Errichtung von E-Ladestationen in der Einmündung Spitzbergenweg / Wildschwanbrook Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025 (Drs. 22-0889)
Letzte Beratung: 03.04.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.7
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Bezirksversammlung Wandsbek bittet um die Verlegung von zwei E-Ladeplätzen, die am EKZ Spitzbergenweg geplant sind, an die Einmündung Spitzbergenweg / Wildschwanbrook.
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation:
Die beantragten Ladesäulen liegen in einem der Ausbaugebiete des Betreibers Vattenfall, welche im Rahmen der Konzession zugeteilt wurden. Die fachlich zuständige Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) prüft Standorte vor Antragstellung beim Bezirksamt auf die grundsätzliche Einhaltung der Regelungen des Konzessionsvertrages und des Standortkonzeptes. Im von der Bezirksversammlung Wandsbek beanstandeten Fall werden die Regelungen eingehalten. Die Errichtung von Doppelstandorten (zwei AC-Ladesäulen mit vier Ladepunkten) wird im Standortkonzept angestrebt, um eine möglichst wirtschaftliche Errichtung zu gewährleisten, den Prüfaufwand auf Seiten der Freien und Hansestadt Hamburg gering zu halten und um Suchverkehre rund um Ladesäulen zu minimieren. Die Verlegung von nur zwei der vier E-Ladeplätze führt hingegen zum Aufbau von Einzelstandorten.
Der neu vorgeschlagene Standort an der Einmündung Spitzbergenweg/Wildschwanbrookbefindet sich zudem in einem Ausbaugebiet, das einem anderen Betreiber (hier: HEnW Mobil) zugeteilt ist.
Bei Einhaltung des den Konzessionen zugrundeliegenden Standortkonzeptes ist es demnach nicht möglich, eine Verlegung an den vorgeschlagenen Standort zu realisieren.
Die Bezirksversammlung Wandsbek hat die Bitte um Standortverlegung nicht begründet. Sollten z.B. Aspekte der Verkehrssicherheit einer Errichtung entgegenstehen, so wären diese Im Rahmen der bezirklichen Antragsprüfung zu berücksichtigen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.