21-2817.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Schließung der Mutter/Vater-Kind-Einrichtung "Wallerina"

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.04.2023 Hauptausschuss Ö 2.17

Sachverhalt

Im Dezember 2022 wurde die Mutter/Vater-Kind-Einrichtung „Wallerina“ am Martin-Leuschel-Ring 16 geschlossen. Dabei handelte es sich um ein teilbetreutes Wohnangebot unter dem Dach des Harburger Jugendhilfezentrums mit Wohnplätzen gem. §19 SGB VIII, das sich an Schwangere und an alleinerziehende Elternteile mit ihren Kindern richtete.

Offenbar sind die Betroffenen nur sehr kurzfristig über die Schließung der Einrichtung informiert worden. Dabei seien sie vor die Wahl gestellt worden, in eine andere Einrichtung des zuständigen Trägers entweder nach Wilhelmsburg oder nördlich der Elbe umzuziehen. Ein Umzug innerhalb des Bezirks, ggf. in eine vergleichbare Einrichtung eines anderen Trägers, sei aufgrund der Kurzfristigkeit nicht mehr möglich gewesen.

Angesichts vor Ort gewachsener Bezüge und wichtiger sozialer Einbindungen, z. B. auch im Hinblick auf bestehende Kitaplätze, ist die Aufgabe der Wohneinrichtung für die - häufig psychosozial belasteten – Familien bedauerlich und muß insbesondere in dieser Kurzfristigkeit verwundern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. War die geplante Schließung der Mutter/Vater-Kind-Einrichtung „Wallerina“ der Verwaltung bekannt?

2. Wenn ja: Seit wann lag diese Information vor?

3. Wann wurden die betroffenen Bewohner über die Schließung der Einrichtung und die damit verbundene Notwendigkeit eines Umzuges informiert?

4. Aus welchen Gründen wurde die Einrichtung aufgegeben?

5. Wieviele Wohnplätze standen in der „Wallerina“ zur Verfügung?

6. War die Einrichtung zum Zeitpunkt der Schließung voll belegt?

7. Wenn nein, wieviele Plätze waren belegt?

8. Wieviele und welche alternativen Wohnmöglichkeiten wurden den Betroffenen von Seiten des Trägers angeboten?

9. Inwieweit wurden Alternativen geprüft, die den betroffenen Familien einen Verbleib im Bezirk ermöglicht hätten, z. B. Umzug in die Einrichtung eines anderen Trägers?

10. Trifft es zu, daß die Betroffenen zeitweise zur Geheimhaltung über den Vorgang aufgefordert wurden?

11. War das Harburger Jugendamt/ASD fallführend bzw. als Kostenträger für in der Einrichtung „Wallerina“ lebende Familien bzw. Kinder zuständig?

12. Wenn ja, in wievielen Fällen?

Hamburg, den 08.03.2023

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

20. März 2023

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage CDU, Drs. 21-2817 wie folgt Stellung:

  1. War die geplante Schließung der Mutter/Vater-Kind-Einrichtung „Wallerina“ der Verwaltung bekannt?

Ja.

  1. Wenn ja: Seit wann lag diese Information vor?

Seit dem 28.11.2022.

  1. Wann wurden die betroffenen Bewohner über die Schließung der Einrichtung und die damit verbundene Notwendigkeit eines Umzuges informiert?

Eine Antwort kann ausschließlich für den Einzelfall gegeben werden, in dem das Bezirksamt Harburg/Fachamt Jugend- und Familienhilfe einen Platz in der Einrichtung belegt hatte. In diesem Fall hat der Träger den ASD und die Betroffenen rechtzeitig am 28.11.22 informiert und umgehend eine alternative Unterbringung angeboten. Die Familie entschied sich, das Angebot anzunehmen.

  1. Aus welchen Gründen wurde die Einrichtung aufgegeben?

Die Gründe sind dem Bezirksamt Harburg nicht bekannt.

  1. Wieviele Wohnplätze standen in der „Wallerina“ zur Verfügung?

Es standen 6 Plätze zur Verfügung.

  1. War die Einrichtung zum Zeitpunkt der Schließung voll belegt?

Eine Information hierzu liegt dem Bezirksamt Harburg/Fachamt Jugend- und Familienhilfe nicht vor. Die Einrichtung wird hamburgweit und von auswärtigen Jugendämtern belegt.

  1. Wenn nein, wieviele Plätze waren belegt?

Siehe Antwort Frage 6.

  1. Wieviele und welche alternativen Wohnmöglichkeiten wurden den Betroffenen von Seiten des Trägers angeboten?

Siehe Antwort Frage 6.

  1. Inwieweit wurden Alternativen geprüft, die den betroffenen Familien einen Verbleib im Bezirk ermöglicht hätten, z. B. Umzug in die Einrichtung eines anderen Trägers?

Siehe Antwort Frage 6.

10.Trifft es zu, daß die Betroffenen zeitweise zur Geheimhaltung über den Vorgang aufgefordert wurden?

Siehe Antwort Frage 6.

11.War das Harburger Jugendamt/ASD fallführend bzw. als Kostenträger für in der Einrichtung „Wallerina“ lebende Familien bzw. Kinder zuständig?

Ja.

12. Wenn ja, in wievielen Fällen?

In einem Fall.

Fredenhagen

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