21-2733.01

Antwort zur Anfrage der FDP-Fraktion betr.: Werden in Harburg operierte Verletzte gut versorgt?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.04.2023 Hauptausschuss Ö 2.6

Sachverhalt

Die Bundesrepublik Deutschland hat als humanitäre Hilfsleistung durch den Krieg verwundete Menschen nach Deutschland zur Operation und Behandlung ausgeflogen und macht dies auch weiterhin. Diese Maßnahmen sind bis zur Operation gut geplant und organisiert. Den Medien (https://www.ardmediathek.de/video/panorama-3/panorama-3-oder-31-01-2023/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS8yYmIzYjc0NC03NDE3LTQ0N2ItOGVhOS1jMTczZmZlNjU5ZWQ, Minute 9,06 bis Minute 21,40) war aber zu entnehmen, dass die Zeit der Nachsorge und Genesung nach der Krankenhausentlassung nicht mehr so optimal organisiert ist.

Um die Situation im Bezirk Harburg bewerten zu können und um eventuell notwendige Verbesserungen zu erreichen fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es in Harburg Verletzte aus der Ukraine, die in den hiesigen Krankenhäusern operiert wurden?

2. Ist geplant, Verletzte aus der Ukraine in Harburg zu operieren?

3. Wie ist die Nachsorge organisiert?

4. Werden Krankenversicherungen schnell für diese Patienten organisiert (schon während des Krankenhausaufenthalts)?

5. Erhalten diese Patienten eine für sie geeignete (d. h. eine behindertengerechte) Unterkunft?

6. Werden diesen Personen Übersetzer zur Verfügung gestellt?

7. Gibt es eine Stelle in der Bezirksverwaltung, die für solche Fälle zuständig ist?

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

30. März 2023

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu den Punkten 1. bis 6., teilweise auf Grundlage von Auskünften von F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W), wie folgt Stellung:

  1. Gibt es in Harburg Verletzte aus der Ukraine, die in den hiesigen Krankenhäusern operiert wurden?

Die Sozialbehörde ist organisatorisch an den Verlegungen über das sog. Kleeblatt-Verfahren des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) beteiligt. Von diesen auf diesem Wege verteilten Verletzten wurde eine Person in einem Harburger Krankenhaus behandelt.

Für Verletzte, die durch private Hilfsinitiativen oder durch hier lebende Angehörige nach Hamburg verlegt wurden, gibt es keine Meldeverpflichtung gegenüber der Sozialbehörde.

  1. Ist geplant, Verletzte aus der Ukraine in Harburg zu operieren?

Das BBK erhält regelmäßig Hilfeleistungsersuchen aus der Ukraine und leitet sie an die Kleeblätter weiter. Aktuell ist davon auszugehen, dass (bei vorhandenen Krankenhaus- und Folgeunterbringungskapazitäten) weitere ukrainische Verletzte in Hamburg aufgenommen werden. Innerhalb der Stadt wird die Zuteilung dieser Patientinnen und Patienten vom „Traumanetzwerk Hamburg“, bestehend aus den traumatologischen Ärztinnen und Ärzten der Hamburger Krankenhäuser, größtenteils eigenständig vorgenommen und die Sozialbehörde in Kenntnis gesetzt. Daher kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, ob – und falls ja wie viele - weitere Verletzte in Harburger Krankenhäusern behandelt werden.

  1. Wie ist die Nachsorge organisiert?

Bereits bei der Aufnahme der Patientinnen und Patienten die per Kleeblatt-Verfahren nach Hamburg kommen, informiert der Sozialdienst des jeweiligen Krankenhauses die sog. Aufnahme- und Vermittlungsstelle von F&W. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden Patientenzustandes wird dann eine geeignete Unterkunft gesucht (z.B. barrierefrei), wenn diese benötigt wird. Sollte eine Begleitung mit nach Hamburg gekommen sein, wird die gemeinsame Unterbringung angestrebt.

Die Organisation einer evtl. nötigen Weiterbehandlung, die primär Aufgabe des ambulanten Versorgungssystems ist, übernehmen im Regelfall ebenfalls die Sozialdienste der Krankenhäuser (noch während des Krankenhausaufenthaltes). Nach der Entlassung werden die Kleeblatt-Patientinnen und Patienten ergänzend zu den Sozialangeboten der FHH durch den sog. Ukrainischen Hilfsstab (hilfe-ua.de) betreut.

  1. Werden Krankenversicherungen schnell für diese Patienten organisiert (schon während des Krankenhausaufenthalts)?

Die Anmeldung bei einer Krankenkasse wird im Regelfall bereits während des Krankenhausaufenthaltes mit der Unterstützung der Sozialdienste der Krankenhäuser durchgeführt. Die Sozialdienste können bei den Anmeldungen die Leistungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter des Ukrainischen Hilfsstabes in Anspruch nehmen. (s. auch Antwort zu Frage 3).

  1. Erhalten diese Patienten eine für sie geeignete (d. h. eine behindertengerechte) Unterkunft?

Siehe Antwort zu Frage 3.

  1. Werden diesen Personen Übersetzer zur Verfügung gestellt?

Während des Krankenhausaufenthaltes – und sofern nötig bereits bei der Ankunft am Flughafen – werden die Verletzten durch „Feine Ukraine – Verein der deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit (VDUZ) e.V.“ betreut und mit Dolmetscherleistungen unterstützt (https://feineukraine.de/ueber-uns/). Der VDUZ, zusammen mit dem ukrainischen Generalkonsulat in Hamburg und der Vereinigung der Ukrainer Norddeutschland e.V., ist Gründungsmitglied des Ukrainischen Hilfsstabes in Hamburg (https://hilfe-ua.de/ueber-uns/).

VDZU-Ehrenamtliche begleiten im Rahmen des Projekts „Betreuung von Kriegsverletzten“ verletzte Patientinnen und Patienten während des Krankenhausaufenthaltes. Nach der Entlassung koordinieren sie Arzt- und Physiotherapie-Termine und begleiten Patientinnen und Patienten auch hier, um als Übersetzerinnen und Übersetzer zu unterstützen.

Die Finanzierung für den Einsatz von Übersetzerinnen und Übersetzer bei Arztbesuchen ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) nicht vorgesehen. Wenn Übersetzungen in den Unterkünften von F&W nicht durch eigene Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner, bspw. Verwandte o.ä., erfolgen können, stehen ihnen hier für die interne Verständigung Sprachmittlerinnen und Sprachmittler zur Verfügung. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen Bewohnerinnen und Bewohner auch zu externen Terminen der Gesundheitsfürsorge begleiten, siehe auch Drs. 22/7766 und 22/6664.

Darüber hinaus finanziert die Sozialbehörde über die Sozialen Integrationsnetzwerke (SIN-Mittel) Projekte, die unterschiedliche (ehrenamtliche) Dolmetscherleistungen anbieten.


Im Bezirk Harburg wird über die Förderrichtlinie Freiwilliges Engagement auch Somenti.org gefördert, die Unterstützung und Sprachmittlung bei Arztbesuchen für psychisch belastete Menschen anbietet.

  1. Gibt es eine Stelle in der Bezirksverwaltung, die für solche Fälle zuständig ist?

Die Beantwortung der Frage 7 liegt beim Bezirksamt.

gez. Heimath

f.d.R.

Hille

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