Antrag CDU betr. Fachärztliche Versorgung im Süderelberaum: Augenarztpraxis Neuwiedenthal
Die Frage der Verfügbarkeit medizinischer Versorgung vor Ort hat eine hohe gesellschaftliche Relevanz, die alle Bevölkerungsgruppen betrifft.
Insbesondere auch angesichts der regional zu erwartenden demographischen Entwicklung sowie bei perspektivisch stark wachsender Bevölkerungszahl durch große Neubaugebiete hat die Entwicklung der medizinischen Versorgungsstruktur für den Süderelberaum eine besondere Bedeutung. Dieses betrifft sowohl die hausärztliche Grundversorgung als auch die Verfügbarkeit fachärztlicher Leistungen.
Vor diesem Hintergrund hat die kurzfristig geplante Schließung bzw. Standortverlegung nach Harburg der AOB Augenarzt-Praxis Neuwiedenthal, bei der es sich um eine MVZ-Nebenbetriebsstätte handelt, bei Patienten und Bezirkspolitik in Süderelbe nachvollziehbar Fragen zur geschäftlichen Struktur von MVZ-Praxen, zur Vorgehensweise und Organisationsstruktur der Augenärztlich-operativen Berufsausübungsgemeinschaft GbR (AOB) sowie zu den Gründen für die geplante Praxisverlegung aufgeworfen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, verantwortliche und zum Praxisstandort Neuwiedenthal auskunftsfähige Mitglieder der Geschäftsführung der Augenärztlich-operativen Berufsausübungsgemeinschaft GbR (AOB) zeitnah in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion (SIGI) einzuladen, um hinsichtlich der augenärztlichen Praxis Neuwiedenthal zum aktuellen Sachstand, zu den Hintergründen für die geplante Standortverlegung sowie zur weiteren Perspektive zu berichten. Dabei soll auch Auskunft gegeben werden zur Organisationsstruktur, zum Leistungsspektrum sowie zur Situation und perspektivischen Entwicklung anderer AOB-Standorte im Bezirk Harburg.
Hamburg, den 06.04.2023