Antwort zur kleinen Anfrage der FDP-Fraktion: Zustandskontrolle der Fahrradwege (Nachfragen zu Drs. 21-2691.01)
Letzte Beratung: 11.04.2023 Hauptausschuss Ö 2.18
Immer wieder gibt es Beschwerden aus der Bevölkerung über den Zustand der von ihr genutzten Radwege. Diese Beschwerden verlaufen zum Unmut der Bürger häufig im Sande der Verantwortlichkeiten bzw. Nicht-Verantwortlichkeiten.
Es gibt im Bezirksamtsbereich Harburg viele von Radfahrern genutzten Wege, die historisch gewachsenen Verbindungen darstellen. Daneben gibt es viele von verschiedenen Herausgebern (u. a. die FHH) empfohlene Fahrradstrecken.
Im Rahmen der routinemäßigen Begehungen durch die Wegeaufsicht werden auch die Radwege überwacht. In den Begehungslisten sind alle öffentlichen Wegeflächen (auch Radwege) erfasst und werden somit kontrolliert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsverwaltung Harburg:
Wenn ja: Welche sind benutzungspflichtig?
Wenn ja: Welche und warum?
Wenn ja: Welche und wer ist für diese Wege verantwortlich?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
28. März 2023
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage FDP, Drs. 21-2821 wie folgt Stellung:
Eine Liste mit nach Stadtteilen geordneten Straßen liegt nicht vor. Siehe hierzu die Anlage „Straßenliste“.
Nein, hier wird nicht unterschieden.
Wenn ja: Welche sind benutzungspflichtig?
Entfällt.
Dies ist abhängig von der Straßenkategorie. Die Begehungsfrequenz wird in der Dienstanweisung für die Aufsicht der öffentlichen Wege, Anlage 1, geregelt. Siehe hierzu Anlage „Begehung“.
Es wurden u. a. Schlaglöcher sowie Verwerfungen durch Baumwurzeln festgestellt.
Alle diese Mängel werden zeitnah behoben und keine Mängel aus 2022 wurden in 2023 oder später übertragen.
Wenn ja: Welche und warum?
Entfällt.
Nein, solche Fahrradwege sind nicht bekannt.
Wenn ja: Welche und wer ist für diese Wege verantwortlich?
Entfällt.
Fredenhagen
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