22-0679.03

Was passiert in der Alten Holstenstraße 45 / 47?

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs ­ Fraktion Die Linke

Die ganzseitige Sperrung des Gehwegs vor den Häusern Alte Holstenstraße 45/47 hat zu einer erheblichen Verschlechterung für mobilitätseingeschränkte Menschen geführt. Für sie war schon in der Vergangenheit das Überqueren der Straße mit viel Unsicherheit verbunden, findet hier doch ein zahlreicher Bus- und Anlieferverkehr statt.

Wir fragen das Bezirksamt:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Wie lautet die Begründung des Abbruchantrags Alte Holstenstraße 45/47, die einen sofortigen Vollzug des Abbruchs rechtfertigt? Denn seit 2020 ist die Gefährdung bekannt, ohne das etwas dagegen unternommen worden ist. (Drucksache 21-0315.01 -Das Gebäude weist große technische und bauliche Mängel auf-).

Ein entsprechender Antrag auf Abbruch ging am 24.10.2025 ein. Der Abbruch wurde aufgrund einer aktuellen Gefährdung beantragt. Angesichts des nahenden Winters und der damit verbundenen Belastungen durch Frost und der Gefahr weiterer Bauteilbewegungen wurde eine hohe Dringlichkeit für die Durchführung der Abbruchmaßnahmen formuliert. Ein Abbruch von denkmalgeschützten Gebäuden bildet stets die Ausnahme, nicht die Regel. Das Denkmalschutzamt hat dem Abbruch nach umfänglicher denkmalschutzrechtlicher Prüfung zugestimmt, da beide Gebäude baulich sehr stark geschädigt und schlecht gegründet sind. Die Standsicherheit nimmt ständig ab. Eine Rettung bzw. Instandsetzung wäre nur mit deutlich unverhältnismäßigen Mitteln und unter weitestgehendem Verlust der historischen Substanz möglich, sodass die Gebäude nicht mehr erhaltungsfähig sind. Eine Dokumentation des Bestandes liegt dem Denkmalschutzamt vor. Die Genehmigung zum Abbruch wurde unter Zugrundelegung der Zustimmung des Denkmalschutzamtes am 19.01.2026 erteilt.

  1. Wie sah die akute Gefährdungslage aus und welche konkreten Gefahrensituationen gehen von den beiden usern aus?

Siehe Antwort zu 1.

  1. Ist vor der Genehmigung des Abbruchantrags gesichert geklärt worden, dass es zu keiner Gefährdung der anliegenden Gebäude kommen kann (Bodenverhältnisse -Torflinse-)?

Der Abbruchantrag enthält einige Genehmigungseinschränkungen hinsichtlich der Stand-sicherheit. Der Abbruch kann erst nach geprüfter Abbruchfolge durch den Prüfstatiker beginnen. Ein Beweissicherungsverfahren obliegt dem Eigentümer.

  1. Warum wird der gesamte Gehweg abgesperrt, obwohl doch eine „Tunnellösung“glich wäre? Dadurch würde die erhebliche Beeinträchtigung der Fußnger*innen vermieden.

Die Art und der Umfang der Absperrung des Gehwegs wurden durch den Vorhabenträger in Abstimmung mit dem zuständigen Wegewart sowie dem Polizeikommissariat 43 festgelegt. Diese Vorgehensweise entspricht dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO. Die Entscheidung über die konkrete Ausführung der Sicherungsmaßnahmen einschließlich der Frage, ob eine vollständige oder teilweise Sperrung erfolgt liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Bauaufsichtsbehörde.

  1. Gibt es einen festen Zeitplan über die Dauer der Maßnahme (Sperrung des Fußwegs) und wie sieht dieser aus? Wenn nein, warum nicht?

Ein fester Zeitplan zur Dauer der Sperrung des Fußwegs ist dem Bezirksamt Bergedorf nicht bekannt.Die zeitliche Durchführung der Maßnahme liegt in der Verantwortung des Vorhabenträgers; auf deren Ablauf hat das Bezirksamt keinen unmittelbaren Einfluss. Bauordnungsrechtlich ist lediglich vorgeschrieben, dass der Beginn des Abbruchs spätestens eine Woche vor Durchführung bei der Bauaufsichtsbehörde angezeigt wird.

  1. Wurden die Inhaber der anliegenden Geschäfte vorher (bitte das genaue Datum nennen) über die Sperrung informiert? Wenn nein, warum nicht?

Im Rahmen der bauaufsichtlichen Prüfung eines Abbruchantrags ist die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts sicherzustellen. Eine Verpflichtung zur vorherigen Information der Inhaberinnen und Inhaber angrenzender Geschäfte ist im Abbruchgenehmigungs- bzw. Anzeigeverfahren nicht vorgesehen.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße

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