Ein Vertreter der Zentraldirektion der Feuerwehr führt aus, die Freiwillige Feuerwehr sei am Silvesterabend im Stubbenhof tätig geworden. Das Einsatzszenario habe sich derart gestaltet, dass die Löschmaßnahmen durch gezielte Angriffe auf Kollegen behindert worden seien. Um die Gesundheit der Einsatzkräfte zu schützen, habe das Eintreffen der Polizei abgewartet werden müssen. Dann erst habe man mit dem Ablöschen der Müllcontainer beginnen können.
Der Leiter des Polizeikommissariats (PK 46) erklärt auf Nachfrage, die gewonnenen Erfahrungen würden in die Einsatzplanung für Silvester 2023 einfließen.
Er führt weiter aus, an Silvester in der Zeit von 18 Uhr bis 6 Uhr morgens seien 8 Streifenwagen besetzt gewesen. Trotzdem sei das Einsatzaufkommen so hoch gewesen, dass nicht alle Einsätze abgearbeitet werden konnten. Auf Nachfrage nennt er Beispiele für Einsätze, die „nach hinten geschoben“ worden mussten, u. a. Meldungen wegen Ruhestörung.
Im Harburger Ring sei ein Streifenwagen von einer etwa 80 Personen umfassenden Gruppe massiv mit Pyrotechnik beworfen worden. Die Gruppe habe anschließend Barrikaden errichtet. Die hinzubeorderten Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei seien mit Flaschen und Pyrotechnik beworfen worden. Eine Person sei als Straftäter erkannt und festgenommen worden.
Im Bereich Stubbenhof habe eine Gruppe von etwa 100 Personen bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte diese massiv mit Pyrotechnik beschossen weshalb auch hier eine geschlossene Einheit der Bereitschaftspolizei hinzugerufen worden sei. Bei deren Eintreffen habe sich die Lage sofort beruhigt. Er erläutert die Ermittlungsmaßnahmen mittels derer 4 Täter identifiziert werden konnten.
Weiter geht er auf Inhalte der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS, dort nachlesbar) ein, unter anderem zur Zahl verletzter Beamter, Widerstandshandlungen, tätlicher Angriffe sowie zur Zahl von Waffeneinsätzen durch Täter und erläutert auf Nachfrage Begrifflichkeiten. Ein Anstieg der Taten sei zu verzeichnen.
Des Weiteren erklärt er, bei Straftaten bestehe für die Polizei Strafverfolgungszwang. Das Werfen von Flaschen auf Einsatzkräfte, unabhängig vom Anlass, könne unter anderem den Tatbestand des schweren Landfriedensbruches erfüllen. Auf Nachfrage erläutert er das Opportunitätsprinzip. Präventive Maßnahmen würden unter anderem im Rahmen des Zehn-Säulen-Konzept des Hamburger Senats gegen Jugendgewalt erfolgen.
Auf Nachfragen erläutern die Referenten
Herr Thomsen berichtet ergänzend, in Harburg gebe es keine Hinweise auf organisierte Jugendkriminalität. Allerdings würden in einigen Bereichen massive soziale Problemlagen bestehen. Nach den Vorkommnissen befragte Jugendliche hätten ausnahmslos geäußert, Gewalt gegen Rettungskräfte zu verurteilen. Viele würden jedoch in der Polizei ein Feindbild sehen und es hätte sich gezeigt, dass staatlichen Autoritäten immer weniger Respekt entgegengebracht werde.
Nach den Befragungen deute einiges darauf hin, dass viele der an Silvester im Bereich Stubbenhof versammelten Jugendlichen nicht aus dem Quartier kamen.
Er führt aus, im Rahmen der präventiven Arbeit der Jugendhilfe würden Treffen verschiedener pädagogischer Einrichtungen, Schulen und der Polizei stattfinden. Die Zusammenarbeit gestalte sich gut. Auf Nachfrage erklärt er, in der Zeit der Pandemie hätten sich viele ältere Jugendliche, vermutlich auch aufgrund der Hygienemaßnahmen in den Jugendeinrichtungen, anderen Orten zugewendet.
Die Antragsteller ziehen die Drucksache zurück.
Die Drucksache verbleibt im Ausschuss.
Die Drucksache verbleibt im Ausschuss.
Herr Bliefernicht beantragt, über den Antrag abzustimmen.
Herr Bliefernicht beantragt, über den Antrag abzustimmen.
Das Petitum wird dahingehend geändert, dass die Behandlung im Regionalausschuss Süderelbe erfolgen soll.
Die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN benennen Mitglieder und Vertreter für den Schöffenwahlausschuss.
Von den Fraktionen der CDU und der LINKEN lagen die Benennungen bereits vor.
Herr Trispel informiert über das Verfahren bezüglich der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht. Über die vertraulichen Vorschlagslisten sei durch die Bezirksversammlung am 25. April 2023 abzustimmen.
In der Sitzung der Bezirksversammlung im Mai 2023 sei dann die Abstimmung über die Vorschlagslisten der Schöffen und Schöffinnen vorzunehmen.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.