21-2843.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Betriebliches Eingliederungsmanagement im Bezirksamt

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.04.2023 Hauptausschuss Ö 2.20

Sachverhalt

Gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein sog. BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anzubieten, wenn diese innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Der Arbeitgeber klärt mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93 SGB IX, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Im Bezirksamt Harburg finden entgegen dieser gesetzlichen Regelungen aufgrund von Personalmangel aktuell keine BEM-Gespräche statt (Berichterstattung der Verwaltung im Ausschuss Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft vom 10.01.2023).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie soll dieser Umstand behoben werden?

2. Was benötigt der Bezirk Harburg, um den entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen?

3. Ab wann werden BEM-Gespräche den betroffenen Mitarbeiterin wieder angeboten?

4. Wieviele Mitarbeiter sind bisher betroffen, denen kein BEM-Gespräch angeboten werden konnte?

Hamburg, 09.03.2023

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

28. März 2023

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der kleinen Anfrage CDU, Drs. 21-2843 wie folgt Stellung:

Die Darstellung des Sachverhalts entspricht nicht der Berichterstattung der Verwaltung im Ausschuss Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft am 7. Februar 2023. Es wurde berichtet, dass es Vakanzen im Fachamt Personalservice gibt, die aktuell im Wege der Ausschreibung nachbesetzt werden. Diese Situation stellt das Fachamt gegenwärtig vor große Herausforderungen und macht regelmäßig eine situationsbedingte Prioritätensetzung notwendig. Dennoch werden allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes regelmäßig BEM-Gespräche entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angeboten. Vollständigkeitsweise soll hier darauf hingewiesen werden, dass die Mitarbeitenden nicht verpflichtet sind das Gesprächsangebot anzunehmen.

Fredenhagen

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