21-2668.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Einmündung Grumbrechtstraße sicherer machen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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11.04.2023
Sachverhalt


 

Mit der Neubautätigkeit auf den westlich des Milchgrunds befindlichen Grundstücken hat sich die Zahl der im Straßenraum abgestellten PKW deutlich erhöht, da die auf der östlichen Seite des Milchgrunds befindlichen öffentlichen Parkplätze und die in Tiefgaragen befindlichen Stellplätze der Wohneinheiten offenbar nicht ausreichen.

 

Daher stehen Fahrzeuge nun am westlichen Straßenrand im Bereich der Einmündungen der Straßen Grumbrechtstraße und Haselhain. Die PKW müssen beim Parken auf der westlichen Seite des Milchgrund wegen des vorhandenen Radwegs grundsätzlich von den Schnittpunkten der Straße Haselhain einen Abstand von 8 m einhalten.

 

Das ist häufig nicht der Fall. Allerdings liegen die Einmündungen der beiden Straßen versetzt gegenüber, da sich die Einmündung Grumbrechtstraße etwas weiter südlich befindet. Dies führt dazu, dass PKW, die zwar den vorgeschriebenen Abstand von 8 m zum Schnittpunkt der Einmündung Haselhain einhalten, sich unmittelbar gegenüber der Einmündung Grumbrechtstraße befinden, so dass es nicht möglich ist, von der Grumbrechtstraße nach links auf den von dort aus gesehen rechten Fahrstreifen abzubiegen, da dieser von parkenden Fahrzeugen blockiert wird. Ein Linksabbiegen wird damit erschwert und zu einer erheblichen Gefährdung, da das Abbiegen in den Fahrstreifen der Gegenfahrbahn erfolgt, um zunächst an den parkenden Fahrzeugen vorbeizufahren.

 

Da sich an der Grumbrechtstraße die gleichnamige Grundschule befindet, kommt es insbesondere zu Schulbeginn sowie am Nachmittag zu erhöhtem Verkehrsaufkommen von Elternfahrzeugen an dieser Einmündung.

 

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung und die örtliche Verkehrsbehörde mögen prüfen und bei positivem Ergebnis ein absolutes Halteverbot für den westlichen Fahrbahnrand des Milchgrund im Bereich gegenüber der Einmündung der Grumbrechtstraße in den Milchgrund anordnen.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

         10. März 2023

 

            

Die Behörde für Inneres und Sport (PK 46) nimmt zu dem Antrag SPD (Drs. 21-2668) wie folgt Stellung:

 

Derzeit wird die Straße Milchgrund im gesamten Verlauf, von der Stader Straße bis zur Heimfelder Straße, hinsichtlich der Einschränkung des Parkens am Fahrbahnrand überprüft.

Aufgrund der hohen Anzahl der dort parkenden Fahrzeuge ist häufig ein Begegnungsverkehr nicht möglich. Diese Möglichkeiten sollen durch die Anordnung von Haltverbotsstrecken geschaffen werden. Gleichzeitig soll eine wechselseitige Anordnung einer Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten entgegenwirken.

In diesem Streckenverlauf befindet sich auch der in der Drucksache genannte Einmündungsbereich Milchgrund / Grumbrechtstraße und wird somit in die Überprüfung mit einbezogen.

Das in der Drucksache angeführte erhöhte Verkehrsaufkommen gerade auch zu Schulbeginn und –ende im Zusammenhang mit der ansässigen Grundschule Grumbrechtstraße sowie der dort zu sechs Zeiten eingesetzte Schulbus aus Bostelbek finden bei der Überprüfung ebenfalls Berücksichtigung.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille