21-2582.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Tempo 30 in der Straße Am Neugrabener Bahnhof

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.04.2023 Hauptausschuss Ö 2.2

Sachverhalt

Auf der Straße Am Neugrabener Bahnhof gilt größtenteils Tempo 30. Lediglich auf dem kurzen Stück vom Süderelbebogen bis zur Fußgänger:innen-Brücke gilt Tempo 50. Ausgerechnet auf diesem Abschnitt werden Radfahrende, die von Osten zum Bahnhof fahren, relativ unvermittelt von einem baulichen Radweg auf die Straße abgeleitet. Daher sollte auch hier schon Tempo 30 gelten, um die Gefährdung der Radfahrer:innen an dieser Stelle zu vermindern. Im Geoportal der Stadt Hamburg wird übrigens bereits die ganze Straße als Tempo-30-Strecke ausgewiesen.

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, sich bei der Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, dass die gesamte Straße Am Neugrabener Bahnhof als Tempo-30-Strecke beschildert wird.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

         16. März 2023

 

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt zu dem Antrag GRÜNE, Drs. 21-2582 unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 47 wie folgt Stellung:

            

 

 

 

  1. Lagebeschreibung

Die Straße am Neugrabener Bahnhof verbindet die Cuxhavener Straße im Süden mit der Straße Süderelbebogen im Osten. Im gesamten Verlauf gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.

 

  1. Bewertung

Nach Auskunft des PK 47 wurde das Verkehrszeichen (VZ) 274-30 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30) am 04.03.2019 angeordnet. Eine Überprüfung durch das PK 47 ergab, dass das VZ im Einmündungsbereich Am Neugrabener Bahnhof / Süderelbebogen ordnungsgemäß aufgestellt ist.

 

  1. Fazit

Die in der Drucksache 21-2582 geforderte Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 ist bereits gültig.

 

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille

 

 

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