21-2730.01

Antwort zur Anfrage DIE LINKE betr.: Beschulung geflüchteter Kinder in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.04.2023
Sachverhalt

Jede Person hat das Recht auf Bildung. Insbesondere wird Kindern an verschiedenen Stellen des Grundgesetzes immer wieder das Recht auf eine schulische Bildung zugesprochen. Interessant dabei ist, ob dieses Recht allen Kindern gleichermaßen zuteilwird. Harburg ist mir ihren verschiedenen Einrichtungen für Geflüchtete das Zuhause vieler Neuhamburger:innen. Ankommende Familien verharren häufig monatelang ohne eine Registrierung in den Unterkünften. Hinzu kommen Unstimmigkeiten zwischen der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration und der Behörde für Schule und Berufsbildung über die Beschulung der Kinder.

 

Vor diesem Hintergrund stellen wir der zuständigen Behörde die folgenden Fragen:

 

1.     Wie viele schulpflichtige Kinder leben zum Stichtag 31.01.2023 in den Harburger Unterkünften?

2.     Wie viele davon besuchen zum Stichtag 31.01.2023 eine Schule?

3.     An welchen Schulen werden diese unterrichtet?

4.     Wie sieht generell das Verfahren aus, um geflüchtete Kinder in das Schulleben zu integrieren?

5.     Wie lange dauert es durchschnittlich, bis ein Kind, welches in einer Harburger Unterkunft lebt, beschult wird?

6.     Gab es zum Stichtag 31.01.2023 schulpflichtige Kinder in den Harburger Unterkünften, die keine Schule besuchen? Wenn ja, wie viele?

Wenn ja, wie lange sind diese schon in Hamburger Unterkünften untergebracht?