Antwort zur Anfrage FDP Fraktion betr.: Entwicklung der Wasserstoff- und Elektromobilität im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 11.04.2023 Hauptausschuss Ö 2.13
Zur Erreichung der Klimaziele ist es von großer Bedeutung, die Mobilität im Verkehrssektor auf klimaneutrale Antriebstechnologien umzustellen. Die größte Bedeutung kommt hier der Elektromobilität zu, allerdings ist auch die Wasserstofftechnologie eine Möglichkeit, klimaneutrale Mobilität sicherzustellen.
Mit der Mobilität muss auch die entsprechende Infrastruktur geschaffen werden. Elektro-Ladesäulen und Wasserstofftankstellen sind daher wichtige Bausteine für die Mobilität der Zukunft. In Harburg muss es daher ausreichende private und öffentliche Ladesäulen geben, die den entstehenden Bedarf abdecken.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Welche Anzahl an Elektro-PKW, LKW, Bussen, Krafträdern und weitere Elektro-Fahrzeuge war in den einzelnen Stadtteilen jeweils in den Jahren 2021 und 2022 zugelassen?
2. Welche Anzahl an Wasserstoff-Fahrzeugen war in den einzelnen Stadtteilen jeweils in den Jahren 2021 und 2022 zugelassen?
3. Welche Anzahl an Elektro-Ladepunkten gibt es in den einzelnen Stadtteilen, die zum nicht-öffentlichen Gebrauch etwa an Wohnhäusern oder Büros installiert wurden (diese müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden)?
4. Welche Anzahl an Elektro-Ladepunkte gibt es in den einzelnen Stadtteilen die zum öffentlichen Gebrauch installiert wurden (bitte aufschlüsseln nach Ladeleistung, in den Stufen bis 22kW, 50kW, 100kW, 150kW, 200kW und über 200kW)?
5. Welche Anzahl an Wasserstoff-Tankstellen gibt es in den einzelnen Stadtteilen?
6. Was unternimmt die Bezirksverwaltung, um den Anteil von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen zu erhöhen?
7. Was unternimmt die Bezirksverwaltung, um die Elektro-Ladeinfrastruktur und Wasserstoff-Tankinfrastruktur zu verbessern?
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
29. März 2023
Die Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Inneres und Sport (BIS) unter Beteiligung des Statistikamtes Nord, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unter Beteiligung der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) unter Beteiligung des Landesbetriebs für Verkehr (LBV) wie folgt:
Zu 1.:
Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein verfügt auf Stadtteilebene nur über Daten zu Elektro-PKW. Weitere Daten zu Elektrofahrzeugen liegen nach Auskunft des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein nicht vor. Eine Statistik entsprechend der Fragestellung, die nach einzelnen Verwaltungsbezirken oder Stadtteilen differenziert, wird im LBV nicht geführt.
Elektro-PKW in den Stadtteilen des Bezirks Hamburg-Harburg | ||
Stadtteil |
1. Januar 2021 |
1. Januar 2022 |
Harburg |
72 |
124 |
Neuland |
20 |
35 |
Gut Moor |
0 |
1 |
Wilstorf |
15 |
39 |
Rönneburg |
12 |
24 |
Langenbek |
5 |
13 |
Sinstorf |
21 |
37 |
Marmstorf |
30 |
52 |
Eißendorf |
42 |
84 |
Heimfeld |
46 |
89 |
Moorburg |
0 |
0 |
Altenwerder |
2 |
2 |
Hausbruch |
23 |
50 |
Neugraben-Fischbek |
54 |
125 |
Francop |
2 |
5 |
Neuenfelde |
5 |
13 |
Cranz |
2 |
4 |
Gesamt |
351 |
697 |
Zu 2.:
Daten zu Wasserstofffahrzeugen liegen im Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nicht vor. Der LBV kann ebenfalls keine Auskunft im Sinne der Fragestellung nach einzelnen Verwaltungsbezirken oder Stadtteilen geben.
Zu 3.:
Eine bezirksscharfe Auswertung ist nach Auskunft der Stromnetz Hamburg GmbH (SNH) nicht möglich, da die Bezirksgrenzen durch Postleitzahlen-Gebiete und Straßenzüge verlaufen. Aus diesem Grund erfolgt die Auswertung für die zum Bezirk Harburg gehörenden Postleitzahlen. Zudem kann bei der Auswertung privater Ladeinfrastruktur nicht trennscharf zwischen privat und gewerblich beantragten Wallboxen unterschieden werden.
Wallbox 11 kW | |||
PLZ |
2020 |
2021 |
2022 |
21079 |
4 |
27 |
17 |
21073 |
1 |
2 |
5 |
21075 |
3 |
14 |
11 |
Gesamt |
8 |
43 |
33 |
Wallbox 22 kW | |||
PLZ |
2020 |
2021 |
2022 |
21079 |
2 |
4 |
10 |
21073 |
2 |
2 |
6 |
21075 |
1 |
6 |
4 |
Gesamt |
5 |
12 |
20 |
Zu 4.:
Die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur besteht nicht nur aus den städtischen, von SNH betriebenen Ladesäulen, sondern auch aus Ladesäulen, die von privaten Betreibern auf privatem oder öffentlichem Grund errichtet und öffentlich zugänglich gemacht werden.
Nach Auskunft der SNH sind im Bezirk Harburg insgesamt 56 Ladepunkte für E-Fahrzeuge in Betrieb, die sich an den städtisch betriebenen Ladesäulen befinden. Hierbei führt der Stadtteil Harburg mit 34 AC-Ladepunkten die Liste an.
Anzahl an Elektro-Ladepunkten aufgeschlüsselt nach Stadtteilen und Leistung | ||||
Stadtteil |
AC [bis 22 kW] |
DC [bis 50 kW] |
HPC [150 kW] |
Gesamt |
Altenwerder |
0 |
0 |
0 |
0 |
Cranz |
0 |
0 |
0 |
0 |
Eißendorf |
2 |
0 |
0 |
2 |
Francop |
0 |
0 |
0 |
0 |
Gut Moor |
0 |
0 |
0 |
0 |
Harburg |
34 |
0 |
0 |
34 |
Hausbruch |
2 |
0 |
0 |
2 |
Heimfeld |
6 |
0 |
0 |
6 |
Langenbek |
0 |
0 |
0 |
0 |
Marmstorf |
2 |
0 |
0 |
2 |
Moorburg |
0 |
0 |
0 |
0 |
Neuenfelde |
0 |
0 |
0 |
0 |
Neugraben-Fischbek |
4 |
0 |
0 |
4 |
Neuland |
4 |
0 |
0 |
4 |
Rönneburg |
0 |
0 |
0 |
0 |
Sinstorf |
0 |
0 |
0 |
0 |
Wilstorf |
0 |
2 |
0 |
2 |
Gesamt |
54 |
2 |
0 |
56 |
Eine Auflistung aller öffentlich zugänglichen Ladesäulen mit Angabe zur Anzahl der Ladepunkte nach Postleitzahl ist öffentlich auf der Website der Bundesnetzagentur einsehbar (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/E-Mobilitaet/start.html). Die Bundesnetzagentur weist auf ihrer Seite darauf hin, dass die Liste die Ladeeinrichtungen aller Betreiberinnen und Betreiber beinhaltet, die das Anzeigeverfahren der Bundesnetzagentur vollständig abgeschlossen und einer Veröffentlichung im Internet zugestimmt haben. Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen in Deutschland ist daher größer als auf der Website dargestellt.
Zu 5.:
Es gibt eine Wasserstoff-Tankstelle von Shell (Betreiber H2 Mobility) am Großmoorbogen 1, 21079 Hamburg, die sich im Stadtteil Neuland befindet.
Zu 6. und 7.:
Das Bezirksamt Harburg weist darauf hin, dass es für die Erhöhung des Anteils von Elektro- und Wasserstofffahrzeugen und Lade- und Betankungsinfrastruktur nicht zuständig ist.
gez. Heimath
f.d.R.
Hille
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