Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Gewerbliche Unterbringung von Flüchtlingen
In Zusammenhang mit dem aktuell verstärkten Zuzug von Flüchtlingen, insbesondere aus der Ukraine nach Hamburg, hat die zuständige Sozialsenatorin mitgeteilt, dass für die sachgerechte Unterbringung nicht nur öffentliche Einrichtungen genutzt werden müssen, sondern dass auch die Unterbringung in Hotels erfolgen muss.
Wir fragen die Bezirksverwaltung:
1. Wie viele Flüchtlinge sind derzeit im Bezirk Harburg untergebracht?
2. Wie viele Personen sind in öffentlichen Unterkünften untergebracht?
3. Wie viele Flüchtlinge sind in Hotels einquartiert?
4. Wie viele zusätzliche Hotelunterkünfte stehen aus Sicht der Harburger Verwaltung im Bezirksamtsbereich erforderlichenfalls zur Verfügung?
5. An welchen Stellen könnte eine Hotelunterbringung über die bisherigen Inanspruchnahmen hinaus zukünftig erfolgen?
6. Kann die Bezirksverwaltung bei der Unterbringung auch soziale Aspekte, wie beispielsweise die Unterbringung von Kindern, berücksichtigen?
7. Wie viele Kinder sind derzeit in Harburg in die verschiedenen Einrichtungen untergebracht?
Hamburg, am 09.03.2023