25

2/25

3/25

4/25

5/25

6/25

7/25

8/25

9/25

10/25

11/25

12/25

FHH

---

---

---

---

---

4,3

3,3

3,8

3,9

4,6

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---

B

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---

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---

4,6

3,1

2,8

3,0

4,3

---

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** Auswertung der BSW liegt nur für den Zeitraum ab 6/2025 bis 10/2025 vor.

  1. Gibt es aktuelle Statistiken zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer? Wenn ja: Bitte angeben. Wenn nein: Warum nicht?

Siehe Antwort auf Frage 1.

  1. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die Bearbeitungszeiten zu verkürzen? Wenn keine: Warum nicht?

Die Nachforderung von Antragsunterlagen ist für die Verfahrensdauer maßgeblich. Sofern sich aus den unvollständigen Antragsunterlagen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Wohngeldanspruch ergibt, bewilligt die bezirkliche Wohngelddienststelle die vorläufige Zahlung des Wohngeldes gem. §26a WoGG.

Um die Kommunikation zwischen Antragstellenden und bezirklichen Wohngeldstellen zu vereinfachen und transparenter zu gestalten hat die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB), die die Beschaffung und Betreuung der IT-Systeme für die bezirklichen Wohngelddienststellen verantwortet, eine Wohngeld App entwickeln lassen, die derzeit im Rahmen einer Pilotierungsphase getestet und Anfang 2026 in den Produktivbetrieb geht.

Zudem planen die Bezirksämter gemeinsam mit der BSW und der BSFB die Einführung einer KI-Lösung zur Prüfung der Vollständigkeit der eingegangenen Anträge.

  1. Welche personellen oder technischen Verbesserungen gibt es, die zur Effizienzsteigerung bei Bearbeitung der Anträge beitragen?

Das Personal der Zentralen Wohngelddienststelle (ZeWo) wurde zum 01.04.2024 von den Bezirken übernommen und erfolgreich in die bestehenden Teams integriert. Zum Zwecke der Entlastung der Sachbearbeitung und stärkeren fachlichen Differenzierung wurde die Funktion der Fachassistenz Wohngeld etabliert. Zu den technischen Verbesserungen s. Antwort auf Frage 3.

  1. Wie viele Anträge sind derzeit in Bearbeitung?

Eine Auswertung für die Bezirke liegt nicht vor.

  1. Wie viele Anträge wurden in den letzten 12 Monaten eingereicht und wie viele davon wurden abgelehnt?

Im Zeitraum 01/2025 bis 10/2025 sind 44.480 Anträge eingegangen, davon 13.451 Erstanträge. Zum Stichtag 31.10.2025 waren 43.717 Anträge beschieden, davon 8.121 Ablehnungen. Eine Auswertung für die Bezirke liegt nicht vor.

  1. Welche spezifischen Gründe für Ablehnungen liegen vor? Bitte auflisten.

Eine Auswertung der Ablehnungsgründe liegt nicht vor.

  1. Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Familien, die in der Wartezeit auf Wohngeld Schwierigkeiten haben, ihre Miete zu zahlen und wie häufig wurden diese Unterstützungen beantragt und genehmigt bzw. welche Ablehnungsgründe liegen vor? Bitte Anzahl der Fälle für die letzten 12 Monate angeben.

Die Häufigkeit von Mietrückständen wird in den Dienststellen nicht erhoben. Ergibt sich aus einem Beratungskontakt ein dringender Handlungsbedarf, werden die Wohngeldfälle priorisiert bearbeitet. Liegen die Anspruchsvoraussetzung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vor, erfolgt eine vorläufige Bewilligung von Wohngeld nach §26a WoGG.

  1. Welche kurzfristigen Hilfsangebote oder Beratungsstellen können in Anspruch genommen werden? Bitte mit Häufigkeit für die letzten 12 Monate auflisten.

Die Wohngeld-Hotline berät wochentäglich zur Antragstellung und beantwortet Sachstandsanfragen. Im Zeitraum 01/2025 bis 10/2025 fanden 65.284 Beratungskontakte statt. Eine Auswertung für die Bezirke liegt nicht vor.

Darüber hinaus bietet das Sozialen Dienstleistungszentrum am Standort Weidenbaumsweg 21 die Möglichkeit zur persönlichen Beratung und Vorsprache sowie dienstags und donnerstags eine telefonische Sprechstunde an.

  1. Wie wird die Kommunikation mit den Antragstellenden gestaltet, um sie über den Stand ihrer Anträge zu informieren?

Antragsteller:innen erhalten eine schriftliche Eingangsbestätigung. Fehlende Unterlagen werden schriftlich nachgefordert. Die aktuelle durchschnittliche Bearbeitungsdauer ist auf www.hamburg.de/wohngeld einsehbar. Sachstandsanfragen beantwortet die Wohngeld-Hotline.

  1. Welche Pläne gibt es, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Antragsprozess zu verbessern? Falls keine: Warum nicht?

Siehe Antwort auf Frage 3. Im Übrigen siehe Antwort auf Frage 10.

Petitum/Beschluss

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