Erstes deutschlandweite "Dublin-Zentrum" in Hamburg Rahlstedt Auskunftsersuchen vom 25.02.2025
Letzte Beratung: 03.04.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.2
Am 12. Februar 2025 wurde durch Presseberichte bekannt, dass im Ankunftszentrum Rahlstedt das erste Dublin-Zentrum Deutschlands entstehen soll. Diese Information wurde nach einem gemeinsamen Besuch von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Hamburgs Innensenator Andy Grote publik.
Weder die Hamburger Bürgerschaft noch die Bezirksversammlung Wandsbek wurden im Vorfeld über die Einrichtung dieses Dublin-Zentrums informiert. Bislang hat sich der Senat öffentlich nicht zu diesem Vorhaben geäußert. Lediglich das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) veröffentlichte am 12. Februar 2025 eine Pressemitteilung, in der es unter anderem heißt:
„Erstes Dublin-Zentrum in Hamburg
Nach ihrem Besuch der Zentralen Erstaufnahme mit Ankunftszentrum in Hamburg-Rahlstedt betonte die Bundesinnenministerin die Notwendigkeit, das Dublin-Verfahren effizienter zu gestalten. Die Zahl der Registrierungen und Asylanträge in Hamburg sei zuletzt um rund 30 Prozent im Vergleich zu 2023 gesunken, während die Rückführungen im vergangenen Jahr auf über 1.700 gestiegen seien.
Um Überstellungen in andere EU-Staaten gemäß der Dublin-Verordnung zu beschleunigen, wird in Kürze auf dem Gelände in Hamburg-Rahlstedt das bundesweit erste Dublin-Zentrum eingerichtet. Dieses Pilotprojekt, das durch das BMI unterstützt wird, sieht vor, dass Personen, deren Überstellung bereits durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft wurde, für einen Zeitraum von zwei Wochen ausschließlich Überbrückungsleistungen in Form von Sachleistungen erhalten. Ziel ist es, das Verfahren durch eine enge Zusammenarbeit mit dem BAMF erheblich zu beschleunigen.“
Das BMI gibt zum Dublin-Zentrum weitere Erläuterungen:
Zuständig für den Betrieb des Dublin-Zentrums Hamburg ist das Bundesland Hamburg. Alle maßgeblichen Behörden (insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Ausländerbehörden (ABH) sowie Gerichtsantragstellen) sollen auf dem Gelände eines Dublin-Zentrums vertreten sein. Hierdurch könne das Dublin-Verfahren beschleunigt durchgeführt werden. Durch die zentralisierte Unterbringung könne die Anwesenheit der Personen besser nachgehalten werden und Prozesse, wie die Zustellung von Bescheiden, würden vereinfacht.
Das BMI berät und unterstützt insbesondere bei rechtlichen Grundsatzfragen zum Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Dublin-Zentren aufkommen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Frage 1: Aus welchen Gründen würde der Standort Rahlstedt als bundesweit erstes Dublin-Zentrum ausgesucht?
Frage 2: Wann wurde die Bezirksversammlung über die Pläne zur Errichtung eines Dublin-Zentrums in Hamburg-Rahlstedt informiert?
Frage 3: Wann wurde der Bezirksamtsleiter des Bezirksamtes Wandsbek über die Pläne informiert? Welche bezirklichen Dezernate wurden beteilig
Frage 4: Wer ist offiziell für den Betrieb und die Verwaltung des Dublin-Zentrums in Hamburg-Rahlstedt verantwortlich?
Frage 9: Welche Aufgaben übernimmt das Land Hamburg, und welche Kompetenzen verbleiben beim Bund bzw. beim BMI?
Frage 10: Inwiefern ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Betrieb des Zentrums eingebunden?
Frage 11: Wie wird die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden vor Ort organisiert?
Frage 12: Wird die Gesamtanzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Abwicklung des Dublinverfahrens erhöht? Wenn ja, um welche Anzahl? Wenn ja, in welchen Räumlichkeiten werden die Arbeitsplätze untergebracht?
Frage 13: Wann soll das Dublin-Zentrum im Stadtteil Rahlstedt seine Arbeit aufnehmen?
Frage 14: Wie lange ist die Einrichtung des Dublin-Zentrums im Stadtteil Rahlstedt geplant? Bitte Zeitraum von bis angeben.
Frage 16: In welchen Gebäuden, Bargkoppelweg 60 oder Bargkoppelweg 66a, werden die ausreisepflichtigen Personen untergebracht?
Frage 17: Für wie viele Menschen werden Kapazitäten geschaffen?
Frage 18: Wie viele Betten verbleiben als feste Größe für die ankommenden Flüchtlinge in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) am Bargkoppelweg?
Frage 20: Werden auch Familien mit Kindern im Dublin-Zentrum untergebracht? Wenn ja, welches Konzept liegt im Umgang mit Kindern und Jugendlichen für die Einrichtung vor?
Frage 21: Werden im Dublin-Zentrum Hamburg ausschließlich Personen untergebracht, welche in Hamburg Asylanträge gestellt haben, oder auch Personen anderer Bundesländer?
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