21-2843.01

Antwort zur kleinen Anfrage CDU betr. Betriebliches Eingliederungsmanagement im Bezirksamt

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 11.04.2023 Hauptausschuss Ö 2.20

Sachverhalt

Gemäß § 167 Abs. 2 SGB  IX sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein sog. BEM-Gespräch (Betriebliches Eingliederungsmanagement) anzubieten, wenn diese innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Der Arbeitgeber klärt mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93 SGB IX, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeit, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

 

Im Bezirksamt Harburg finden entgegen dieser gesetzlichen Regelungen aufgrund von Personalmangel aktuell keine BEM-Gespräche statt (Berichterstattung der Verwaltung im Ausschuss Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft vom 10.01.2023).

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. Wie soll dieser Umstand behoben werden?

2. Was benötigt der Bezirk Harburg, um den entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen?

3. Ab wann werden BEM-Gespräche den betroffenen Mitarbeiterin wieder angeboten?

4. Wieviele Mitarbeiter sind bisher betroffen, denen kein BEM-Gespräch angeboten werden konnte?

 

Hamburg, 09.03.2023

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