22-1125

Verkehrssituation vor der Kita Glückskäfer (bzgl. Drs. 22-0749) Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2025 (Drs. 22-1078)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 03.04.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.6

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird um Stellungnahme zu der Eingabe gebeten.

Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

Die Bezirksversammlung (BV) Wandsbekverweist in ihrer Drucksache (Drs.) 22-1078 auf dieDrs. 22-0749, in der die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in der Bergstedter Chaussee 85 gefordert wird.

Stellungnahme

Die Anordnung von Tempo 30-Strecken gemäߧ 45 Absatz 9 Nr. 6 StVO im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt.

Mit der Regelung ist kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 vor den genanntenEinrichtungen stets anzuordnen ist. Gemäß dem inhaltlich unveränderten § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen weiterhin nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch bei der Anordnung von Tempo 30 im unmittelbaren Bereich der in Rede stehenden Einrichtungen. Somit sind weiterhin auch in diesen Fällen jeweils eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung notwendig.

Auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 46 Absatz 2 (Randnummer 149) wurden von der Behörde für Inneres und Sport als zuständige Oberste Landesbehörde Regelungen zur Konkretisierung der neuen Vorschriften und zur Sicherstellung einer einheitlichen Ermessensausübung durch die Straßenverkehrsbehörden getroffen.

Um die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke zu ermöglichen, müssen besagte soziale Einrichtungen über einen direkten Zugang zu der betreffenden Straße verfügen.

Die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke wurde bereits im September 2023 geprüft. Seinerzeit wurde festgestellt, dass die Kita „Glückskäfer“ nicht über einen direkten Zugang zur Straße i.S. der HRVV verfügt.

Fazit

Die im September 2023 gemachten Feststellungen hinsichtlich des direkten Zugangs zur Straße haben sich nicht verändert. Die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke ist in der Bergstedter Chaussee 85 daher aus rechtlichen Gründen weiterhin nicht möglich.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
03.04.2025
Ö 14.6
Lokalisation Beta
Bergstedter Ch

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