21-2821.01

Antwort zur kleinen Anfrage der FDP-Fraktion: Zustandskontrolle der Fahrradwege (Nachfragen zu Drs. 21-2691.01)

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.04.2023 Hauptausschuss Ö 2.18

Sachverhalt

Immer wieder gibt es Beschwerden aus der Bevölkerung über den Zustand der von ihr genutzten Radwege. Diese Beschwerden verlaufen zum Unmut der Bürger häufig im Sande der Verantwortlichkeiten bzw. Nicht-Verantwortlichkeiten.

Es gibt im Bezirksamtsbereich Harburg viele von Radfahrern genutzten Wege, die historisch gewachsenen Verbindungen darstellen. Daneben gibt es viele von verschiedenen Herausgebern (u. a. die FHH) empfohlene Fahrradstrecken.

Im Rahmen der routinemäßigen Begehungen durch die Wegeaufsicht werden auch die Radwege überwacht. In den Begehungslisten sind alle öffentlichen Wegeflächen (auch Radwege) erfasst und werden somit kontrolliert.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsverwaltung Harburg:

  1. Welche öffentlichen Wege und Straßen sind in den Begehungslisten der Wegeaufsicht erfasst? Bitte nach Stadtteilen geordnet angeben.
  2. Gibt es im Bezirk Harburg eine Unterscheidung zwischen benutzungspflichtigen und sonstigen Radwegen?

Wenn ja: Welche sind benutzungspflichtig?

  1. Wie häufig und in welchen Zeitabständen wird jeder öffentliche Weg routinemäßig überwacht?
  2. Welche Mängel wurden bei den routinemäßigen Begehungen festgestellt?
  3. Konnten diese Mängel im Jahr 2022 zeitnah behoben werden oder gibt es noch Mängel die erst 2023 oder später behoben werden können?

Wenn ja: Welche und warum?

  1. Sind der Bezirksverwaltung Fahrradwege bekannt, die nicht in Verantwortung des Bezirksamtes Harburg liegen?

Wenn ja: Welche und wer ist für diese Wege verantwortlich?

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

28. März 2023

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage FDP, Drs. 21-2821 wie folgt Stellung:

  1. Welche öffentlichen Wege und Straßen sind in den Begehungslisten der Wegeaufsicht erfasst? Bitte nach Stadtteilen geordnet angeben.

Eine Liste mit nach Stadtteilen geordneten Straßen liegt nicht vor. Siehe hierzu die Anlage „Straßenliste“.

  1. Gibt es im Bezirk Harburg eine Unterscheidung zwischen benutzungspflichtigen und sonstigen Radwegen?

Nein, hier wird nicht unterschieden.

Wenn ja: Welche sind benutzungspflichtig?

Entfällt.

  1. Wie häufig und in welchen Zeitabständen wird jeder öffentliche Weg routinemäßig überwacht?

Dies ist abhängig von der Straßenkategorie. Die Begehungsfrequenz wird in der Dienstanweisung für die Aufsicht der öffentlichen Wege, Anlage 1, geregelt. Siehe hierzu Anlage „Begehung“.

  1. Welche Mängel wurden bei den routinemäßigen Begehungen festgestellt?

Es wurden u. a. Schlaglöcher sowie Verwerfungen durch Baumwurzeln festgestellt.

  1. Konnten diese Mängel im Jahr 2022 zeitnah behoben werden oder gibt es noch Mängel die erst 2023 oder später behoben werden können?

Alle diese Mängel werden zeitnah behoben und keine Mängel aus 2022 wurden in 2023 oder später übertragen.

Wenn ja: Welche und warum?

Entfällt.

  1. Sind der Bezirksverwaltung Fahrradwege bekannt, die nicht in Verantwortung des Bezirksamtes Harburg liegen?

Nein, solche Fahrradwege sind nicht bekannt.

Wenn ja: Welche und wer ist für diese Wege verantwortlich?

Entfällt.

Fredenhagen

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