22-0702

Transparenz schaffen, Bearbeitungszeiten verkürzen und soziale Härten beim Wohngeld vermeiden

Antrag

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.4

Sachverhalt

Wohngeld ist ein gesetzlicher Anspruch und dient der Sicherung angemessenen Wohnens. Lange Bearbeitungszeiten und fehlende Transparenz führen zu erheblichen sozialen Risiken für die Betroffenen. Eine verbesserte Datengrundlage, frühzeitige Information und gezielte Unterstützung können dazu beitragen, Mietschulden und Wohnungsverlust zu verhindern und das Vertrauen in die Verwaltung zu stärken.

Die Antwort des Bezirksamts auf die Große Anfrage der Fraktion Die Linke (Drs. 22-0620.01) zeigt, dass die Bearbeitungszeiten von Wohngeldanträgen weiterhin bei durchschnittlich 16 bis 19 Wochen liegen. Für viele Haushalte bedeutet dies monatelange finanzielle Unsicherheit und ein erhöhtes Risiko von Mietrückständen.

Zugleich wird deutlich, dass wesentliche Daten zur sozialen Situation der Antragstellenden etwa zu laufenden Verfahren, Ablehnungsgründen, Mietrückständen oder drohendem Wohnungsverlust nicht systematisch erhoben oder bezirksscharf ausgewertet werden. Dadurch fehlt eine belastbare Grundlage, um soziale Härten frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.

Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf, um Transparenz zu erhöhen, soziale Risiken zu minimieren und die Rechte von Wohngeldberechtigten zu stärken.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung Bergedorf möge beschließen:

  1. Das Bezirksamt wird aufgefordert, künftig halbjährlich und bezirksscharf zu berichten über: die Anzahl der aktuell in Bearbeitung befindlichen Wohngeldanträge, die durchschnittliche Bearbeitungsdauer im Bezirk und die Anzahl der vorläufigen Bewilligungen nach § 26a Wohngeldgesetz.
  2. Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit folgende Daten künftig systematisch erfasst und ausgewertet werden können: Gründe für die Ablehnung von Wohngeldanträgen, lle von Mietrückständen oder drohendem Wohnungsverlust während der Bearbeitungszeit und priorisierte Bearbeitungen aufgrund sozialer Härtefälle.
  3. Das Bezirksamt wird aufgefordert sicherzustellen, dass Antragstellende bereits bei Antragseingang aktiv und verständlich über die Möglichkeit einer vorläufigen Bewilligung nach § 26a WoGG und bestehende Beratungs- und Unterstützungsangebote bei finanziellen Engpässen informiert werden.
  4. Das Bezirksamt wird aufgefordert, der Bezirksversammlung bis spätestens 31.8.2026 über die Umsetzung der genannten Punkte sowie über mögliche weitere Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu berichten.
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