Parkplatzsituation am Mesterbrooksweg (bzgl. Drs. 22-0898) Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.01.2025 (Drs. 22-0903)
Letzte Beratung: 03.04.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.5
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das PK35 wird gebeten die Parkstände Kakenhaner Weg gegenüber der Einmündung zu prüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat (PK) 35 nimmt wie folgt zur obigen Beschlussempfehlung Stellung:
Bei der Einmündung Mesterbrooksweg / Kakenhaner Weg handelt es sich um einen Knoten wie zahlreiche andere in Tempo 30-Zonen. Der Einmündungsbereich des Kakenhaner Wegs ist sogar sehr großzügig gestaltet und bietet mehr als ausreichend Platz.
Die Verkehrsbelastung ist als durchschnittlich für Tempo 30-Zonen anzusehen.
Im Mesterbrooksweg, auch gegenüber der Einmündung Kakenhaner Weg, ist das Parken am rechten Fahrbahnrand zulässig.
Die vom Petenten geschilderte Verkehrssituation für Fahrzeugführende, die aus dem Kakenhaner Weg kommend nach rechts in den Mesterbrooksweg abbiegen wollen stellt sich wie folgt dar:
Die Fahrzeugführenden haben, nach der geltenden Vorfahrtsregelung Rechts vor Links, Fahrzeugverkehr auf dem Mesterbrooksweg von rechts kommend, Vorfahrt zu gewähren. Dies gilt für die gesamte Fahrbahn des Mesterbrooksweg, also auch für Fahrzeuge, die sich gerade im Vorbeifahrvorgang an parkenden Fahrzeugenbefinden. Die Fahrzeugführenden müssen notfalls warten, bis die Fahrbahn frei ist bevor sie in den Mesterbrooksweg abbiegen. Aufgrund des geraden Straßenverlaufes des Mesterbrookswegs, stellet dies auch keine besondere Herausforderung dar.
Eine soeben durchgeführte Verkehrsunfallanalyse ergab darüber hinaus, dass es seit über 25 Jahren an der Einmündung zu keinem polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfall gekommen ist.
Das PK 35 sieht daher aus Sicht der Verkehrssicherheit keinen Grund für eine zusätzliche Regelung bzw. Einschränkung des ruhenden Verkehrs.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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