Erstes deutschlandweite "Dublin-Zentrum" in Hamburg Rahlstedt Auskunftsersuchen vom 25.02.2025
Am 12. Februar 2025 wurde durch Presseberichte bekannt, dass im Ankunftszentrum Rahlstedt das erste Dublin-Zentrum Deutschlands entstehen soll. Diese Information wurde nach einem gemeinsamen Besuch von Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Hamburgs Innensenator Andy Grote publik.
Weder die Hamburger Bürgerschaft noch die Bezirksversammlung Wandsbek wurden im Vorfeld über die Einrichtung dieses Dublin-Zentrums informiert. Bislang hat sich der Senat öffentlich nicht zu diesem Vorhaben geäußert. Lediglich das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) veröffentlichte am 12. Februar 2025 eine Pressemitteilung, in der es unter anderem heißt:
„Erstes Dublin-Zentrum in Hamburg
Nach ihrem Besuch der Zentralen Erstaufnahme mit Ankunftszentrum in Hamburg-Rahlstedt betonte die Bundesinnenministerin die Notwendigkeit, das Dublin-Verfahren effizienter zu gestalten. Die Zahl der Registrierungen und Asylanträge in Hamburg sei zuletzt um rund 30 Prozent im Vergleich zu 2023 gesunken, während die Rückführungen im vergangenen Jahr auf über 1.700 gestiegen seien.
Um Überstellungen in andere EU-Staaten gemäß der Dublin-Verordnung zu beschleunigen, wird in Kürze auf dem Gelände in Hamburg-Rahlstedt das bundesweit erste Dublin-Zentrum eingerichtet. Dieses Pilotprojekt, das durch das BMI unterstützt wird, sieht vor, dass Personen, deren Überstellung bereits durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geprüft wurde, für einen Zeitraum von zwei Wochen ausschließlich Überbrückungsleistungen in Form von Sachleistungen erhalten. Ziel ist es, das Verfahren durch eine enge Zusammenarbeit mit dem BAMF erheblich zu beschleunigen.“
Das BMI gibt zum Dublin-Zentrum weitere Erläuterungen:
Zuständig für den Betrieb des Dublin-Zentrums Hamburg ist das Bundesland Hamburg. Alle maßgeblichen Behörden (insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Ausländerbehörden (ABH) sowie Gerichtsantragstellen) sollen auf dem Gelände eines Dublin-Zentrums vertreten sein. Hierdurch könne das Dublin-Verfahren beschleunigt durchgeführt werden. Durch die zentralisierte Unterbringung könne die Anwesenheit derPersonen besser nachgehalten werden und Prozesse, wie die Zustellung von Bescheiden, würden vereinfacht.
Das BMI berät und unterstützt insbesondere bei rechtlichen Grundsatzfragen zum Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Dublin-Zentren aufkommen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) antwortet wie folgt: 10.04.2025
Vorbemerkung der Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Zur Stärkung der inneren Sicherheit Deutschlands hat der Bund nach dem Attentat in Solingen Maßnahmen zur Eindämmung irregulärer Sekundärmigration ergriffen, um die Verfahren und Überstellungen von Asylbewerbern, für die ein anderer EU-Mitgliedstaat (MS) zuständig ist, zu beschleunigen und ungerechtfertigten Bezug von Asylbewerberleistungen auszuschließen.
Mit dem am 31. Oktober 2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems ist der Anspruch auf Leistungen nach AsylbLG weiter eingegrenzt worden. Bisher wurden Asylbewerberleistungen nur versagt, wenn ein anderer MS den Schutzstatus des Betroffenen anerkannt hat. Zukünftig gilt der Leistungsausschluss auch für die Dauer von im EU-Ausland laufenden Verfahren, wenn gem. § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag als unzulässig abgelehnt hat,
- eine Abschiebung nach § 34a Abs. 1 S. 1 2. Alt. AsylG angeordnet und
- festgestellt hat, dass die Ausreise in den MS rechtlich und tatsächlich möglich ist,
auch wenn die Entscheidung des BAMF noch nicht unanfechtbar ist.
Im Dublin-Zentrum werden die Betroffenen untergebracht, deren Asylverfahren in einem anderen EU-Mitgliedsstaat geführt und deren Überstellung in enger Abstimmung mit dem BAMF vorbereitet wird. Sie erhalten im Dublin-Zentrum für die Zeit ihres Aufenthalts sogenannte Überbrückungsleistungen in Form von Sachleistungen. Durch die zentrale Unterbringung an einem Standort und die konsequente Anwendung des Rechts werden die Bedingungen für schnellere, effizientere und erfolgreichere Verfahren zur Rücküberstellung von Personen in den für sie zuständigen EU-Staat geschaffen.
Dies vorausgeschickt antwortet die Verwaltung wie folgt:
Frage 1: Aus welchen Gründen würde der Standort Rahlstedt als bundesweit erstes Dublin-Zentrum ausgesucht?
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Die Länder entscheiden über die Einrichtung eines Dublin-Zentrums und dessen Standort. Hamburg hat die bisher als Reservekapazität genutzte Halle in der Liegenschaft Bargkoppelweg 60 gewählt, da sie zurzeit als einzige von den vorhandenen Standorten der Erstaufnahme über eine relevante Kapazität verfügt.
Frage 2: Wann wurde die Bezirksversammlung über die Pläne zur Errichtung eines Dublin-Zentrums in Hamburg-Rahlstedt informiert?
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Die Bezirksversammlung erhielt am 7. März 2025 ein Informationsschreiben über die Konzeption des Dublin-Zentrums (vgl. Anlage). Zuvor waren keine Personen in das Dublin-Zentrum verlegt worden. Am 24. März 2025 berichtete die BIS vertreten durch die zuständige Amtsleiterin und Projektleiterin dem Hauptausschuss. Eine Anhörung nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz ist nicht erforderlich, da keine wesentliche Änderung einer bestehenden Unterbringung für Geflüchtete vorliegt. Art und Umfang der Unterbringung weichen nicht von der bisherigen ab.
Frage 3: Wann wurde der Bezirksamtsleiter des Bezirksamtes Wandsbek über die Pläne informiert? Welche bezirklichen Dezernate wurden beteilig
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Im Rahmen einer Regelsitzung zur Unterbringung von Geflüchteten am 16. Dezember 2024 ist den Bezirksamtsleitungen das Vorhaben durch Präsentation vorgestellt worden. Dem Bezirksamtsleiter des Bezirksamtes Wandsbek wurde das Informationsschreiben durch die zuständige Amtsleiterin angekündigt.
Frage 4: Wer ist offiziell für den Betrieb und die Verwaltung des Dublin-Zentrums in Hamburg-Rahlstedt verantwortlich?
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Betreiber ist F&W Fördern und Wohnen AöR (im Folgenden „F&W“)
Frage 9: Welche Aufgaben übernimmt das Land Hamburg, und welche Kompetenzen verbleiben beim Bund bzw. beim BMI?
Frage 10: Inwiefern ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in den Betrieb des Zentrums eingebunden?
Frage 11: Wie wird die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden vor Ort organisiert?
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Als Erstaufnahmestandort unterfällt das Dublin-Zentrum der Zuständigkeit der FHH. Die zentrale Ausländerbehörde gewährleistet Unterbringung und Betreuung, bietet Rückkehrberatung an, gewährt die Überbrückungsleistungen gemäß § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AsylbLG inklusive der Gewährleistung von Gesundheitsversorgung und organisiert die Rückführungen.
Das BAMF ist für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig. Im Rahmen des Dublin-Verfahrens führt das BAMF die Verfahrensschritte „Übernahmeersuchen und Bescheiderstellung“, die Prüfung von inlandsbezogenen Vollstreckungshindernissen und Abschiebungshindernissen, die Feststellung der rechtlichen und tatsächlichen Ausreisemöglichkeit, die Prüfung der Erforderlichkeit der medizinischen Begleitung der Überstellung sowie die zentrale Überstellungskoordination im Rahmen seiner Zuständigkeit durch.
Die Bundespolizei leistet in enger Abstimmung mit der FHH-Amtshilfe bei Transfers.
Frage 12: Wird die Gesamtanzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Abwicklung des Dublinverfahrens erhöht? Wenn ja, um welche Anzahl? Wenn ja, in welchen Räumlichkeiten werden die Arbeitsplätze untergebracht?
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Die Unterbringung im Dublin-Zentrum führt auf Seiten der BIS zu keinem Personalmehrbedarf. Die Anzahl der Mitarbeitenden von F&W im Ankunftszentrum ist abhängig von der Anzahl der untergebrachten und zu betreuenden Geflüchteten. Im Bargkoppelweg 60 (Reservehalle) stehen ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung.
Frage 13: Wann soll das Dublin-Zentrum im Stadtteil Rahlstedt seine Arbeit aufnehmen?
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Das Dublin-Zentrum ist seit Mitte Januar 2025 betriebsbereit. Die Belegung erfolgt seit dem 7. März 2025.
Frage 14: Wie lange ist die Einrichtung des Dublin-Zentrums im Stadtteil Rahlstedt geplant? Bitte Zeitraum von bis angeben.
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Die Einrichtung des Dublin-Zentrums soll in zwei Stufen erfolgen. Die Nutzung des Ankunftszentrums ist aktuell für eine Erprobungsphase vorgesehen. In diesem Schritt sollen nur solche Personengruppen untergebracht werden, bei denen ein hohes Maß an Rechtssicherheit besteht, dass der BAMF-Bescheid und der Leistungsausschluss einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Angesichts des Pilotcharakters sind Konzeption und Belegung aufwachsend gestaltet und unterliegen einem fortlaufenden Monitoring bis ausreichend belastbare Erfahrungswerte vorliegen.
Parallel läuft der Prozess, einen der anderen vorhandenen Standorte zur dauerhaften Vorhaltung eines Dublin-Zentrums zu identifizieren.
Frage 16: In welchen Gebäuden, Bargkoppelweg 60 oder Bargkoppelweg 66a, werden die ausreisepflichtigen Personen untergebracht?
Frage 17: Für wie viele Menschen werden Kapazitäten geschaffen?
Frage 18: Wie viele Betten verbleiben als feste Größe für die ankommenden Flüchtlinge in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) am Bargkoppelweg?
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Als Dublin-Zentrum wird die bisherige Reservehalle am Bargkoppelweg 60 genutzt. Die Halle hat eine Kapazität von 300 Plätzen. Im Bargkoppelweg 66a stehen 696 Unterbringungsplätze zur Verfügung, im Bargkoppelstieg 996 Unterbringungsplätze. An der Kapazität hat sich nichts geändert.
Frage 20: Werden auch Familien mit Kindern im Dublin-Zentrum untergebracht? Wenn ja, welches Konzept liegt im Umgang mit Kindern und Jugendlichen für die Einrichtung vor?
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
Es ist davon auszugehen, dass nach den Maßstäben der Erprobungsphase (vgl. Antwort zu Frage 14) insbesondere allein reisende Männer ohne besondere Bedarfe im Dublin-Zentrum unterzubringen sein werden. Andere Personengruppen, insbesondere Familien mit Kindern, werden erst einbezogen, wenn die besonderen Bedarfe dieser Gruppen abgebildet werden können.
Frage 21: Werden im Dublin-Zentrum Hamburg ausschließlich Personen untergebracht, welche in Hamburg Asylanträge gestellt haben, oder auch Personen anderer Bundesländer?
Behörde für Inneres und Sport (BIS):
An der Verteilung der Personen auf die Länder ändert sich nichts. Es werden in Hamburg nur Personen untergebracht, die im Verteilungsverfahren EASY Hamburg zugewiesen sind. Alle Bundesländer wurden vom BMI gebeten, eigene Dublin-Zentren zu eröffnen.
Anlage der BIS
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