Neubau Eisenbahnüberführung Rolfinckstraße: Mit notwendiger Durchfahrtshöhe und -breite bauen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025 (Drs. 22-0802.1)
Letzte Beratung: 03.04.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.12
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständigen Behörden werden gebeten zu prüfen,
1. ob die notwendige und beabsichtigte Erneuerung der Brücke durch die Bahn dahingehend begleitet werden kann, dass die Brücke nicht 1:1 ausgetauscht wird, sondern dass im Zuge der Erneuerung Durchfahrtshöhe und -breite aufgrund der Unfallhäufung und des damit zusammenhängenden Verkehrschaos im S-Bahn- und Straßenverkehr sowie der mangelnden Breite für Fuß- und Radverkehr verbessert werden.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Rolfinckstraße durch die DB InfraGO AG (DB) ist die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch die BVM, seit Beginn als Kreuzungsbeteiligte eingebunden. Gemäß dem Regelprozess wurde durch die DB bei der FHH abgefragt, ob diese im Rahmen der Erneuerung ein sogenanntes Verlangen, d. h. bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Ausbildung des Überführungsbauwerks (z. B. Änderung der lichten Breite oder Höhe, Stützenfreiheit), stellen möchte. Eine solche Verlangensstellung hat eine Beteiligung der FHH an den Kosten der Maßnahme zur Folge, in der Regel in etwa 50 Prozent.
Im Falle der EÜ Rolfinckstraße wird die FHHaufgrund der niedrigen Durchfahrtshöhe nach Aussagen des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr ein Verlangen zur Vergrößerung der lichten Durchfahrtshöhe stellen müssen, um das Regelmaß von 4,5 Metern zu erreichen. Die Neuplanung der DB berücksichtigt dieses Verlangen und enthält zudem eine Auflockerung des Verkehrsraums in der Breite durch den Wegfall der Wand zwischen Straße und dem Zugangstunnel zur S-Bahn-Station.
Für die Vergrößerung der lichten Höhe ist aufgrund der Zwangspunkte der Bahntrasse (u. a. S-Bahn-Haltepunkt Wellingsbüttel)zusätzlich zur Anhebung des Schienenweges und der Verringerung der Konstruktionshöhe der Brücke das Absenken und der Umbau der Rolfinckstraße inklusive Nebenflächen und angrenzender Straßenanlagen erforderlich.
Für diese Absenkung hat die DB im Januar 2025 eine Straßenplanung vorgelegt, welche aktuell seitens der BVM geprüft wird. Aufgrund der notwendigen erheblichen Tieferlegung der Straße zeichnen sich mehrere Konfliktpunkte durch hohe Längs- und Querneigungen am Rehmkoppelstieg, bei einzelnen Gebäudezugängen und im Wartebereich der Bushaltestelleab. Weiter bestehen Konflikte mit den im Straßenraum befindlichen Entwässerungsleitungen.
Im weiteren Verfahren wird die DB im Dialog mit den zuständigen Stellen prüfen, wie diese Konflikte aufgelöst werden können. Das EBA hatte angedeutet, dass von dortiger Seite nur eine technisch und ökonomisch zumutbare Tieferlegung im Planfeststellungsverfahren gefordert würde, die eine deutliche Verbesserung der Situation mit sich bringt, aber nicht zwingend das Regelmaß von 4,50 Metern beinhaltet. Zudem wird die BVM prüfen, ob zusätzlich zu der Auflockerung des Straßenraums durch den Wegfall der Wand zwischen Straße und Zugangstunnel zur S-Bahn ein Verlangen bzgl. der Breite gestellt werden sollte.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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