Daueraufgabe Bürokratieabbau - Was haben die Bergedorferinnen und Bergedorfer davon?
Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.5
Große Anfrage
der BAbg. Emrich, Froh, Wegner und der CDU-Fraktion
Im Oktober 2024 hat der Senat mitgeteilt, dass er über 80 konkrete Maßnahmen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verwaltung beschlossen habe. Der Finanzsenator teilte weiter mit, dass Bürokratieabbau eine Daueraufgabe sei. Deshalb überprüfe man kontinuierlich staatliche Aufgaben, Prozesse und Regelungen auf Erleichterungspotenziale.
Unter anderem der eingeführte Praxischeck sei ein Instrument, um gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Unternehmen und Verwaltung ausgewählte Prozesse bzw. Fallkonstellationen auf bürokratische Hemmnisse und Lösungsansätze zu untersuchen. Ziel sei es, durch die Betrachtung eines Prozesses „von Anfang bis Ende“ spürbare Erleichterungen zu schaffen.
Auch durch Überprüfung bestehender Regeln könnten alle Behörden effektive Beiträge zum Bürokratieabbau liefern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Sämtliche Gesetzliche Vorgaben mit Außenwirkungen auf Bergedorfer Bürgerinnen und Bürgerinnen und der Wirtschaft liegen im Verantwortungsbereich des Senats und der Fachbehörden. Vorschriften werden nicht von Bezirksämtern erlassen, sondern von EU, Bund, Land, Fachbehörden. Darüber hinaus wirkt sich Verwaltungshandeln nicht nur aus der Bezirksverwaltung heraus auf Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft aus, sondern durchaus weitreichender durch die Stadtverwaltung insgesamt (z.B. BSFB, BUKEA, BWF, BVM). Um der übergeordneten Aufgabe Bürokratieabbau gerecht werden zu können, wurde beispielsweise die Beschleunigungsoffensive unter Beteiligung der Fachbehörden federführend durch die Senatskanzlei koordiniert und gesteuert. Auf die Drucksachen 23/1387 (Einfach.Hamburg: Start der Beschleunigungsoffensive und Umsetzung der Digitalstrategie als Motor für Vereinfachung und Effizienz) und 22/16556 (Weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung II) wird verwiesen.
Darüber hinaus sind weitere Institutionen bezirks- bzw. behördenübergreifend in Zusammenhang mit Prozessoptimierung, Digitalisierung und Bürokratieabbau verantwortlich, so z.B. Senatskanzlei für OZG (Online-Zugangsgesetz) und ITD (Amt für IT und Digitalisierung) und die Finanzbehörde für DIT/BA (Digitalisierung und IT der Bezirksämter).
Siehe Antwort zu Frage 1
Sofern mit Kontrollen interne Geschäftsabläufe der bezirklichen Dienststellen gemeint sein sollten: Die bezirklichen Dienststellen optimieren Ihre Abläufe in eigener Zuständigkeit, sofern diese nicht von gesetzlichen Vorgaben vorbestimmt sind. Das Bezirksamt, ITD und DIT/BA unterstützen in Form von Geschäftsprozessmanagement. Gesetzlich vorgeschriebene Kontrollen (z.B. Prüfverordnung für Lüftungsanlagen) sind von der Bezirksverwaltung nicht beeinflussbar, siehe auch Antwort zu Frage 1.
Die Initiative zu Gesetzesnovellierung obliegt nicht den Bezirksämtern. Die Bezirksämter werden aber überwiegend nach dem Federführungsprinzip an Novellierungen beteiligt, so dass Vorschlage und Verbesserungen aus Sicht der Bezirksämter auch berücksichtigt werden können. So wurde das BA Bergedorf in Zusammenhang mit der Hamburger Bauordnung(HBauO) und bei der Entwicklung des Hamburg Standard beim Wohnungsbau tätig und hat damit einen Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet.
Siehe Antwort zu Frage 1 und 4
Es wird auf die Zuständigkeit und Verantwortung hierzu auf die Senatskanzlei verwiesen.
Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung - hamburg.de;
a) Wurde das Bezirksamt Bergedorf hieran beteiligt? Wenn ja, wie und wann?
b) Welche Anwendungsbereiche wurden dabei identifiziert?
c) Welche Anwendungsmaßnahmen wurden seitdem umgesetzt bzw. durchgeführt?
Fehlanzeige. Es wird auf die Zuständigkeit und Verantwortung hierzu auf die Finanzbehörde verwiesen.
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