Antwort zur kleinen Anfrage der FDP-Fraktion: Zustandskontrolle der Fahrradwege (Nachfragen zu Drs. 21-2691.01)
Immer wieder gibt es Beschwerden aus der Bevölkerung über den Zustand der von ihr genutzten Radwege. Diese Beschwerden verlaufen zum Unmut der Bürger häufig im Sande der Verantwortlichkeiten bzw. Nicht-Verantwortlichkeiten.
Es gibt im Bezirksamtsbereich Harburg viele von Radfahrern genutzten Wege, die historisch gewachsenen Verbindungen darstellen. Daneben gibt es viele von verschiedenen Herausgebern (u. a. die FHH) empfohlene Fahrradstrecken.
Im Rahmen der routinemäßigen Begehungen durch die Wegeaufsicht werden auch die Radwege überwacht. In den Begehungslisten sind alle öffentlichen Wegeflächen (auch Radwege) erfasst und werden somit kontrolliert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsverwaltung Harburg:
Wenn ja: Welche sind benutzungspflichtig?
Wenn ja: Welche und warum?
Wenn ja: Welche und wer ist für diese Wege verantwortlich?