22-0679

Was passiert in der Alten Holstenstraße 45/47?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Feiler-Siegert, Graßhoff, Cantay, Jobs ­ Fraktion Die Linke

In der Antwort auf die Drs 22-0276.01Gibt es einen wirksamen Denkmalschutz in Bergedorf?“ der Fraktion Die Linke antwortete das Bezirksamt:

Sachstand Alte Holstenstraße 45/47

Die Gebäude weisen erhebliche statisch relevante und substanzielle Schäden auf, die aufgrund der Gründungssituation und Untergrundbeschaffenheit (ständige Bewegung aufgrund einer Torflinse) nicht dauerhaft behoben werden können.

Das Denkmalschutzamt hält daher am weiteren Erhalt auch aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht weiter fest und hat dies 2021 an die Eigentümer kommuniziert.

Bisher ist noch kein Abbruchantrag gestellt worden.“

Vor dem Hintergrund, dass die Häuser inzwischen eingezäunt und Abbrucharbeiten erkennbar sind fragen wir das Bezirksamt:

  1. Wann wurde der Abbruchantrag Alte Holstenstraße 45/47 von den Eigentümern gestellt und wann wurde der Antrag durch das Bezirksamt genehmigt?
  2. Gibt es einen Bauantrag für einen oder mehrere Neubauten? Wenn ja: Seit wann und ist dieser Antrag bereits genehmigt?
  3. Sollte es keinen genehmigten Bauantrag für das Grundstück geben, was soll dann auf dem Abrissgrundstück geschehen?
  4. Was unternimmt das Bezirksamt, um eine ähnliche Situation wie am Bergedorfer Markt (Karstadt-Gelände) in der Innenstadt zu verhindern?
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Alte Holstenstraße Bergedorfer Markt

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