Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Bremer Straße, Radwege kurzfristig provisorisch reparieren oder Pop-Up-Radweg kurzfristig einrichten
Letzte Beratung: 11.04.2023 Hauptausschuss Ö 2.8
Die Radwege auf der Bremer Straße zwischen Hohe Straße und Appelbütteler Weg sind - soweit vorhanden - zum Teil in einem desolaten Zustand. Dies gilt insbesondere für den Radweg stadteinwärts. Die bereits seit langem vorgesehene Grundinstandsetzung der Bremer Straße, bei der auch die Radwege erneuert werden sollen, wird - aus guten Gründen - immer wieder verschoben. Gegenwärtig ist ein Beginn der Bauarbeiten nicht vor dem Jahr 2026 absehbar. Die zum Teil gefährlichen Missstände werden damit nicht rasch beseitigt. Der Fahrbahnbelag löst also sich weiter auf und der Rad-weg wird auf Teilabschnitten weiterhin als Parkplatzzufahrt verwendet. Glücklicher-weise ist eine Mängelbeseitigung relativ einfach umzusetzen. Dank der überbreiten Fahrbahn von etwa 8,50 m kann eine einfache Markierung die Situation für den Rad-verkehr deutlich verbessern. Mit einem etwa 2 m breiten Radstreifen (stadteinwärts) verbleiben für den Kfz-Verkehr 2 Fahrbahnen von etwa 3,25 m. Diese ausreichend breiten Fahrbahnen führen auch zu einer Geschwindigkeitsreduzierung des Kfz-Verkehrs.
Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, zusammen mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und dem LSBG auf der Bremer Straße zwischen Appelbüttel und Ho-her Straße entweder
· die Radwege kurzfristig provisorisch zu reparieren oder
· kurzfristig einen Pop-Up-Radweg stadteinwärts auf der Fahrbahn einzurichten und entsprechend abmarkiert wird. In den Kreuzungsbereichen Ernst-Bergeest-Weg/ Am Großen Dahlen sowie Bremer Straße/ Hohe Straße werden ausreichend große Verwindungsstrecken vorgesehen, damit der Radverkehr auch weiterhin im Mischverkehr fahren kann. Auch an den Bushaltestellen sind entsprechende Lösungen zu finden. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, denen der Mischverkehr zu unsicher erscheint, werden kurzfristig Auf- bzw. Ableitungen zum Fußweg gebaut. Um die Sicherheit des Radverkehrs weiter zu erhöhen, könnte an einigen Abschnitten eine deutliche Abtrennung (z.B. mit Baken oder Leitschwellen) als sog. „Protected Bikelane“ zwischen Fahrbahn und Radweg erwogen werden.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
27.03.2023
Die Behörde für Inneres und Sport, Verkehrsdirektion (VD) 52, nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Sowohl die örtlichen Straßenverkehrsbehörden an den jeweils zuständigen Polizeikommissaria-ten als auch die VD 52 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde prüfen nach Eingang der hierzu erforderlichen Planungsunterlagen diese auf Verkehrssicherheit und Rechtskonformität. Planung und Abwägung der infrage kommenden Verkehrsführungen obliegen dem jeweiligen Straßen-baulastträger. Insofern wird die VD 52 den jeweiligen Planungsprozess nach Eingang der erfor-derlichen Unterlagen konstruktiv begleiten.
Schlussbemerkung
Die VD 52 weist vorsorglich darauf hin, dass der Begriff „Pop-Up-Radweg“ in der Straßen-Verkehrsordnung (StVO) nicht existiert. Gemeint sein dürfte der (offiziell ebenso nicht gebräuch-liche) Begriff „Pop-Up-Bikelane“, welcher umgangssprachlich für temporäre Radfahrstreifen ver-wendet wird. Diese kommen aufgrund ihres zeitlich begrenzten Charakters entweder für Erpro-bungsmaßnahmen gemäß § 45 StVO nach Entscheidung der Obersten Landesbehörde (BIS/A 43) oder z.B. bei Baumaßnahmen in Betracht. In den einzureichenden Planungen müsste daher zwischen (baulichen) Radwegen und (dauerhaften) Radfahrstreifen abgewogen werden.
Berlin, VD
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
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