21-2759.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD GRÜNE betr. Bremer Straße, Planungen für Grundinstandsetzung und Umleitungsverkehr öffentlich vorstellen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.04.2023
Sachverhalt


 

Die Grundinstandsetzung der Bremer Straße ist ein großes Projekt, dass eine Reihe von Neuerungen nicht nur für die unmittelbaren Anwohnerinnen und Anwohner mit sich bringt. Auch die Bauphase hat erhebliche Auswirkungen für die Verkehrsströme im südwestlichen Bereich der Kernstadt Harburg. Es ist wohl geplant, eine Einbahnstraße stadtauswärts einzurichten.

 

Sowohl die Planungen sowohl für den endgültigen Zustand als auch während der Bau-zeit sollten offen und transparent allen Interessierten vorgestellt werden. Dazu sollte zumindest eine öffentliche Veranstaltung rechtzeitig durchgeführt werden. Es erscheint sinnvoll, dies für die aktuelle Planung des endgültigen Zustands möglichst bald durch-zuführen. So könnten noch Hinweise der Bevölkerung in die Planung einfließe

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, zusammen mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und dem LSBG die Planungen für Grundinstandsetzung in der Bremer Straße und den Umleitungsverkehr während der Bauzeit öffentlich vorzustellen.   

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

         23. März 2023

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD und GRÜNE, Drs. 21-2759 wie folgt Stellung:

 

Neben dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) werden in den kommenden Jahren weitere zwei Baulastträger in der Bremer Straße tätig werden: HAMBURG WASSER (HW) und Die Autobahn GmbH des Bundes (AdB). Für die geplante Grundinstandsetzung der Bremer Straße wird zunächst HW im Vorwege Leitungsarbeiten durchführen. Geplant ist, dass diese Arbeiten vsl. im Februar 2024 beginnen und Ende Januar 2025 beendet werden. Die Planung dieser Maßnahme von HW einschließlich der notwendigen Verkehrsführung ist noch nicht abgeschlossen. Die Verkehrsführung bedarf zudem der Zustimmung der genehmigenden Stellen.

 

Im Anschluss an die Arbeiten von HW sind dann die Arbeiten am ZOB Harburg sowie am sogenannten Harburger Doppelknoten durchzuführen. Erst danach wird die eigentliche Grundinstandsetzung der Bremer Straße erfolgen können. Die AdB schließt sich dann an die Arbeiten des LSBG an. Diese lineare Abfolge ist aus Gründen der Verkehrskoordination zwingend erforderlich. Ein paralleles Arbeiten ist verkehrlich zu vermeiden.

 

Bei der AdB ruhen die Planungen voraussichtlich bis zum Sommer. Die bisherige Planung des LSBG steht bis zu ihrer Ausführung unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen von Regelwerken und Randbedingungen. Vor diesem Hintergrund ist eine Vorstellung der Planungen zurzeit (noch) nicht zielführend. Es empfiehlt sich, die Baumaßnahmen mit ihren konkreten Abläufen, Einschränkungen für den Verkehr sowie ggf. den ausgewiesenen Umleitungsstrecken vor Baubeginn, aber zu einem zeitlich späteren und passenderen Zeitpunkt öffentlich vorzustellen.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille