22-0591.02

Versorgungslücken in der Straßensozialarbeit verhindern - Hilfen für obdachlose Menschen in Bergedorf sichern

Stellungnahme

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.2

Sachverhalt

Die Mitglieder des Fachausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration haben in ihrer Sitzung am 06.01.26 den Antrag der Fraktion Die Linke (Drs. 22-0591) beraten und bei einer Enthaltung der AfD einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Sozialbehörde nach § 27 BezVG, dass die betreffenden Angebote der Straßensozialarbeit für obdachlose Menschen im Bezirk Bergedorf auch über den 1. Januar 2026 hinaus gesichert und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt werden und eine zeitnahe Ausschreibung veranlasst wird.

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem o. g. Beschluss wie folgt Stellung:

Im Zuge der Neukonzeptionierung der Straßensozialarbeit stellt Hamburg das bestehende Angebot schrittweise neu auf. Ziel ist es, die vorhandenen Ressourcen zunächst dort zu bündeln, wo der Bedarf besonders hoch ist, und gleichzeitig eine verlässliche Versorgung im gesamten Stadtgebiet sicherzustellen.

Grundlage für diese Schwerpunktsetzung ist der Bericht zur Bestandsaufnahme und wissenschaftlichen Evaluation der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e. V. (GISS) sowie ein begleitender Beteiligungsprozess mit den Trägern der Straßensozialarbeit. Die Analyse zeigt, dass sich ein Großteil der Menschen ohne festen Wohnraum in den Bezirken Hamburg-Mitte, Altona und Harburg aufhält. Entsprechend werden die personellen Kapazitäten zunächst in diesen Bezirken ausgebaut (für den Bezirk, Altona werden 3 VZÄ, für den Bezirk Harburg 3 VZÄ und für den Bezirk Hamburg-Mitte 5 VZÄr aufsuchende Straßensozialarbeit über die neue Förderrichtlinie finanziert). Auf dieser Grundlage ist vorgesehen, in einem zweiten Schritt auch in den weiteren Bezirken Wandsbek, Bergedorf, Nord und Eimsbüttel die Kapazitäten zu stärken. Die Umsetzung erfolgt schrittweise im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Eine mögliche Rückabwicklung der Herauslösung der Straßensozialarbeit als Tätigkeit der bezirklichen Sozialen Beratungsstellen stellt keine realisierbare Option dar. Eine Finanzierung der Straßensozialarbeit als Leistung nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Sozialbehörde befürwortet daher weiterhin die Herauslösung der Straßensozialarbeit und hält an dieser Entscheidung fest. Die darüber hinaus alternativ denkbare Option einer Zuwendungsfinanzierung des bisherigen Stellenanteils (0,5 VZÄ je Bezirk) ist im Sinne der Neukonzeptionierung Straßensozialarbeit als nicht zielführend zu bewerten, da mit der Neukonzeptionierung insbesondere auch die zielgerichtete Ressourcenverteilung und Stärkung der besonders belasteten Stadtteile verbunden ist. Die Bezirke, in denen erst im weiteren zeitlichen Verlauf eine Stärkung der Straßensozialarbeit erfolgen wird, werden mit überregionalen und mobilen Angeboten der Straßensozialarbeit als Übergangs- bzw. Interimslösung versorgt.

Die Sozialbehörde steht diesbezüglich im kontinuierlichen Austausch mit den betroffenen Bezirksämtern, auch mit Blick auf mögliche Veränderungen der Bedarfslagen im Stadtgebiet. Zuletzt fand in diesem Zusammenhang am 21. Januar 2026 ein Austauschtermin zwischen der Sozialbehörde und den Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten der Bezirksämter statt, in dem die bisherige Bedarfseinschätzung und geplante Ressourcenverteilung erörtert und im Lichte zusätzlicher mobiler Verstärkungsangebote sowie hierzu verabredeter Beteiligungsformate der Bezirke im Grundsatz durch diese bestätigt wurde. Die Sozialbehörde plant zur bedarfsgerechten Versorgung der weiteren Bezirke - Wandsbek, Bergedorf, Nord und Eimsbüttel - das Angebot der städtischen bezirksübergreifenden Straßensozialarbeit von „Visite Sozial“ auszuweiten und mit einem zweiten kleinerem Streetwork-Mobil auszustatten. Für den zielgerichteten und bedarfsgerechten Einsatz von „Visite Sozial“ sind regelmäßige gemeinsame Lageeinschätzungen und Austauschformate mit den Bezirksämtern vorgesehen. Die Planungen diesbezüglich sind noch nicht abgeschlossen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

---

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.