Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Gewerbliche Unterbringung von Flüchtlingen
Letzte Beratung: 13.02.2024 Hauptausschuss Ö 3.8
In Zusammenhang mit dem aktuell verstärkten Zuzug von Flüchtlingen, insbesondere aus der Ukraine nach Hamburg, hat die zuständige Sozialsenatorin mitgeteilt, dass für die sachgerechte Unterbringung nicht nur öffentliche Einrichtungen genutzt werden müssen, sondern dass auch die Unterbringung in Hotels erfolgen muss.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Wie viele Flüchtlinge sind derzeit im Bezirk Harburg untergebracht?
2. Wie viele Personen sind in öffentlichen Unterkünften untergebracht?
3. Wie viele Flüchtlinge sind in Hotels einquartiert?
4. Wie viele zusätzliche Hotelunterkünfte stehen aus Sicht der Harburger Verwaltung im Bezirksamtsbereich erforderlichenfalls zur Verfügung?
5. An welchen Stellen könnte eine Hotelunterbringung über die bisherigen Inanspruchnahmen hinaus zukünftig erfolgen?
6. Kann die Bezirksverwaltung bei der Unterbringung auch soziale Aspekte, wie beispielsweise die Unterbringung von Kindern, berücksichtigen?
7. Wie viele Kinder sind derzeit in Harburg in die verschiedenen Einrichtungen untergebracht?
Hamburg, am 09.03.2023
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
23. März 2023
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage CDU, Drs. 21-2846 wie folgt Stellung:
Die Harburger Verwaltung meldet Fehlanzeige, da die Zuständigkeit für Unterbringung von Flüchtlingen bei der Behörde für Inneres und Sport liegt.
Fredenhagen
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