Herr Buse eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und legt die Tagesordnung im vorgelegten Umfang fest.
Er heißt insbesondere Frau Meier (CDU), Frau Hauto (SPD), Herrn Jensen (CDU) und Herrn Heeder (SPD) als neue Mitglieder der Bezirksversammlung willkommen und weist sie auf die Beachtung der §§ 6, 7 des Bezirksverwaltungsgesetzes hin.
Hinweis der Geschäftsstelle:
Bei der Anfertigung der Niederschrift wurde das KI-gestützte Tool „LLMoin“ eingesetzt, welches als Hilfsmittel zur Zusammenfassung der Wortbeiträge diente. Die daraus resultierenden Textpassagen wurden von der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, um sowohl die Plausibilität als auch die inhaltliche Richtigkeit sicherzustellen. Korrekturen und Anpassungen wurden entsprechend vorgenommen, um die Qualität der Niederschrift in gewohnter Weise gewährleisten zu können.
Bürgerinnen und Bürger äußern sich zu folgenden Themen:
- Akteneinsichtsverfahren
- TOP 14.1 Volksdorfer Wald
Herr Iwan erinnert daran, dass zuletzt im vergangenen Herbst das Thema der vielen offenen Stellen in der Hamburger Verwaltung medial begleitetworden sei. Die Linksfraktion habe stets darauf hingewiesen, dass es gerade in einer teuren Großstadt wie Hamburg notwendig sei, angemessene und gute Löhne zu zahlen. Diese müssten hoch genug ausfallen, um mit dem Hamburger Umland konkurrieren zu können. Die in den letzten Jahren angestiegene Anzahl an offenen Stellen sei besorgniserregend. Die einhergehende Unterbesetzung wirke sich vor allem auf die vorhandenen Beschäftigten aus, was anhand aktueller Zahlen zu Krankenständen sowieÜberlastungs- und Gefährdungsanzeigen zu belegen sei. Besonders im Dezernat 3 des Bezirksamtes Wandsbek sei die Situation alarmierend, wasder Antwort zur Schriftlichen Kleinen Anfrage vom Bürgerschaftsabgeordneten Herrn Stoop zu entnehmen sei. Demnach seien 307 Gefährdungsanzeigen im Jahr2024 (2023: 280) gestellt worden. Jeder dritte Beschäftigte signalisiere damit, dass die Arbeitsbedingungen nicht weiter tragbar seien. Dies sei gerade in diesem sensiblen Bereich, in dem mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderung gearbeitet werde, verheerend. Erschwerend komme hinzu, dass viele Beschäftigte bereits resigniert hätten und auf eine Gefährdungsanzeige verzichten würden, da siemit zusätzlichem Stress verbunden sei und mit ihr erfahrungsgemäß keine Verbesserung eintreten würde. Die Situation verschlimmere sich zunehmend. Es dürfe keinen Gewöhnungseffekt geben, wenn die Beschäftigten, die eine so wichtige und belastende Arbeit leisteten, nicht mehr in der Lage seien, diese auszuführen. Dies deute auf grundlegende Probleme hin, etwa bei der Bezahlung oder der Personalstruktur. Er fordere die Bezirksamtsleitung daher dazu auf, sich deutlich stärker mit den Beschäftigten zu solidarisieren und sich für konkrete Maßnahmen, wie bspw. die Einführung einer sog. „Hamburg-Zulage“, einzusetzen.
Herr Orbándankt der Fraktion DIE LINKE für die Thematisierung der Problematik und stimmt zu, dass die Werte, auch für den Bezirk Wandsbek, problematisch seien. Gleichwohl sei eine differenziertere Einordnung der Zahlen notwendig. Zum Dezernat 3 (D3) des Bezirksamtes Wandsbek gehöre mitunter das Fachamt Eingliederungshilfe, was für ganz Hamburg zuständig sei und im Vergleich zu anderen Bezirken über deutlich mehr Vollzeitäquivalente verfüge. Die meisten Rückstandsanzeigen, die nicht mit Gefährdungsanzeigen zu verwechseln seien, stammten aus diesem Dezernat, was die Vergleichbarkeit mit anderen Dezernaten erschwere.Rückstandsanzeigen stellten primär ein proaktives Instrument dar, um auf mögliche zukünftige Schwierigkeiten bei der ordnungsgemäßen Erledigung von Aufgaben hinzuweisen und die Mitarbeitenden vor juristischer Haftung zu schützen. Diese Anzeigen signalisierten den Vorgesetzten, dass Maßnahmen erforderlich seien, bedeuteten jedoch nicht zwangsläufig eine individuelle Überforderung der betroffenen Beschäftigten. Eine direkte und pauschale politische Bewertung der Rückstandsanzeigen sei daher nicht ohne weiteres möglich, wenngleich sie auf bestehende Missstände hinwiesen. Konkret kämen die Rückstandsanzeigen im Dezernat 3 hauptsächlich aus zwei Fachämtern: dem Fachamt Grundsicherung mit 95 Anzeigen und dem Fachamt Eingliederungshilfe mit 175 Anzeigen. Beide Fachämter stünden vor spezifischen Herausforderungen, die über den Bezirk Wandsbek hinausgingen. So habe es in den letzten Jahren eine Ausweitung der Leistungskataloge gegeben, ohne dass der Personalkörper entsprechend angepasst worden sei. Dem Bezirksamt Wandsbek würden Ressourcen fehlen, um die umfangreichen Aufgaben angemessen zu bewältigenund die strukturellen Probleme zu überwinden.Dies sei ein Umstand, der in der Bezirksversammlung parteiübergreifend anerkannt werde. Zudem stehe die Bezirksverwaltung bei der Besetzung neuer Stellen in einem starken Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern, weshalb ein besonderes Augenmerk auf ein attraktives Arbeitsumfeld und angemessene Vergütung gelegt werden müsse. Es sei Aufgabe der Bezirksversammlung, sich vehement für eine ordnungsgemäße Ausstattung des Bezirksamtes einzusetzen und dabei auchdie politische Auseinandersetzung mit der Landespolitik nicht zu scheuen.
Frau Dr. Albersberichtet, dass sie bis zum Jahr 2020 im Dezernat 3 in Wandsbek tätig gewesen sei. Überlastungsanzeigen und hohe Krankenquoten seien eine alltägliche Realität gewesen, die erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe hätte.Inzwischen sei ein betriebliches Gesundheitsmanagement installiert worden, das acht interne Angebote umfasse, darunter eine psychosoziale Beratungsstelle für Beschäftigte sowie eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich psychischer Belastungen. Weitere Projekte seien in Planung, wie z.B. das Konzept der psychologischen Ersthilfe am Arbeitsplatz. Bei dem Aufbau des zentralen Fachamtes für Eingliederungshilfe seien Fehler gemacht worden, die durch Aufgabenkritik, Neustrukturierungen und Flexibilität nachträglich behoben werden sollten. Angesichts der Krankenquoten für die Jahre 2023 und 2024sei die tatsächliche Wirkung dieser Maßnahmen fraglich; eine Verbesserung ließesich nicht ablesen. Zugleich sei einzuordnen, dass die Krankenquote insgesamt stark zugenommen hätte, was bspw. an der Entwicklung der Krankenquotebei DRK-Versicherten in Hamburg (Betrachtungszeitraum 2016-2024) abzulesen sei– die Entwicklung im Dezernat 3 liege daneben deutlich darunter. Gleichwohl seien die Anzahl der Überlastungsanzeigen und die Krankenquote im Dezernat 3 keinesfalls akzeptabel, insbesondere angesichts der außergewöhnlichen Belastungen, wie der Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen, der Durchführung von Zwangseinweisungen und der Bearbeitung von fast 29.000 Fällen in der Grundsicherung und Sozialhilfe. Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müsse oberste Priorität haben. Eine vor Ort durchgeführte, persönliche Analyse der tatsächlichen Bedürfnisse sei erforderlich. Die Politikmüsse ihre Arbeit für eine Verbesserung der Situation fortsetzen, insbesondere im Rahmen von Koalitions-und Tarifverhandlungen.
Herr Ritter kritisiert den Wortbeitrag von Herrn Iwan als Problembeschreibung, dem keine konkreten Lösungsvorschläge zu entnehmen sei. Ferner sei fraglich, ob die pessimistische Darstellung der Verwaltungssituation tatsächlich dazu beitrage, Fachkräfte für die Bezirksverwaltung zu gewinnen.Ziel müsse eine leistungsfähige, bürgernahe und effektive Verwaltung sein, die es ermögliche, dass Mitarbeitende über längere Zeiträume hinweg ihre Aufgaben erfüllen können. Präventive Maßnahmen seien insbesondere im Gesundheitsbereich ergriffen worden, wie von der Vorrednerin dargestellt. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der in diesem Zusammenhang zu nennen sei, sei das Thema Digitalisierung. Diese dürfe nicht nur als Mittel zur Reduzierung von Stellen verstanden werden dürfe, sondern vielmehr als Chance, die Anforderungen an eine leistungsfähige Verwaltung zu erfüllen und die Mitarbeitenden zu entlasten. Wichtig sei es also auch, das Arbeitsumfeld attraktiver zu gestalten. Hier wolle er sich für eine positive Entwicklung einsetzen.
Frau Folkers dankt für die Anmeldung dieses Themas und betont zugleich die Dringlichkeit und die seit Jahren bestehende Problematik, die sich mittlerweile zugespitzt habe. Die Krankenstandquoten und Überlastungsanzeigen im Dezernat 3 für Soziales, Jugend und Gesundheit würden eine klare Sprache sprechen. In verschiedenen Fachausschüssen sei immer wieder auf die Unterfinanzierung der sozialen Arbeit hingewiesen worden. Trotz steigender Fallzahlen seien weder eine Anpassung der Angebote der freien Trägerschaften noch eine Erhöhung der Mitarbeiterzahlen in der Verwaltung erfolgt. Auch der Zuwachs an Familien, die auf Transferleistungen angewiesen seien und somit Unterstützungsbedarf hätten, würden im Bezirksamt Wandsbek nicht adäquat berücksichtigt werden. Stattdessen komme es zu einer Herabsetzung der qualitativen Einordnung von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere bei Inobhutnahmen, die aus Mangel an verfügbaren Betten nicht mehr in dem erforderlichen Umfang durchgeführt würden. Die Verantwortung für die Situationliege nicht allein beim Bezirksamt, auch der Senat trage mit seiner mangelhaften Ressourcenausstattung für Wandsbek eine erhebliche Mitverantwortung. Die Beschäftigten seien vor unerträglichen Arbeitsbedingungen und gesundheitlichen Folgen zu schützen. Von einem schützenden Eingreifen der Bezirksamtsleitung sei allerdings nichts zu spüren.Zwar gebe es psychologische Beratungsstellen, die als Schritt in die richtige Richtung zu werten seien, doch änderten diese nichts an der grundsätzlichen Arbeitssituation. Es würden damit lediglich die Symptome gelindert werden, anstatt die Ursachen zu bekämpfen. Ein Absenken der Ansprüche an die Arbeitsqualität dürfe keine akzeptable Lösung werden.
Herr Schulzbringt ebenfalls seine Unzufriedenheit mit der aktuellen Lage zum Ausdruck und stellt fest, dass die bisher vorgebrachten Lösungsvorschläge überschaubar seien. Nach seiner Einschätzung liege die Problematik eher in der lokalen Belastung und nicht in der Entlohnung. Die vorhandenen Stellen könnten nicht mit Personal besetzt werden.Diese Unterbesetzung führe dazu, dass die vorhandenen Mitarbeiter aufgrund der hohen Arbeitsbelastung keine Zeit für die Einarbeitung neuer Kollegen hätten, was die Situation weiter verschärfe. Das Thema Digitalisierung sei eine Chance, dürfe jedoch auch nicht als Allheilmittel missverstanden werden. Am Beispiel der Kita-Gutscheine zeige sich, dass trotz Onlinebeantragung der Bearbeitungsprozess nicht durchgängig digital abgebildet werde, was nicht an technischen Unzulänglichkeiten liege, sondern vielmehr an organisatorischen und personellen Defiziten scheitern würde. Er lobt die Möglichkeit, Überlastungsanzeigen zu stellen und appelliertan die Beschäftigten, dieses wichtige Instrument zu nutzen, um auf die tatsächliche Arbeitsbelastung aufmerksam zu machen und ihr Mitbestimmungsrecht zu stärken. Zudem könne sie in Verhandlungen über zusätzliches Personal als gewichtiger Nachweis dienen.
Frau Wollenweberführt aus, dass der Senat Ende Februar das Konzept „Bildungshaus Plus“ vorgestellt habe, welches die Grundschulleitung vor Ort unterstützen und bezahlbaren Wohnraum für Auszubildende schaffen solle. Dabei sei vorgesehen, auf Grundstücken von Bildungseinrichtungen Wohnungen in den oberen Geschossen zu errichten, während das Erdgeschoss für Einrichtungen, wie Kitas oder Schulen, genutzt werde. Ziel sei es, innerhalb der nächsten fünf Jahre 3.000 Plätze zu schaffen. Die CDU-Fraktion habe diesbezüglich erhebliche Bedenken und kritisiert, dass die Bezirksversammlung bislang nicht in die Planungen einbezogen worden sei, obwohl das Projekt maßgeblich den Bezirk betreffe. Sie fordere daher eine umfassende Vorstellung des Konzepts im Ausschuss für Soziales unter Einbeziehung des Regionalausschusses Bramfeld, Steilshoop und Farmsen-Berne.Dabei solle insbesondere der geplante Prototyp an der Schule Fabritiusstraße in Bramfeld, der bis 2028 realisiert werden soll, detailliert vorgestellt werden. Auch sollte dargelegt werden, welche weiteren Grundstücke im Bezirk Wandsbek für das Projekt vorgesehen oder geeignet seien und wie sich das Vorhaben auf die jeweiligen Schulen auswirken werde.Sie unterstreicht, dass eine Reduzierung von Schulhofflächen nicht ohne umfassende Prüfung und Kommunikation erfolgen dürfe. Weiterhin fordere die CDU-Fraktion eine Klärung, ob eine Beteiligung der Bezirksversammlung gemäß Bezirksverwaltungsgesetz erforderlich sei.Abschließend betont sie, dass Transparenz, Mitbestimmung und enge Zusammenarbeit unerlässlich seien, um ein Projekt dieser Größenordnung erfolgreich umzusetzen.
Herr Strothmannerläutert zunächst die Bedeutung des Begriffs „Synergieeffekt“ als eine positive Wirkung, die sich aus der Zusammenarbeit zweier Bezugsobjekte ergebe, und stellt diesen Begriff in den Kontext des „Bildungshaus Plus“, das im Bezirk Fabritiusstraße als Pilotprojekt gestartet werde. Die Idee des Projekts bestehe darin, nicht nur Kindertagesstätte und Schule, sondern auch Wohnraum zu schaffen, insbesondere für Menschen im Ausbildungsstadium, die aufgrund ihres geringen Einkommens auf dem Wohnungsmarkt oft benachteiligt seien. Er habe den Eindruck, dass seitens der Antragssteller keine grundsätzlichen Einwände gegen die Initiative des Senats oder das Modellprojekt in Bramfeld bestünden.Der vorliegende Antrag beinhalteim Kern Fragen, deren Antworten bekannt sein dürften. Eine Beteiligung der Bezirksversammlung Wandsbek nach § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes(BezVG) sei im Fall der Schule Fabritiusstraße nicht erforderlich, da es sich um bauliche Veränderung auf einer Freifläche handele, die durch den Abriss von Altgebäuden auf dem Schulgelände vollständig ausgeglichen werde. Dies stelle keine wesentliche Veränderung der Schule als Einrichtung i.S.d. § 28 BezVG dar – die Anhörungspflicht entfalle damit. Er schlägt vor, den Antrag zur vertiefenden Beratung in den zuständigen Ausschuss für Soziales zu überweisen und zusätzlich Vertreterinnen und Vertreter der Sozialbehörde sowie der Schulbehörde einzuladen.
Herr Shadi betont, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für junge Menschen, insbesondere Auszubildende, eine der zentralen Herausforderungen für eine Stadt wie Hamburg darstelle. Den innovativen Ansatz des Projekts „Bildungshaus Plus“, welches Wohnen und Bildung miteinander verbinde, begrüße seine Fraktion daher ausdrücklich.Aus Sicht der FDP-Fraktion setze man auf kreative Lösungen, die sowohl den Bedürfnissen der Auszubildenden als auch der bestehenden Bildungseinrichtungen gerecht würden. Dieses Modell biete die Chance, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Gleichzeitig müsse jedoch sichergestellt werden, dass die Integration von Wohnraum in Bildungseinrichtungen keine negativen Auswirkungen auf die Schulen und deren Freizeitflächen habe. Er plädiert dafür, das Projekt konstruktiv und zugleich kritisch zu begleiten, um das bestmögliche Ergebnis für den Bezirk rauszuholen.
Frau Denhardt bewertet das Projekt als positiv, da es einerseits zur Bekämpfung der Wohnungsnot beitrage und andererseits eine Antwort auf den zunehmenden Fachkräftemangel sei. Insbesondere für Bramfeld, wo der Altersdurchschnitt im Vergleich zu anderen Stadtteilen höher sei, erwarte sie positive Effekte durch die Ansiedlung junger Menschen, die zu einer stärkeren Altersdurchmischung im Stadtteil führen würden.
Herr Wagner (AfD) äußert sein Bedauern darüber, dass die Fachbehörde die Bezirksversammlung nicht direkt informiert habe, sondern erst mit einem politischen Antrag aufgefordert werden müsse. Dass die Koalition den Antrag zunächst in den Ausschuss für Soziales überweisen möchte, bewerte er als ein durchschaubares und taktischens Manöver. Bei dem Projekt „Bildungshaus Plus“ handele es sich um Wohnungen für Auszubildende, die dadurch die Möglichkeit erhielten, Steuern zu zahlen und in das Sozialsystem einzuzahlen.Gleichzeitig betont er, dass das Projekt nicht zu Lasten der Schule gehen dürfe und schlägt vor, künftig zuerst die Anwohner und die Politik zu informieren, um eine bessere Grundlage für Entscheidungen zu schaffen.
Herr Buse lässt über den u.s. Beschlusstext abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversamlung überweist die Vorlage mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und von Frau Vobbe.
Herr Schütte erläutert, dass der Antrag sich mit den White-Label-Packstationen befasse, welche nicht einem spezifischen Unternehmen zugeordnet seien, sondern von verschiedenen Kurier-, Express- und Paketdiensten genutzt würden. Diese Thematik sei in den Fokus gerückt, weil die Zustellung von Paketen zunehmend problematisch werde, da Empfängerinnen und Empfänger häufig nicht zu Hause seien. In der Folge würden die Zustelldienste oftmals gezwungen, Pakete bei örtlichen Ladengeschäften zu hinterlegen, was diese wiederum vor logistische Herausforderungen stellen würde. Darüber hinaus seien damit auch rechtliche Fragestellungen verbunden. Er verweist dabei auf eine Entscheidung der Bundesnetzagentur, die eine Packstation mit integriertem Briefmarkenautomaten in einem ländlichen Gebiet als Poststation anerkannt habe, was eine erhebliche Verschiebung der bisherigen Regelungen darstelle. Diese Entwicklung erfordere eine genaue Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, um die Voraussetzungen für den Einsatz solcher Packstationen in den Quartieren zu definieren. Dabei seien sowohl räumliche als auch finanzielle Aspekte zu berücksichtigen, um eine flächendeckendeund nutzbare Infrastruktur zu gewährleisten.
Herr Kühl leitet ein, dass sich das Einkaufsverhalten der Bevölkerung in den letzten Jahren grundlegend durch den Onlinehandel verändert habe. Dies habe zu einer beachtlichen Zunahme von Lieferfahrzeugen auf den Straßen geführt, die sowohl die Luftqualität beeinträchtigten als auch den Verkehrsfluss behindern würden. Er kritisiert, dass nach großen Ankündigungen im Koalitionsvertrag zum Thema „Wandsbek-Boxen“ lediglich ein Antrag mit Fragen vorgelegt worden sei. Ferner sehe er das Erfordernis einer Vorstellung nicht, da die entsprechenden Dokumente ohne größeren Aufwand erhältlich seien. Die Strategie zur sog. „letzten Meile“ habe der Senat bspw. bereits im Jahr 2019 veröffentlicht und fortentwickelt. Er kritisiert, dass die damalige Koalition aus SPD und Grünen den im Regionalausschuss Alstertal im Jahr 2021 eingebrachten Antrag der CDU für die Einrichtung einer Paketstation in der Ohlendiekshöhe abgelehnt hätte, weil sie den Bedarf nicht gesehen hätte. Des Weiteren bemängelt er, dass der hier vorliegende Antrag vielmehr ein Auskunftsersuchensei. Dazu komme, dass die meisten der aufgeworfenen Fragen nicht von einer Fachbehörde, sondern von den Betreibern der Paketboxen zu beantworten wären. Er kündigt an, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung aus den vorgenannten Gründen enthalten werde.
Herr Reichbetont, dass der stationäre Handel zunehmend zurückgedrängt werde, während der Onlinehandel an Bedeutung gewinne.Zu kritisieren sei das Verhalten von einzelnen Paketdiensten, die Pakete unsachgemäß behandeln und nur vor die Haustür stellen würden.Die Zusteller würden zudem mit ihren Fahrzeugen Straßen blockieren und dadurch neue Herausforderungen schaffen. Er unterstreicht insofern die Notwendigkeit, Pakete in geeigneten Stationen unterzubringen, um eine ordnungsgemäße und sichere Zustellung zu gewährleisten. Essei angesichts der sich verändernden Händlerlandschaftwichtig, sich zukunftsorientiert aufzustellen und nicht an veralteten Strukturen festzuhalten. Darüber hinaus seien technische Störungen an den Paketstationen zu minimieren und der Kundenservice zu optimieren.Es bedarf hier einer umfassenden Kontrolle und einer rechtlichen Aufarbeitung der bestehenden Strukturen. Es sei wichtig, die rechtlichen Grundlagen für die Paketlogistik zu schaffen und die Zukunftsfähigkeit der Zustellinfrastruktur sicherzustellen. Seine Fraktion unterstütze daher den Antrag ausdrücklich.
Herr Ritterunterstreicht die Notwendigkeit, jetzt in der Sache aktiv zu werden. Er kritisiert Herrn Kühl, da dieser einige Themen vorgetragen habe, die nicht zum Antrag passen würden.Es sei hervorzuheben, dass sogenannte White-Label-Systeme von verschiedenen Paketdienstengenutzt werden können, was ein wichtiger Vorteil sei. Zudem verweist er auf die Notwendigkeit, Themen regelmäßig neu zu diskutieren und auf die Tagesordnung zu setzen, da sich Rahmenbedingungen verändern würden und im zeitlichen Kontext zu betrachten seien. Der Antrrag solle im neu eingerichteten Ausschuss für Wirtschaft, Digitales und Katastrophenschutz behandelt werden, um den wirtschaftlichen Fragestellungen mehr Gewicht zu verleihen. DieErrichtungvon White-Label-Packstationendürfe nicht unnötig verzögert werden.
Frau Polterdorf argumentiert, dass die Diskussion um White-Label-Paketstationen keineswegs nur eine logistische Fragestellung sei, sondern vielmehr eine Thematik der gesellschaftlichen Teilhabe und Alltagsgerechtigkeit darstelle. Gerade die jüngere Generation würde durchihre veränderten Konsumgewohnheitenvermehrt online bestellen. Diese Entwicklung habe sich inzwischen auch in älteren Bevölkerungsgruppen etabliert, was den stationären Einzelhandel vor Herausforderungen stelle und nicht rückgängig zu machensei. Im weiteren Verlauf erläutert sie die Problematik der Paketzustellung für Menschen, die tagsüber nicht zu Hause sind, und kritisiert die unzureichende Erreichbarkeit von Paketshops oder Packstationen, geradezu Stoßzeiten und vor Feiertagen. Besonders problematisch sei dieser Zustand für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Familien mit kleinen Kindern oder Personen ohne Auto. White-Label-Paketstationen seien hier eine inklusive, wohnortnahe und rund um die Uhr zugängliche Lösung, die nicht an einen einzelnen Anbieter gebunden sei, sondern von mehreren Paketdiensten genutzt werde. Die Paketstationen würden auch ökologische Vorteile durch die Reduktion von Lieferfahrten und damit verbundenen CO2-Emissionen bieten. Ziel des Antrags sei es, die Implementierung solcher Stationen im Bezirk zu fördern und an die Lebensrealitäten verschiedener Bevölkerungsgruppen anzupassen, um eine zeitgemäße und nachhaltige Paketzustellung zu gewährleisten.
Herr Wasner entgegnet Herrn Kühl, dass der Antrag im Regionalausschuss Alstertal auf einen privaten Anbieter festgelegt gewesen sei. Es sei seitens der Koalition daher zurecht darauf hingewiesen worden, dass die Stadt einen privaten Anbieter nicht verpflichten könne, eine entsprechende Paketstation einzurichten. Zudem wärenanbieterneutrale Konzepte deutlich interessanter und vor allem zukunftsgerichteter. Eine gute und koopertative Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen sei erforderlich, um praktikable Lösungenzu entwickeln.Zunächst müsse jedoch eine genaue Bestandsaufnahme der aktuellen Situation erfolgen, um darauf basierend fundierte Entscheidungen zu treffen und geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Er lädt in der Sache zur gemeinsamen Zusammenarbeit ein.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion und von Frau Vobbe.
Frau Borgwardt erklärt, dass der vorliegende Antrag das bedeutende Thema Klimaanpassung mit dem Bereich Mobilität verknüpfe und darin die doppelte Nutzung von Flächen für Parken und Versickerung von Regenwasser gesehen werde. Bisher sei zu wenig unternommen worden, weshalb sowohl die Begrenzung des Klimawandels als auch die Anpassung der Stadt an dessen bereits spürbare Folgen verfolgt werden müsse. Die vom Hamburger Senat im Februar 2025 verabschiedete Klimaanpassungsstrategie sei eine Reaktion auf die zunehmenden Starkregenereignisse, Hitzetage und Trockenperioden. Sie erläutert, dass die vielen versiegelten Parkplätze in der Stadt das Regenwasser nicht aufnehmenkönnten, sondern es über die Straßenentwässerung ableitenwürden, was negative Auswirkungen auf die Grundwasserbildung, Luftfeuchtigkeit, Temperatur, Staubbelastung, Windverhältnisse und das lokale Mikroklima hätte. Der Antrag ziele darauf ab, Parkflächen einen zusätzlichen Nutzen zu verschaffen, indem versiegelte Flächen für die natürliche Wasseraufnahme wieder zugänglich gemacht werden. Dies biete ein erhebliches Potenzial für die Klimaanpassung in der Stadt. Dabei sei es wichtig, den öffentlichen Parkraum zwar zu befestigen, jedoch nicht vollständig zu versiegeln. Ziel des Antrags sei es, zunächst die Voraussetzungen für durchlässige Materialien zu klären, wobei verschiedene Optionen wie Grand, klassische Rasengittersteine oder neuere Systeme wie das TTE-System in Betracht gezogen würden.Ferner werde die zuständige Fachbehörde ersucht, Auskunft über bisherige Erfahrungen mit solchen Systemen sowie eine Einschätzung der geeigneten Flächen und der zu erwartenden Folgekosten zu geben.
Herr Martens betont, dass der Antrag verdeutliche, wie Wandsbek Verantwortung für eine zukunftsfähige Stadt, den Klimaschutz und die Lebensqualität der hier wohnenden Menschen übernehme. Es sei essenziell, nicht nur über Anpassungsmaßnahmen zu sprechen, sondern diese auch umzusetzen. Ein zentraler Ansatzpunkt sei die Entsiegelung öffentlicher Flächen, insbesondere von Parkplätzen, da versiegelte Flächen die Versickerung von Regenwasser verhinderten, was zu Überlastungen der Entwässerungssysteme, erhöhter Überschwemmungsgefahr und einer weiteren Aufheizung der Stadt führe. Die Verwaltung werde um Prüfung gebeten, unter welchen Bedingungen öffentliche Stellplätze mit Rasengittersteinen oder entwässernden Pflastersteinen ausgestattet werden könnten.Diese Materialien würden das Wasser durchlassen, die Belastung der Kanalisation reduzieren und zur Abkühlung des Stadtklimas beitragen, ohne die Nutzbarkeit der Parkplätze einzuschränken. Dabei sei ein faktenbasiertes Vorgehen von Bedeutung, das auf Erfahrungen bereits erprobter Systeme und wissenschaftlich fundierten Entscheidungen basiere.Abschließend stellt er klar, dass es sich nicht um Symbolpolitik, sondern um konkrete und pragmatische Schritte hin zu einer klimaangepassten Stadt handele.Mit dem Antrag solle ein Beitrag zur Weiterentwicklung Hamburgs als Schwammstadt geleistet und die negativen Folgen der Klimakrise gemildert werden. Es gehe darum, Wandsbek als Vorreiter in nachhaltiger Stadtentwicklung zu positionieren.
Frau Heitmann führt aus, dass der Antrag drei wesentliche praktische, technische und umweltrelevante Fragestellungen aufwerfe, nämlich den Flächenverbrauch, die Wartungszyklen sowie den Umgang mit Ölrückständen bei Parkflächen. Unversiegelte Parkflächen würden einen um 20 bis 30 Prozent höheren Flächenbedarf gegenüber asphaltierten Systemenaufweisen. Der Asphalt komme mit einer acht Zentimeter dicken Schicht aus, während durchlässige Alternativen, wie Rasengittersteine oder Schotterrasen, einen dreilagigen Aufbau von 15 bis 20 Zentimetern erforderten. Zudem seien Randstreifen zur Stabilisierung und bioaktive Filterzonen gegen Schadstoffe notwendig, was dazu führe, dass statt sechs bis acht Parkplätzen pro 100 Quadratmeter nur vier bis fünf realisierbar seien. Dies würde den Parkdruck besonders in verdichteten Stadtteilen weiter verschärfen. Darüber hinaus wäre der Wartungsaufwand bei unversiegelten Flächen deutlich höher. Während asphaltierte Flächen zehn bis fünfzehn Jahre ohne größere Reparaturen auskämen, müssten unversiegelte Parkflächen alle fünf bis acht Jahre nachverdichtet werden, da sich Schotter verlagere, Vegetation in Rasengittersteinen gemäht und nachgesät werden müsse und Frost die Deckschicht beschädige. Dies führe zu höheren Kosten für die Kommunen und längeren Sperrzeiten für die Nutzer.Bezüglich der Ölrückstände wird argumentiert, dass zwar versiegelte Flächen Öl ins Grundwasser sickern lassen könnten, Studien jedoch zeigten, dass Mikroorganismen im Boden Ölrückstände auch unter Asphaltdecken abbauten, bevor diese das Grundwasser erreichten. Im Gegensatz dazu gelangten bei unversiegelten Parkflächen Reifenabrieb und Bremsstaub ungefiltert ins Erdreich. Asphaltflächen mit gezielter Entwässerung über die Kanalisation ermöglichten sogar eine kontrollierte Schadstofffilterung. Sie äußert den Verdacht, dass es sich bei dem Antrag lediglich um einen Versuch handele, unter dem Vorwand ökologischer Nutzbarkeit in Wandsbek weitere Parkflächen abzubauen.
Frau Vobbe stellt klar, dass es in der Diskussion nicht um den Abbau von Parkplätzen, sondern um die Entsiegelung von Flächengehe. Zugleich betont sie die grundsätzliche Notwendigkeit der Flächenentsiegelung, da Parkplätze große Flächen einnehmen würden und deren Umwandlung aus umwelttechnischer Sicht von Bedeutung sei. Trotz der Entsiegelung versickeremöglicherweise noch Wasser, das an der entsprechenden Stellenicht unbedingt benötigt werde. Sie regt daher an, überschüssiges Wasser gezielt abzuleiten und beispielsweise für die Bewässerung von Straßenbäumen zu nutzen.
Herr Heins kritisiert die aktuelle Klimaanpassungsstrategie des Senats, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung von Parkplätzen und Lieferzonen, die lediglich kurz erwähnt würden. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn der Senat den Bezirken klare baurechtliche Vorgabenmachen würde, wie öffentliche Parkplätze künftig klimaangepasst zu gestalten seien. Zudem komme die Strategie zu spät, da bereits erheblicher Aufwand in die bestehenden Flächen – wie die Marktflächen von Sasel und Volksdorf –investiert worden sei. Eine nachträgliche Umgestaltung mit wasserdurchlässigen Materialien wäre teuer und ineffizient. Die Umsetzung des Antrags wäre mutmaßlich mit dem Einsatz nicht unerheblicher personeller Ressourcen verbunden, die an anderer Stelle fehlen würden. In diesem Zusammenhang setze er sich für eine personelle Aufstockung im bezirklichen Fachamt Management des öffentlichen Raumes ein, um der Klimaanpassung gerecht zu werden. Zugleich fordere er eine bessere Unterstützung und klare Vorgaben von der Landesebene. Bezüglich des im Antrag erwähnten TTE-Systems merkt er an, dass dieses patentiert sei und von einem Hersteller angeboten werde. Insofern emfehle er, das System durch vergleichbare, unabhängige Lösungen zu ersetzen. Zudem regt er an, die Prüfergebnisse nicht nur im Ausschuss für Mobiltät (MOA), sondern auch im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) vorzustellen. Zu bemängeln sei, dass der Antrag die baurechtlichen Grundlagen v.a. die Hamburger Bauordnung, nicht ausreichend berücksichtige.Er plädiert dafür, die Klimaanpassung ganzheitlich und einheitlich für alle Bezirke zu denken und mit rechtlichen Vorgaben zu hinterlegen, um eine nachhaltige und praktikable Umsetzung zu gewährleisten. Insgesamt beurteile er das Anliegen als richtig, jedoch sei der vorliegende Antrag aus seiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt und in dieser Form nicht zielführend.
Frau Wolffmahnt eine diffenziertere Betrachtung des Themas an. Eine pauschale Gleichsetzung von Marktplätzen und öffentlichen Parkplätzen eigne sich nicht. Anschließend berichtet sich von einem Projekt in Berlin, was der NABU in Kooperation mit einem großen Discounter durchführe, bei dem nicht nur die Stellplätze selbst, sondern auch die dazwischenliegenden Flächen ökologisch aufgewertet würden, etwa durch die Anlage von Blühwiesen und das Pflanzen von Bäumen. Sie regt an, dieses Konzept auf die örtlichen Parkstände im Bezirk zu übertragen. Es bestehe großes Potenzial nicht nicht nur hinsichtlich der Stellflächen, sondern auch im Hinblick auf die Gestaltung des Umfelds.
Herr Heins entgegnet, dass offenbar eine klarere Defintion von öffentlichen Parkflächen nötig sei, weil Marktplätze häufig auch als öffentliche Parkplätze betrachtet würden.
Herr Orbán bedankt sich für die Frage zur Definition eines öffentlichen Parkplatzes und stellt klar, dass mit dem vorliegenden Antrag keine Pläne bestehen, den Volksdorfer Markt zu verändern. Der Antrag stelle mutmaßlich eine zusätzliche Belastung für die Verwaltung dar; dies gelte jedoch für nahezu jeden Antrag. Darüber hinaus werte er es positiv, dass die AfD das Thema der Ölablagerungen im Erdreich angesprochen und ein Plädoyer für die Elektromobilität gehalten habe.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der CDU-Fraktion.
Herr Schulzerläutert, dass der rot-grüne Senat seit Jahren das Ziel verfolge, die Stadt zur familienfreundlichsten Metropole Deutschlands zu entwickeln. Seine Fraktion unterstütze dieses Ziel ausdrücklich, jedoch seien die Handlungsmöglichkeiten der Bezirksversammlung in dem Bereich sehr begrenzt. Er berichtet von einem innovativen und bereits in mehreren deutschen und internationalen Städten erprobten Projekt, bei dem Spielzeugkisten auf öffentlichen Spielplätzen bereitgestellt würden. Diese Kisten, die teilweise auch im Boden verankert werden, dienten dazu, typische Sandspielutensilien zentral zu lagern, um Kindern und Eltern den Zugang zu Spielmaterialien zu erleichtern. Dadurch würden auch Kinder aus finanziell benachteiligten Familien die Möglichkeit erhalten, Spielzeug zu nutzen, das sie sich sonst vielleicht nicht leisten könnten. Die Erfahrungen aus anderen Städten hätten gezeigt, dass das Konzept funktioniere und die Datenlage ausreichend valide sei, um es auch in Wandsbek zu erproben.Er schlägt vor, das Projekt zunächst an einem Spielplatz in Wandsbek auszutesten. Sollte das Experiment erfolgreich sein, könnten soziale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften davon überzeugt werden, das Modell ebenfalls zu übernehmen. Die Kosten für die Errichtung der Kisten seien überschaubar, da es lediglich um die Bereitstellung der Kisten gehe, nicht um deren Befüllung, die durch Spenden solidarisch getragen werde. Abschließend hebt er noch einmal den sozialen Aspekt hervor.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung lehnt den Antrag mehrheitlich ab bei Zustimmung der AfD-Fraktion und von Frau Vobbe.
Frau Uyur erläutert, dass die Straßensozialarbeit sich an Jugendliche und junge Erwachsene richte, die mit sozialen Benachteiligungen, Schulproblemen, psychischen Belastungen, Drogenabhängigkeit oder drohender Wohnungslosigkeit konfrontiert seien. Viele der Betroffenen würden eine intensive Unterstützung benötigen, die über die reine pädagogische Betreuung hinausgehe. Trotz vorhandener Angebote in Wandsbek bestehe ein strukturelles Defizit in der Straßensozialarbeit, insbesondere in Farmsen, wo ein neuer Standort mit zusätzlichen Stellen dringend erforderlich sei. Die derzeitige Versorgung reiche nicht aus, um den steigenden Bedarf zu decken. Da die Arbeit der Straßensozialarbeit oft wenig sichtbar sei, schlägt sie vor, einen jährlichen Bericht einzuführen, um das Thema regelmäßig auf die politische Agenda zu setzen und langfristig politische Unterstützung zu sichern. Eine systematische Bewertung der bestehenden Maßnahmen ermögliche es der Politik, eine fundierte Grundlage für gezielte Verbesserungen zu schaffen, Finanzierungslücken schneller zu erkennen und faktenbasierte Entscheidungen zu treffen.Dabei gehe es nicht nur um Berichterstattung, sondern um eine bessere Steuerung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung des sozialen Angebots.
Frau Christbetont, dass der Sozialraum Wandsbek eine vielfältige Palette an Anlauf- und Beratungsstellen für junge Menschen und deren Familien bereithalte, darunter Angebote wie die ADHS-Sprechstunde, die Nummer gegen Kummer oder „Your Life!“ für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten.Dennoch gebe es eine Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die durch alle diese Hilfsangebote falle, da sie beispielsweise aus Jugendzentren ausgeschlossen würden, den Schulbesuch verweigern oder häusliche Gewalt erfahren und ihren Alltag nicht mehr bewältigen können. Für diese besonders vulnerablen jungen Menschen sei die Straßensozialarbeit von zentraler Bedeutung. Die Straßensozialarbeiter:innen suchten niedrigschwellig Kontakt zu den Jugendlichen, etwa durch Graffiti-Aktionen oder auf dem Basketballplatz, begleiteten sie zu Institutionen, wie der Arbeitsagentur, und unterstützten sie bei der Wohnungssuche auf dem angespannten Hamburger Wohnungsmarkt. Die Straßensozialarbeit sei damit eine unverzichtbare Säule der Sozialarbeit, die einen wichtigen Beitrag dazu leiste, soziale Benachteiligung zu überwinden und jungen Menschen eine selbstbestimmte Zukunft zu ermöglichen. Sie lobt den vorliegenden Antrag und schlägt eine Überweisung in den Jugendhilfeausschuss vor. Dies sei ein Wunsch der Straßensozialarbeiter:innen gewesen, um ihr Anliegen vortragen zu können und das Thema dadurch stärker in die Öffentlichkeit zu rücken. Es gebe massive personelle Engpässe in dem Bereich, die dringend behoben werden müssten. In Steilshoop sei beispielsweise nur ein einziger Straßensozialarbeiter tätig, der in kritischen Situationen, etwa bei nächtlichen Hausbesuchen, allein agieren müsse. Eine Aufstockung sei hier dringend erforderlich, gleichzeitig räumt sie ein, dass die Schaffung zusätzlicher Stellen aufgrund des Fachkräftemangels und begrenzter finanzieller Ressourcen schwierig sei. Letztlich dürfe an dieser Stelle jedoch auf keinen Fall gespart werden. Sie verweist dabei auch auf die zusätzlichen Belastungen der jungen Generation durch die Corona-Pandemie sowie auf die jüngst veröffentlichte Kriminalitätsstatistik, die einen starken Anstieg von Gewalt unter Minderjährigen dokumentiere. Diese Entwicklungen würden die Jugendstraßensozialarbeit vor besondere Herausforderungen stellen. Eine Stärkung dieses Bereichs sei daher unerlässlich, um die Probleme nachhaltig zu lösen und nicht lediglich zu verlagern.
Herr Wagner (AfD) stellt fest, dass in Wandsbek zahlreiche Anbieter und Träger im Bereich der Sozialarbeit, Jugendsozialarbeit sowie der Straßensozialarbeit tätig seien, wobei der Begriff der Straßensozialarbeit unscharf sei. Das Klientel der unterstützungsbedürftigen Gruppen habe sich signifikant verändert, unter anderem durch die Ganztagsbetreuung, die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die veränderten Problemlagen der Kinder. Er befürwortegrundsätzlich die Erstellung eines Berichts und plädiert dafür, die Ergebnisse abzuwarten, da er die Grundlage für weitere Forderungen bilden sollte.
Herr Shadibetont die Relevanz des Themas und äußert den Wunsch, dass über die bloße Forderung nach einem Bericht hinausgehende Maßnahmen ergriffen werden. Es sei begrüßenswert, dieses Thema im Jugendhilfeausschuss weiter zu behandeln, um eine vertiefende Auseinandersetzung zu ermöglichen.
Frau Riebe unterstreicht, dass die Straßensozialarbeit ein unverzichtbares Instrument der Jugendsozialarbeit darstelle und für viele verzweifelte Jugendliche und junge Erwachsene in Not ein wichtiger Anlaufpunkt sei. Die Sozialarbeiter:innen würden das Vertrauen der jungen Menschen gewinnenund für viele Jugendliche als Leuchtturm fungieren, der sie vor sozialem Abstieg bewahrebzw. wieder auf den richtigen Weg bringe. Zum Antrag ergänzt sie, dass neben Farmsen und Steilshoop auch im Stadtteil Meiendorf mehr Ressourcen nötig seien, um dem zusätzlichen Bedarf gerecht zu werden. Die Überweisung des Antrags in den Jugendhilfeausschuss sei sinnvoll, damit die Verwaltung darlegen kann, welche Berichte und Bedarfe möglicherweise bereits vorliegen, um doppelte Arbeit zu vermeiden.
Herr Buse lässt über den Überweisungsantrag in den Jugendhilfeausschuss abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist den Antrag einvernehmlich in den Jugendhilfeausschuss.
Herr Shadisieht in Wandsbekein bislang ungenutztes Potenzial für die Einrichtung von Open-Air-Kinos, wie sie bereits in anderen Bezirken angeboten werden.Freiluftkinos würden nicht nur eine attraktive Freizeitgestaltung darstellen, sondern auch den sozialen Zusammenhalt fördern, indem sie Menschen zusammenbringen und lokalen Kunst- sowie Kulturschaffenden eine Plattform bieten.Angesichts der vielfältigen und dynamischen Kulturlandschaft Wandsbeks könne ein derartiges Angebot den kulturellen Austausch intensivieren und mehr Bürger:innen in den öffentlichen Raum locken. Zunächstwäre zu prüfen, welche Flächen im Bezirk für ein Open-Air-Kino geeignet sind. Dabei seien Aspekte wie Umweltverträglichkeit, Lärmschutz und notwendige Infrastruktur wie Stromanschlüsse besonders zu berücksichtigen. Ferner wäre die Anwohnerschaftfrühzeitig einzubeziehen und die Barrierefreiheit der Veranstaltungen sicherzustellen. Auch sollte sich mit lokalen Kulturinitiativen, Vereinen und regionalen Kinobetreibern abgestimmt werden, um deren Interesse an der Durchführung solcher Veranstaltungen zu ermitteln. Er ist überzeugt, dass das Projekt ein großer Gewinn für Wandsbek wäre und zudem ein lebendiges Beispiel für Kulturförderung darstellen könne. Nicht zuletzt wäre damit auch eine kreativere und nachhaltigere Nutzung des öffentlichen Raumes verbunden.
Frau Gescherwähnt, dass mit dem nahenden Sommer vermehrt Bilder von Jugendlichen in Open-Air-Kinos auf Instagram erscheinen, die gemeinsam Filme unter freiem Himmel genießen und dadurch verbindende Erinnerungen schaffen. Solche Angebote gebein einigen Hamburger Bezirken, bisher jedoch nicht in Wandsbek. Dabei bräuchten auch junge Menschen in Wandsbek Räume und Angebote, in denen sie sich sicher, wahrgenommen und willkommen fühlen können.Open-Air-Kinos könnten genau solche Orte sein, da sie Begegnungen unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund ermöglichen, das Miteinander stärken und kulturelle Erlebnisse bieten. Darüber hinaus könne ein Open-Air-Kino auch eine Plattform für junge Filmschaffende, Jugendprojekte und kreative Initiativen sein. Dies fördere Ausdrucksfähigkeit, Teilhabe und Inspiration. Um dieses Vorhaben zu realisieren, müsse geprüft werden, welche Flächen im Bezirk geeignet, umweltverträglich, gut erreichbar und möglichst barrierefrei seien. Zudem sollte der Dialog mit potenziellen Veranstaltern, Kulturinitiativen und Jugendverbänden gesucht werden, um das Projekt mit Leben zu füllen.
Herr Meyer berichtet, dass Wandsbek bereits Erfahrungen mit sommerlichen Kinoveranstaltungen habe, z.B. in Rahlstedt aufdenWandse-Terrassen zu Zeiten der Corona-Pandemie, was gut von der Bevölkerung angenommen worden sei. Auch in Volksdorfgebe es jährlich die Möglichkeit, solche Veranstaltungen zu erleben. Er sei offen für weitere Möglichkeiten und Prüfungen, um das Angebot an Open-Air-Kinos im Bezirk auszuweiten und bekundet seine Zustimmung zum Antrag.
Frau Vobbeäußert sich grundsätzlich positiv zu der Idee eines Open-Air-Kinos. Bezüglich der Identifizierung geeigneter Flächen für das Vorhaben sei sie zuversichtlich, insbesondere wenn Schulen oder Stadtteilschulen in verschiedenen Stadtteilen dafür gewonnen werden könnten.Durch eine gute Erreichbarkeit könne das Angebot breite Bevölkerungsgruppenansprechen. Hinsichtlich der Nutzung von Parks äußert sie Bedenken wegen der Lichtverschmutzung und der Rücksichtnahme auf heimische Tiere, was die Durchführung von Open-Air-Kinos in solchen Bereichen erschweren könnte.
Herr Reich begrüßt grundsätzlich den Vorschlag, moniert aber, dass wesentliche Aspekte bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Eine sorgfältige Auswahl sicherer und geeigneter Standorte sei notwendig. Die Nutzung von Naturschutzgebieten sehe er vor diesem Hintergrund kritisch. Zudem könnten die gestiegenenSicherheitsstandards, die mit der Durchführung von Großveranstaltungen heutzutage einzuplanen seien, potenzielle Veranstalter abschrecken. Die Sicherheit der Besucher müsse schließlich an erster Stelle stehen. Er betont ausdrücklich die Bedeutung solcher kulturellen Angebote – gerade nach der belastenden Corona-Pandemie–und befürwortet ausdrücklich, dass die Bürger wieder Möglichkeiten zur freien Entfaltung erhalten.Gleichzeitig fordere er jedoch ein durchdachtes und umfassendes Konzept, das alle relevanten Beteiligten einbezieht und nicht überstürzt umgesetzt wird. Seine Fraktion wolle sich bei der Abstimmung enthalten bis ein solches Konzept vorliege.
Frau Schneehage betont, dass das Konzept der Open-Air-Kinos ein riesiges Potenzial für die Stadtteilkultur in Wandsbek sein würde. Es würden niedrigschwellige Begegnungsorte entstehen, an denen Menschen zusammenkommen, ins Gespräch kommen und gemeinsame Erlebnisse teilen würden. Dies fördere den gesellschaftlichen Zusammenhalt, was in einer zunehmend digitalisierten Welt von besonderer Bedeutung sei, da trotz der hohen Vernetzung gleichzeitig eine wachsende soziale Isolation zu beobachtensei. Grundlegende gesellschaftliche Werte und empathische Fähigkeiten könnten nicht digital vermittelt werden, sondern könnten nur im direkten menschlichen Miteinander erlernt werden. Gesellschaftliche Werte würden zunehmend auseinanderdriften, was u.a. auf die algorithmisch gesteuerte Informationsselektion zurückzuführen sei. Demgegenüber biete das persönliche Gespräch und die Auseinandersetzung miteinander eine wichtige Gegenwirkung. Daher müsse das zentrale Ziel der Stadtteilkultur darin bestehen, Menschen zusammenzuführen. Das Projekt biete einen kulturellen und gesellschaftlichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks.
Frau Folkersäußert sich zustimmend zu dem Antrag und hebt das gemeinsame Interesse an wohnortsnahen Kinoveranstaltungen hervor.Die größte Herausforderung bestehe weniger in der Suche nach geeigneten Orten, sondern vielmehr in der Sicherstellung einer ausreichenden Stromversorgung. Dies sei eine logistische Hürde, die es zu überwinden gelte. Als Standorte könnten u.a. kleinere Einkaufszentren geeignet sein. Sie hebt hervor, dass in Meiendorf ein Kinoangebot für alle Bevölkerungsschichten bestehe, auch hinsichtlich der Programmauswahl, und plädiert dafür, dieses inklusive Konzept auch an anderen Standorten zu ethablieren.Dabei solle nicht nur eine intellektuelle Kulturschicht bedient werden, die ohnehin mobil sei, sondern der soziale Aspekt der Begegnung in den Stadtteilen im Vordergrund stehen.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt den Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Herr Iwan verliest eine Reihe von Urteilen verschiedener Sozialgerichte aus den letzten Monaten, die Leistungsausschlüsse nach § 1 Absatz 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes aufgehoben hätten.Diese Urteile würden den vorrangigen Anspruch der Antragsteller auf eine menschenwürdige Grundversorgung betonen und die Praxis der Leistungskürzungen zurecht infrage stellen. Er kritisiert das zugrundeliegende Menschenbild, das solche Leistungsausschlüsse gesetzlich verankert, und weist darauf hin, dass auf Bundesebene weitere restriktive Maßnahmen noch von derletztenBundesregierung eingeführt worden seien. Der rot-grüne Hamburger Senat setze mit dem Dublin-Zentrum eine Forderung von rechts um. Herr Iwan wertet dies als einen bewussten Rechtsbruch. Zudem sei die Bezirksversammlung bei der Einrichtung des Dublin-Zentrums nicht vorher angehört worden, was ein Verstoß gegen das Bezirksverwaltungsgesetz darstellen würde. Die Situation der Geflüchteten im Dublin-Zentrum sei menschenunwürdig, da es dort lediglich elementare Grundbedürfnisse, wie Bett, Brot und Seife gebe, jedoch keine Freizeit- oder psychosozialen Angebote. Er verurteilt diesen Umgang mit Geflüchtetenunabhängig von ihrem Ausreisestatus als inakzeptabel. Er unterstellt der Wandsbeker Ampel, dass sie zwar die Problematik erkenne, aber nicht den Mut habe, den verantwortlichen Senator offen zu kritisieren. Auch sei es verpasst worden, sich für die Rechte der Bezirksversammlung einzusetzen und das Mitspracherecht bei dieser für den Bezirk weitreichenden Entscheidung gegenüber der Landesebene einzufordern. Er fordert die zuständige Fachbehörde auf, sich für ihr Vorgehen gegenüber der Bezirksversammlung zu entschuldigen und mehr Ressourcen für die Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Akteure vor Ort einzusetzen. Die Bezirksversammlung sollte klarstellen, dass alle rechtsstaatlichen Verfahren im Einklang mit Grundgesetz und Europarecht stehen müssen. Die Fachbehörde müsse aufgefordert werden, dem Beispiel von Rheinland-Pfalz zu folgen und auf die Anwendung des Leistungsausschlusses zu verzichten. Ferner müsse das Dublin-Zentrum in Rahlstedt geschlossen werden und die dort untergebrachten Personen auf andere Unterkünfte verteilt werden. Er fordert zudem eine rechtliche Klärung, inwiefern der Leistungsausschluss mit dem geltenden Verfassungs- und Europarecht im Einklang steht.
Herr Buttler erläutert, dass die Situation bezüglich des § 28 Bezirksverwaltungsgesetzes komplexer sei, als sie in der Öffentlichkeit dargestellt werde. Bei Änderungen von Einrichtungen gebe es eine gesetzlich definierte Wesentlichkeitsschwelle, deren Überschreitung die Anhörung der Bezirksversammlung erst erforderlich mache.In dem vorliegenden Fall sei diese Schwelle seiner Auffassung nach deutlich überschritten, weshalb eine Anhörung hätte erfolgen müssen. Er betont jedoch, dass dies seine persönliche Rechtsmeinung sei und die endgültige Klärung mit den zuständigen Stellen erfolgen müsse, da es sich um ein wiederkehrendes Problem handele. Hinsichtlich der Sinnhaftigkeit solcher Dublin-Zentren habe er eine differenzierte Sicht und wolle die konzeptionellen Ausführungen der Behörde abwarten. Besonders klärungbedürftig bleibe aus seiner Sicht die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in diesen Zentren. Auch die möglichen Auswirkungen einer solchen Einrichtung auf den Stadtteil seien von der Fachbehörde noch nicht zufriedenstellend dargelegt worden. Zur rechtlichen Situation führt er aus, dass das Bundessozialgericht die frühere Regelung zur Leistungseinschränkung im Asylbewerberleistungsgesetzes als europarechtswidrig angesehen habe. Wenn man diese Maßstäbe zugrunde lege, dann seidas Ergebnis mutmaßlich, dass auch die neue, strengere Vorschrift europarechtswidrig sein dürfte. Er relativiert die Argumentation seines Vorredners bezüglich der rechtlichen Handhabung in Rheinland-Pfalz. Die dortige Landesregierung bewerte die Vorschrift zwar als Europarechtswidrigkeit, gleichzeitig werde aber eingeräumt, dass auch eine europarechtskonforme Auslegung möglich sei. Das Bundesverfassungsgericht habe bspw. in der Vergangenheit geäußert, dass sogar vollständige Leistungsausschlüsse unter bestimmten Umständen möglich seien, insbesondere wenn Betroffene nicht an ihrer Ausreise mitwirken würden. Die Dauer der Betroffenheit spiele demnach bei der Bewertung eine gewichtige Rolle. Letztendlich sei diese rechtliche Frage also noch nichtabschließend geklärt. Deshalb habe die Wandsbek-Koaltion einen Ersetzungsantrag (s. TOP 4.7.1) gestellt, um weitere Informationen zu erhalten und die Verhältnismäßigkeit weiter einordnen zu können.
Frau Folkersberichtet, dass sie seit dem Jahr 2015 im Stadtteil Meiendorf in der Flüchtilingshilfe aktiv sei. Erfahrungsgemäß entstünden Probleme immer dann, wenn keine Kommunikation stattfinde. Es sei wichtig, den Engagierten und der Anwohnerschaft auf Augenhöhe zu begegnen und sie in die Entscheidungen frühzeitig einzubeziehen. Sie fungieren als zentrale Akteure für Integration und Akzeptanz. Das Dublin-Zentrum stelle aus ihrer Sicht eine humanere Lösung dar, da es klare Regelungen und eine schnelle Bearbeitung ermögliche. Das System, welches auf europäischen Verträgen beruhe, sei sinnvoll und menschlich, da es Geflüchteten ermögliche, ihr Asylrecht im Nachbarland zu beantragen.Allerdings kritisiere sie die derzeitige Umsetzung scharf und fordere eine verbesserte Kommunikation als entscheidenden Erfolgsfaktor. Sie beklagt, dass es seit der Sitzung des Hauptausschusses keine weiteren Gespräche mit den Ehrenamtlichen gegeben habe, die täglich vor Ort präsent seien und auf den Austausch warten würden. Die derzeitige Situation sei untragbar. Sie dankt für den unterstützungswerten Ersetzungsantrag und stimmt überein, dass hinsichtlich der Frage, ob Familien und Kinder in der Einrichtung untergebracht werden, eine dringende Klärung erforderlich sei. Als stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschussses spüre sie die klare Verantwortung, sich dieser sensiblen Thematik anzunehmen und sich für den Schutz der Kinder einzusetzen.
Herr Schulz begrüßt das neue Dublin-Zentrum, da dieses eine seit langem überfällige Aufgabe erfülle, nämlich die Rückführung von Personen, die gemäß den bestehenden Gesetzenzurückzuführen seien. Generellfordere er mehr Sachlichkeit und weniger Emotionalität bei derDebatte. Das Verfahren sei aus seiner Sicht nicht bedenklich, da sich nicht um Rückführungen in Kriegsgebiete, sondern in ein zuständiges EU-Länder handele. Zum Thema Leistungsausschluss betont er, dass die Betroffenen weiterhin eine sichere Unterkunft, Nahrung sowie Kleidung erhalten würden und lediglich das sogenannte Taschengeld wegfalle. Sie würden also nicht in extenzielle Nöte geraten. Zudem weist er auf die unterschiedlichen Fluchtgründe hin. Für Kriegsflüchtlinge dürfte es bspw. unerheblich sein, ob sie Taschengeld erhielten, da für sie der Schutz und das Überleben im aufnehmenden Staat im Vordergrund stehen dürften.
Herr Ritter kritisiert die Aussage von Herrn Schulz als sachlich unzutreffend, da es bei der Thematik des Dublin-Zentrums nicht um ausreisepflichtige Personen gehe, sondern um Menschen, die ihren Asylantrag anderswo stellen können. Die Wandsbek-Koalition erbitte mit dem Antrag vertiefende Informationen über das Dublin-Zentrum, insbesondere zur Frage, welche Personen dort untergebracht würden.Aktuell befänden sich zwölf Personen dort, wobei die Dynamik steige und somit ein schneller Informationsfluss erforderlich sei. In der Debatte gehe es auch um europarechtliche Mindestanforderungen an die Gewährung materieller Leistungen, was keine emotionale Kleinigkeit darstelle, sondern eine ernsthafte und tiefgreifende Auseinandersetzung erfordere. Es sei dabei wichtig, den Menschen in seiner Lage ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass die europäischen Vorgaben erfüllt würden.Die Wandsbek-Koalition wolle mit ihrem Ersetzungsantrag genau dieserreichen und damit gewährleisten, dass Hamburg seiner Verantwortung gerecht werde.Abschließend ruft er zu einer gemeinsamen Anstrengung auf, um den Menschen angemessene Unterstützung zukommen zu lassen.
Herr Buttlerweist darauf hin, dass der Leistungsausschluss, also die Kürzung von Sozialleistungen, ein erhebliches Risiko berge, verfassungs- und europarechtswidrig zu sein. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits klargestellt, dass es nicht Aufgabe des Staates sei, Menschen durch Leistungskürzungen zu nötigen oder zu vertreiben. Zwar sei es zulässig, Personen aufzufordern, das Land zu verlassen, jedoch dürfe dies nicht in einer Weise geschehen, die von deutschen und europäischen Gerichten als unzulässig bewertet werde.Weiterhin thematisiert er die praktischen und sozialen Folgen solcher Maßnahmen,insbesondere die Auswirkungen auf Stadtteile, Ehrenamtliche und Menschen ohne Perspektive, die möglicherweise monatelang betroffen seien. Die Innenbehörde habe im Hauptausschuss signalisiert, dass selbst bei freiwilliger Ausreise der Betroffenen ein sogenanntes „laissez-faire“ ausgestellt werden müsse, das eine enge Abstimmung mit dem Aufnahmestaat erfordere. Es sei also nicht möglich, Betroffene einfach in Züge oder Flugzeuge zu setzen und in andere EU-Länder zu schicken. Während die Landesregierung von Rheinland-Pfalz davon ausgehe, dass diese Klärung innerhalb von zwei Wochen erfolgen könne, schätzen die Hamburger Behörden die Dauer als deutlich länger ein. In der Zeitspanne, in der diese Verfahren andauern, entstehe ein erhebliches Spannungsverhältnis zu den Grundrechten der Betroffenen, das dringend geklärt werden müsse.
Herr Iwan arbeitet den aus seiner Sicht bestehenden Dissenz zwischen der Position von Herrn Buttler und ihm heraus. Während Herr Buttler die Praxis trotz bestehender verfassungsrechtlicher Zweifel fortführen wolle, vertrete er selbst die Auffassung, dass angesichts der Unsicherheit über die Verfassungsmäßigkeit – insbesondere vor dem Hintergrund einer höchstrichterlichen Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) – diese Praxis vorerst eingestellt werden müsse. Aus seiner Sicht dürften die Maßnahmen nicht in der Hoffnung fortgesetzt werden, dass sie sich als verfassungskonform erweisen, sondern im Zweifelsfall müsse die Praxis eben gestoppt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es zudem ein überschaubarer Aufwand, die aktuell zwölf betroffenen Personen in andere Einrichtungen zu verteilen. Ebenso stelle die Wiedergewährung der Leistungen die Stadt nicht vor ein finanzielles Problem.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung lehnt den Antrag mehrheitlich ab bei Zustimmung der Fraktion Die Linke.
Siehe Beratung unter TOP 7.1
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Frau Wolff berichtet von einem Unfall, bei dem ein Kind mit einem Dreirad in einen Straßengraben gefallen sei. Informationen dazu, wer für die Reinigung oder Pflege der Gräben verantwortlich sei, seien dürftig. Zwar gebe es einen Flyer des Bezirksamts Wandsbek dazu, der zwar hilfreich, aber nicht vollständig informativ sei. Einen umfassenderen und ansprechenderen Flyer gebe es vom Bezirksamt Hamburg-Mitte, da er detaillierte Anleitungen und Informationen zur Pflege der Gräben liefern würde. Sie hebt die Bedeutung der vielen Wassergräben hervor, die eine wichtige Rolle für die Wasserresilienz der Stadt und des Bezirks spielen würden, aber der Öffentlichkeit kaum bekannt seien.Aus diesem Grund schlägt sie vor, eine „Woche der Wassergräben“ zu initiieren, die medial begleitet werde und in der die Bedeutung der Gräben für Kultur, Klima, Umwelt sowie den Wasserabtransport und den Straßenverkehr thematisiert werde.Dabei solle auch die Verantwortung der Anwohner:innen für die Pflege der Straßengräben klar kommuniziert werden. Sie regt an, die bereits vorhandenen Informationsbroschüren aus den verschiedenen Bezirken zusammenzuführen, um für die Aktionswoche ansprechende und umfassende Flyer bereitzustellen, die die Bevölkerung informieren und motivieren.
Herr Wellingbegrüßt den Antrag zur bezirklichen Umweltpolitik, der die Bedeutung der historisch gewachsenen Entwässerungsgräben hervorhebt. Insbesondere die Idee einer erweiterten Informationsbroschüre als geeignetes Mittel zur Aufklärung sei unterstützenswert.Allerdings werde der Bezirk bzw. die Stadt selbst häufig ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht, da städtische Gräben oft unzureichend instand gehalten und gereinigt würden.Stattdessen werde sich auf die Anwohnerschaft und Bürgervereine verlassen, die über Patenschaften diese Aufgaben übernehmen würden.Er verweist exemplarisch auf die Siedlergemeinschaft AugustWoelken in Jenfeld, die seit fast 50 Jahren die städtischen Entwässerungsgräben liebevoll pflege, instand halte und repariere, häufig mit eigenen Gartengeräten. Für diese Tätigkeit erhalte der Verein eine jährliche Pauschale von etwa 900 Euro, was für sieben bis acht Einsätze mit jeweils rund zehn Helfern aus der Straße sehr wenig sei. Die Aufwandsentschädigung sei mit der Zeit nicht angepasst worden, und es bestehe der Verdacht, dass auch andere Vereine im Bezirk Wandsbek ähnlich betroffen seien. Zudem würden andere Bezirke eine deutlich höhere Aufwandsentschädigung entrichten, was einen Vergleich und eine Prüfung erforderlich mache.Vor diesem Hintergrund schlägt er eine Ergänzung des Antrags vor, mit der das Bezirksamt aufgefordert werden soll, die bestehenden Instandhaltungspartnerschaften sowie die Aufwandsentschädigungen für Vereine und Organisationen auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.Hinsichtlich der weiteren Punkte des Antrags kündigt er an, dass sich seine Fraktion enthalten werde, weil sie den mit der Umsetzung verbundenen Verwaltungsaufwand als unverhältnismäßig hocheinschätze.Zudem sehe man es kritisch, für freiwillige Arbeit von Bürgern zu werben, wenn die Stadt ihre eigenen Pflichten nicht ausreichend erfülle.
Frau Dr. Funkbegrüßt die vorgeschlagene Ergänzung der CDU-Fraktion, mit derzugleich die Unterstützung und Wertschätzung von Ehrenamtlichen betont werde. Sie lobt den Flyer vom Bezirksamt Hamburg-Mitte, weil darin die Pflegemaßnahmenklar und verständlich dargestellt würden. Zudem seien in dem Flyer wesentliche Maßnahmen, wie regelmäßige Böschungsmähungen, die Entfernung von Abflusshindernissen sowie die Instandhaltung des Gewässerbettes, prägnant aufgelistet. Der Antrag weise auch angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisseeine hohe Aktualität auf.Unter Zuhandnahme eines vom Bayerischen Landesamt für Umwelt veröffentlichten Piktogramms veranschaulicht sie die verschiedenen Pflegemaßnahmen, die nicht zwangsläufig eine vollständige Entfernung der Vegetation erfordern und auch den Erhalt von Röhrichten ermöglichen würde. Röhrichte wären zugleich wichtige Lebensräume für Arten wie Libellen und Amphibien. Dadurch könne eine Win-Win-Situation entstehen, in der ökologische Aspekte und Pflegemaßnahmen Hand in Hand gehen.
Frau Wolff antwortet auf Herrn Welling, dass die Organisation der Aktionswoche und die Einbindung der Pressestelle keinen erheblichen Aufwand darstellen würde. Es solle lediglich ein Pressetext versendet werden, der auf die entsprechenden Links und Flyer verweist. Dies sollte für die Pressestelle ohne größeren Aufwand zu bewältigen sein.
Frau Knitter-Lehmannerläutert die Notwendigkeit einer Aktionswoche zur Information über Entwässerungsgräben und deren Pflege.Entwässerungsgräben würden eine zentrale Rolle bei der Ableitung von Starkregenwasser spielen, um Schäden an öffentlicher Infrastruktur, wie Straßen und Brücken sowie an privatem Eigentum, zu verhindern. Wenn diese Gräben nicht ordnungsgemäß instand gehalten werden, könne das Wasser nicht mehr versickern, was zu Überschwemmungen und erheblichen Beeinträchtigungen führen würde. Der ökologische Nutzen der Gräben sei überschaubar, weil sich die Vegetation meist auf Löwenzahn beschränke, der z.B. für Wildbienen und Hummeln von Nutzen sei. Wichtig sei die Aufklärung der Bevölkerung über Haftungsfragen und rechtliche Rahmenbedingungen, die bei der Pflege der Entwässerungsgräben zu beachten seien. Sie plädiert für eine umfassende Informationskampagne, um sowohl die Funktion der Gräben als auch den Schutz des Eigentums sicherzustellen und so die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern.
Die CDU-Fraktion bittet um Ergänzung des Antrags um folgenden Punkt:
Die Bezirksversammlung Wandsbek bittet die Verwaltung, die bestehenden Instandhaltungpartnerschaften und Aufwandsentschädigungen für Vereine und Organisationen auf aktuelle Verhältnismäßigkeit zu prüfen und ggf. anzupassen.
Die Antragsteller übernehmen diesen Punkt als Ziffer 4.
Herr Buse teilt mit, dass punktweise abgestimmt wird.
Abstimmungsergebnis:
Ziffer 1:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Ziffer 2:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie Frau Vobbe
Ziffer 3:
Die Bezirksversammlungbeschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und Enthaltung der CDU-Fraktionsowie Frau Vobbe
Ziffer 4:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung des Planungsausschusses mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Die Grünen, FDP und Die Linke bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der CDU-Fraktion und Frau Vobbe zu.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und von Frau Vobbe.
Es wird eine Überweisung in den Hauptausschuss beantragt.
Die antragstellende Fraktion stimmt dem zu.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Hauptausschuss.
Herr Martens beantragt zum vorliegenden Antrag folgende Änderung:
Die Antragstellerin übernimmt dieÄnderungen nicht.
Herr Buse lässt über den Antrag punktweise abstimmen:
Der Änderung des Wortes in Ziffer 2 wird mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Die Grünen und FDP gegen dieStimmen der CDU-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Frau Vobbe bei Enthaltung der Fraktion Die Linke beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Ziffer 1:
Die Bezirksversammlung lehnt die Ziffer mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Die Grünen und FDP bei Zustimmung der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und Frau Vobbe sowie bei Enthaltung der Fraktion Die Linke ab.
Geänderte Ziffer 2 und Ziffer 3:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Es wird punktweise abgestimmt:
- Punkt 1-2: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
- Punkt 3-5: Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Es wird punktweise abgestimmt:
- Punkt 1-6: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
- Punkt 7: Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion.
- Punkt 8: Die Bezirksversammlung beschließt mehrheitlich bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Gegenstimme der Fraktion Die Linke.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist einstimmig in den Ältestenrat.
Abstimmungsergebnis:
Es wird punktweise abgestimmt:
- Punkt 1-5: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
- Punkt 6: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
- Punkt 7: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Es wird punktweise abgestimmt:
- Punkt 1: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
- Punkt 2: Die Bezirksversammlung beschließt einstimmigbei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung genehmigt die Niederschrift einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist einstimmig in den Hauptausschuss.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung beschließt einstimmig.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität und den Regionalausschuss Walddörfer.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität und den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Haushalt, Sport und Kultur.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität und den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Rahlstedt.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Walddörfer.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz und den Regionalausschuss Walddörfer.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Regionalausschuss Alstertal, den Regionalausschuss Walddörfer und den Ausschuss für Mobilität.
Abstimmungsergebnis:
Die Bezirksversammlung überweist in den Ausschuss für Mobilität.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Wortmeldungen.