Suche nach einem alternativen Standort für eine E-Ladesäule Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025 (Drs. 22-0896)
Letzte Beratung: 03.04.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.11
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten für die E-Ladesäule einen alternativen Standort im Bezirk Wandsbek zu finden.
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft und Innovation:
Zunächst ist festzuhalten, dass es am Standort am Frahmredder nicht um das Aufstellen einer E-Ladesäule geht, sondern um das Einrichten einer emissionsfreien Lieferzone gemäß Drs. 230608/04.02 für Lastenfahrräder und E-Lieferfahrzeuge bis 4,25 t. Ab einem Gesamtgewicht über 4,25 t dürfen nicht nur Lieferfahrzeuge mit E-Antrieb, sondern auch Lieferfahrzeuge mit anderen Antriebsarten in der emissionsfreien Lieferzone zum Ausliefern halten.
Die näheren Gründe für den Wunsch nach Verlagerung der geplanten emissionsfreien Lieferzone an einen anderen Standort im Bezirk Wandsbek sind der BWI nicht bekannt. Aus der Niederschrift des Ausschusses für Mobilität vom 09.01.2025 sind hierzu keine näheren Informationen zu erkennen.
In einem Antrag der CDU-Fraktion im Mobilitätsausschuss Wandsbek vom 9. Januar 2025 (Drs. 22-0787), der jedoch zurückgenommen worden ist, heißt es: „In Gesprächen mit Geschäftsleuten aus dem Frahmredder sowie Vertreterinnen und Vertretern von Logistikdienstleistern hat sich herausgestellt, dass im Gegensatz zur Hamburger Innenstadt die Begrenzung bei der Anlieferung mit E-Ladefahrzeugen und Lastenrädern in der Stadtrandlage Alstertal nicht der Realität entspricht. Das bedeutet, dass die Anlieferung im Frahmredder unnötig erschwert wird.“
Auf Grundlage dieser Ausführungen schlägt die BWI vor, die emissionsfreie Lieferzone an einen Ort zu verlegen, der überwiegend von Kurier-, Express- und Paketdienstleistern (kurz „KEP-Dienstleister) zum Ausliefern genutzt wird. KEP-Dienstleister nutzen überwiegend N1-Nutzfahrzeuge (Sprinter bis 3,5t und E-Sprinter bis 4,25t) sowie Lastenfahrräder. Die N1-Nutzfahrzeuge der KEP-Dienstleister weisen bereits einen relativ hohen Elektrifizierungsgrad auf. So konnten im Rahmen der UmweltPartnerschaft Hamburgbereits zehn Lieferunternehmen das Siegel „UmweltFlotte 2023/2024“ erlangen. Dafür wiesen sie einen Anteil an emissionsfreien Lieferfahrzeugen an ihrer Lieferflotte von mindestens 15 Prozent nach. Auch für die UmweltFlotte 2025/2026, welche einen Anteil von mindestens 45 Prozent emissionsfreien Lieferfahrzeugen an der Lieferflotte voraussetzt, gibt es nach Kenntnisstand der BWI ausreichend KEP-Dienstleister, welche die Voraussetzungen dafür in Hamburg erfüllen, bspw. DHL und Hermes.
KEP-Dienstleister liefern überwiegend Pakete für die Endverbraucher. Es handelt sich dabei um kleine, einzelne Lieferungen bis maximal 31,5 kg für viele verschiedene Personen an Paketstationen, Paketshops oder an die Haustür. Um den Anteil lokal emissionsfreier Lieferungen zu erhöhen, liefern KEP-Dienstleister zudem Paketemit einem größeren LKW zunächst an sogenannte Mikrohubs, um sie dann mittels Lastenfahrrädern oder E-Sprintern auf der letzten Meile zum Endverbraucher zu bringen. Mit dem Ausweisen emissionsfreier Lieferzonen wird der Anreiz zur Nutzung lokal emissionsfreier Lieferfahrzeuge für KEP-Dienstleister zudem noch erhöht (siehe https://www.hamburg.de/resource/blob/201660/639249fe9de9102ee6ba794b4ab17f93/endbericht-letzte-meile-data.pdf.
Orte, die überwiegend von KEP-Dienstleistern zum Ausliefern genutzt und damit nach Einschätzung der BWI für emissionsfreie Lieferzonen geeignet sind, sind
- vor Paketstationen,
- vor Paketshops,
- vor Mikrohubs und
- in Wohngebieten.
Zur genauen Standortfindung im Bezirk Wandsbek wird das Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Straßen sowie der Mobilitätsmanager Wandsbek, um passende Vorschläge gebeten.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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