21-2771.01

Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE-und SPD-Fraktion betr. Zügige Herrichtung der Haltestelle Nincoper Straße 160 für den Bus 550

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.04.2023
Sachverhalt

Seit dem 11. Dezember 2022 gibt es erfreulicherweise die Buslinie 550, die Neugraben-Fischbek über Neu Wulmstorf, Rübke und Neuenfelde mit Finkenwerder (Airbus (Kehre)) verbindet. Leider wird bisher im Süden Neuenfeldes nur die Seehofsiedlung angefahren. Die geplante Haltestelle Nincoper Straße 160 fehlt bislang noch.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich gemeinsam mit den Planer*innen des HVV dafür einzusetzen,

1.  dass die baulichen und ggf. eigentumsrechtlichen Voraussetzungen für die Herstellung der Bushaltestelle rasch geschaffen werden und die Bushaltestelle so schnell wie möglich eingerichtet wird,

2.  dass vorübergehend eine provisorische Haltestelle an der geplanten Stelle oder in der Nähe eingerichtet wird, ggf. mit Anordnung einer Tempo-30-Strecke, falls durch den zu schmalen Wartebereich eine erhöhte Unfallgefahr festgestellt wird.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

         27. März 2023

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und die Behörde für Inneres und Sport nehmen zu dem gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE, Drs. 21-2771 wie folgt Stellung:

 

 

 

Stellungnahme BVM:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende als Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Hamburg, die KVG Stade GmbH & Co KG als Betreiberin der Linie 550, die Hamburger Hochbahn AG als Verantwortliche für die Haltestelle im Bezirk Harburg und die hvv GmbH als Verkehrsverbundgesellschaft unterstützen eine möglichst zeitnahe Einrichtung der Haltestelle „Nincoper Straße 160“

Damit würde für die Bewohner:innen Neuenfeldes die Möglichkeit gegeben sein, die neue Buslinie 550 vollumfänglich zu nutzen. Mittlerweile konnte in Abstimmung mit den beteiligten Stellen (u.a. Bezirksamt Harburg, zuständiges Polizeikommissariat, Verkehrsdirektion) ein Standort für die o.g. Haltestelle gefunden werden.

 

Die Einrichtung der Haltestelle obliegt dem Bezirksamt Harburg.

 

Eine provisorische Haltestelle im Sinne des Antrags ist aus Sicht der Polizei keine verkehrssichere Lösung.

 

Stellungnahme BIS:

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 47 wie folgt Stellung:

 

1. Vorbemerkung

Im Genehmigungsverfahren der Buslinie 550 wurden im Herbst 2022 geeignete Standorte für die Einrichtung der Haltestelle „Nincoper Straße“ gesucht. Im Einvernehmen mit allen Beteiligten wurde auf der Südseite der Nincoper Straße (postalisch Zufahrt zur Stellmacherstraße 5) ein geeigneter Standort festgelegt.

 

Die Haltestelle auf der nördlichen Straßenseite wurde neben der Zufahrt zur Hausnummer 164 abgestimmt.

 

Am 09.02.2023 teilte der Antragsteller Hamburger Hochbahn mit, dass der nördliche

Haltepunkt aufgrund vielfältiger Gründe (Eigentumsverhältnisse, Bodenbeschaffenheit) in einem absehbaren Zeitraum nicht realisiert werden kann.

 

Die südliche Haltestelle kann nach Abstimmung mit dem Bezirk Harburg in der geplanten Weise hergestellt werden.

 

2. Stellungnahme

In gemeinsamer Abstimmung wurde eine alternative Örtlichkeit für die Haltestelle neben der Zufahrt zur Nincoper Straße 162 festgelegt. Diese ist nach erster Einschätzung geeignet, die erforderlichen Rahmenbedingungen (Entfernung zum Knoten Nincoper Straße/ Nincoper Deich, Flächenverfügbarkeit und -eignung) zu erfüllen.

 

3. Schlussbemerkung

Der Antragsteller führt zeitnah eine Prüfung der Bodengeeignetheit mit dem zuständigen Bezirk Harburg durch. Eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung wird umgehend nach Vorlage der verkehrstechnischen Lagepläne für beide Haltestellen erstellt.

Die Umsetzung und der Abschluss aller notwenigen Maßnahmen sollen nach Auskunft des Antragstellers in wenigen Wochen erreichbar sein. Eine provisorische Haltestelle mit untermaßigem Ausstiegs- und Gehwegbereich ist aus diesen Gründen nicht geeignet und erforderlich. Die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke kann rechtlich nicht angeordnet werden.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Hille