Frau Wolpert weist auf Ton- und Bildaufnahmen des Altonaer Manifests hin.
Die eingereichten Fragen werden gemeinsam mit dem zugehörigen Debattenpunkt behandelt (siehe TOP 5.1).
Es ist kein Thema für die aktuelle Stunde angemeldet worden.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Zu diesem Thema liegen Fragen aus der Öffentlichen Fragestunde vor (siehe Anlage), die im Rahmen der Debatte mitbehandelt werden.
Herr Werner führt aus, dass die SPD-Fraktion bei diesem Planvorhaben maximal drei Geschosse plus Staffel für vertretbar halte. Generell sei es richtig, dass Wohnungen an dieser Stelle entstehen sollten, gleichzeitig sei es aber wichtig, die berechtigten Sorgen und Befürchtungen der Anwohnerinnen und Anwohner wahrzunehmen und in die Überlegungen einfließen zu lassen. Deshalb solle gegenüber dem Senat für eine entsprechende Planung eingetreten werden.
Frau Boehlich weist darauf hin, dass das Foto, das den Fragen beigefügt worden sei, nicht dem aktuellen Planungsstand entspreche. Das jetzige Baurecht lasse für das Plangebiet eine viergeschossige Bebauung zu. Das Bebauungsplanverfahren sei auf den Weg gebracht worden, um an dieser Stelle eine bessere städtebauliche Situation zu erarbeiten. Von Anfang an seien hierbei vier Geschosse plus Staffel vorgesehen gewesen, hiervon sei die SPD-Fraktion zwischenzeitlich abgerückt. Die angedachte Flächenbebauung und Dichte im Innenhof von Bahrenfeld 68 seien im Vergleich zu vielen anderen Planungen im Bezirk deutlich geringer. Ursprünglich sei eine höhere Baumasse vorgesehen gewesen, in Gesprächen zwischen der Verwaltung und dem Vorhabenträger sei allerdings eine Reduzierung erwirkt worden. Zudem würden viele Flächen entsiegelt. Mit der Planung sei ein vernünftiger Kompromiss gefunden worden und nun gelte es, das Verfahren weiter voranzutragen.
Herr Dr. Schülke betont, dass er Innenhofbebauungen generell kritisch sehe. Der Innenhof an dieser Stelle sei bei der ursprünglichen Planung als Ausgleichsort für die Anwohnerinnen und Anwohner geplant gewesen. Das nun die damaligen guten Gründe, die Fläche von Bebauung freizuhalten, nicht mehr gelten sollten, könne er inhaltlich nicht teilen. Die angedachte Bebauung sei viel zu massiv – tragbar seien aus seiner Sicht maximal zwei Geschosse plus Staffeln und eine Begrenzung auf zwei Baukörper, um so ausreichend Zwischenraum zu gewährleisten. Es sollten auch die klimatischen Bedingungen innerhalb des Blocks in den Blick genommen werden.
Herr Jarowoy führt aus, seine Fraktion habe im Verfahren von Anfang an deutlich gemacht, dass an dieser Stelle maximal zwei Geschosse plus Staffel zumutbar seien, sofern maximal zwei Baukörper realisiert würden. Dies wäre auch im Sinne des Magistralenkonzepts, da die Innenhöfe in den hinteren Reihen entsprechend niedriger bebaut und mehr Freiflächen geschaffen werden sollten. Sehr kritisch zu sehen sei die Drohung des Senats, dass Verfahren im Zweifel an sich zu ziehen.
Frau Dr. Frieling weist auf die Weisung des Senats zur Umsetzung des Bebauungsplanverfahrens hin, an die auch die Bezirksversammlung als Teil der Verwaltung gebunden sei. Auch ihre Fraktion habe versucht, eine andere Lösung herbeizuführen, aber die Weisung habe weiter Bestand. In der Auslegungsphase hätten die Bürgerinnen und Bürger erneut die Möglichkeit, sich an dem Verfahren zu beteiligen.
Frau Pauly kritisiert die angedachte Planung. Diese sei unsozial und sie könne keinem der beiden vorliegenden Anträge ihre Zustimmung geben.
Herr Adrian merkt an, in der durchgeführten Öffentlichen Plandiskussion sei deutlich zu Tage getreten, dass die Planungen in der damals vorgestellten Form öffentlich abgelehnt würden. Dieses deutliche Meinungsbild müsse in die Überlegungen einfließen, was bei seiner Fraktion zu den Überlegungen aus dem Alternativantrag gemündet hätte. Es müsste auch die Situation der bereits vorhandenen Anwohnerinnen und Anwohner Rücksicht genommen werden. Auch im Hinblick auf das gewollte Magistralenkonzept sei es wichtig, die Bevölkerung von Anfang mitzunehmen.
Herr Batenhorst führt aus, dass die angedachte aggressive Nachverdichtung, die mit deutlicher Bodenversiegelung und Grünvernichtung einhergehe, abzulehnen sei.
Die Bezirksversammlung stimmt bei alternativer Abstimmung mehrheitlich der Drucksache 21-0333 zu (Zustimmung: Fraktionen von GRÜNE und CDU) (Beschlussdrucksache 21-0333 siehe Anlage).
Der Alternativantrag der SPD-Fraktion (Drucksache 21-0333.1, TOP 5.1.1) findet keine Mehrheit (Zustimmung: SPD-Fraktion).
Die Fraktionen von DIE LINKE und FDP sowie die Gruppe der AfD lehnen beide Anträge ab.
Siehe TOP 5.1
Herr Schmuckall stellt den Antrag vor und hebt die Bedeutung und die Funktionen des Gebäudes für den Bezirk hervor. Es sollten stadtpolitisch alle Optionen offen gehalten und Einfluss auf die strategischen Entscheidungen in den kommenden Jahren genommen werden.
Herr Jarowoy lobt den Antrag und erklärt, dass dieser dazu beitrage, der Spekulation über öffentliche Gebäude entgegenzuwirken.
Herr Trede erklärt ebenfalls Zustimmung zum Antrag und weist auf die vielen Herausforderungen für den Bahnhof in den kommenden Jahren hin.
Herr Adrian merkt an, dass es sinnvoll sei, sich einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Gebäude genau welchem Eigentümer gehörten und wie der jeweilige Zustand sei.
Die Bezirksversammlung stimmt dem Antrag einstimmig zu (Beschlussdrucksache 21-0353 siehe Anlage).
Frau Fiedler stellt den Antrag vor und weist auf die Bedeutung von Teilhabe von direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürgern hin. Auch die politischen Kompetenzen auf Bezirksebene sollten gestärkt werden.
Herr Schmidt weist darauf hin, dass die Bezirksversammlungen nicht den Status eines Parlamentes innehätten. Besser wäre es, die Abstimmung der Volksinitiative abzuwarten, bevor ein Beschluss der Politik herbeigeführt werde. Das Ergebnis solle nicht vorweggenommen werden. In den vergangenen Jahren seien Volksentscheide auf Bürgerschaftsebene umgesetzt worden. Generell sei es aber sinnvoll, über eine Stärkung der bürgerlichen und bezirklichen Kompetenzen nachzudenken. Allerdings müsse auch in den Blick genommen werden, wie viele Personen sich bei Bürgerentscheiden tatsächlich beteiligten. Zudem seien Bürgerentscheide nicht immer das geeignete Instrument, etwa wenn es um bezirksübergreifende Themen gehe. Eine generelle Abkehr von der Einheitsgemeinde sei ohnehin nur über eine Verfassungsänderung umzusetzen. Er schlage vor, das Thema weiter im Hauptausschuss zu beraten.
Herr Eschenburg weist auf das Neutralitätsgebot der Verwaltung hin. Es sollte zunächst das Ergebnis der Volksinitiative abgewartet werden.
Herr Grutzeck weist darauf hin, dass die Volksinitiative die Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten der Bezirksversammlungen schwächen würde. Er vermute, dass der Antrag vor allem deswegen gestellt worden sei, um weiter für die Volksinitiative zu werben.
Die Bezirksversammlung überweist den Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zur weiteren Beratung in den Hauptausschuss.
Frau Wolpert weist abschließend auf eine Eingabe der Volksinitiative zum gleichen Thema hin, die ebenfalls im Hauptausschuss anhängig sei.
Herr Dr. Schülke führt aus, der Klimawandel existiere, fraglich sei allerdings, inwieweit dieser menschengemacht sei. Dennoch gelte das Vorsichtsprinzip – es müsse vorsorglich gehandelt werden und es dürften keine Versäumnisse erfolgen. Die Bemühungen müssten aber global erfolgen und seien nicht von einem einzelnen Land oder gar einer einzelnen Stadt zu leisten. Eine messbare Reduktion sei auf Bezirksebene kaum herzustellen. Dass eine Vorbildfunktion Deutschlands tatsächlich zu einem neuen Handeln andere Länder führen werde, sei Wunschdenken. Die kostspielige Umgestaltung ganzer Volkswirtschaften und die völlige Umstellung der Energieversorgung müssten daher vor allem in den Ländern erfolgen, die viel mehr CO2-Ausstoss pro qm hätten als Deutschland. Er habe sich mit einem Schreiben an mehrere Bundestagsabgeordnete gewandt, in dem ein entsprechend globales Handeln eingefordert werde.
Frau Köster führt aus, ihre Fraktion sehe dringenden Handlungsbedarf im Bereich des Klimaschutzes. Hierbei müsste auch ein Schwerpunkt auf die Themen Mobilität und Bauen gelegt werden. Einen entsprechenden Antrag habe ihre Fraktion für die heutige Sitzung vorgelegt (Drucksache 21-0123.4, TOP 6.3.1).
Frau Fiedler betont, dass der Klimawandel menschengemacht sei. Sie bedaure, dass es nicht gelungen sei, eine gemeinsame Erklärung aller Fraktionen herbeizuführen. Wäre einstimmig der Klimanotstand erklärt worden – kombiniert mit konkreten Forderungen – wäre dies ein wichtiges Zeichen gewesen. In der Beschlussempfehlung aus der Drucksache 21-0123.3 (TOP 6.3.) fehlten viele konkrete Forderungen, die in dem ursprünglichen Antrag ihrer Fraktion vorhanden gewesen seien.
Herr Harders führt aus, dass seiner Fraktion die Forderungen aus der Drucksache 21-0259.1 nicht weite genug gingen, weswegen seine Fraktion im zuständigen Fachausschuss für die erwähnte Drucksache 21-0123.3 gestimmt habe. Es sei nicht ausreichend, auf andere Länder zu verweisen, sondern es müsse überlegt werden, welchen konkreten Beitrag man selber leisten könne. Wichtig sei, dass künftig bei allen klimarelevanten Vorlagen in den Fachausschüssen die jeweiligen klimatische Auswirkungen dargestellt würden. Der Klimaschutz müsse bei allen Entscheidungen höchste Priorität haben.
Frau Dr. Frieling betont, dass man auf sich selbst schauen und überlegen müsse, welcher Beitrag geleistet werden könne. Es sei nicht ausreichend etwa auf die Verantwortung anderer Länder zu verweisen.
Herr Andersen weist darauf hin, dass weiter für ein klimabewusstes Agieren – auch in der Bevölkerung – geworben werden müsse. Wenn nicht schnell wirksame Maßnahmen ergriffen würden, um die Ziele zur CO2-Reduktion aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erreichen, würde in Deutschland das eigene „CO2-Budget“ gemessen an der Bevölkerungszahl schon in acht Jahren aufgebraucht. Daher seien alle gefordert – insbesondere die Politik. Der Ausstoß pro Kopf sei in Deutschland besonders hoch.
Frau Dr. Steffens weist auf das in der letzten Wahlperiode erarbeitete Klimaschutzkonzept hin. Sie wirbt dafür, dieses durchzuarbeiten und auf dessen Basis weitere Entscheidungen und Handlungen herbeizuführen.
Herr Adrian merkt an, dass sich die Politik bei kommenden Entscheidungen in allen Bereichen daran messen lassen werden müsse, inwieweit klimatische Aspekte mit hoher Gewichtung Berücksichtigung bei der Entscheidungsfindung bekämen.
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion sowie der Gruppe der AfD zu.
Die Fraktion DIE LINKE ist dem Antrag beigetreten.
Frau Botzenhart stellt den Antrag vor. Sie führt aus, dass der im Alternativantrag vorgeschlagene Runde Tisch nicht zielführend sei. Vor dem Bürgerbegehren habe es einen solchen gegeben, der kläglich gescheitert sei. Beim Thema Klövensteen sei das Ziel bereits klar und es müsse nun eine vernünftige Umsetzung im Sinne des Bürgerbegehrens sichergestellt werden. Wichtig sei es nun, mit einem Gutachten eine vernünftige Grundlage für die wichtige und notwenige Beteiligung aller Akteur*innen zu realisieren.
Herr Bernau wirbt dafür, größere Maßnahmen und ähnliches weiter gemeinsam im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zu beraten. Hierbei könnten bei Bedarf auch alle beteiligten Akteur*innen – Anwohner*innen, Initiativen und interessierte Bürgerinnen und Bürger – mit hinzugeladen werden.
Herr Ziegert wirbt für die Inhalte des Antrags und bedankt sich für dessen Erarbeitung.
Herr Albers berichtet, dass der ursprüngliche Masterplan mehrfach in der Vergabephase beraten worden sei. Alle maßgeblichen Schritte zur Gutachtenerstellung seien dem zuständigen Fachausschuss vorgestellt worden. Er bezweifle, dass das nun geforderte Gutachten mit den gewünschten Inhalten für 30.000 Euro beauftragt werden könne.
Frau Dr. Frieling führt aus, so wie der Antrag formuliert sei, werde das Ergebnis des Gutachtens bereits vorweggenommen bzw. eine deutliche Richtung vorgegeben. Damit werde ein Fehler des Masterplanes wiederholt. Die wichtigen Problemlagen und Prioritäten sollten zunächst in einem Runden Tisch unter Einbeziehung aller betroffenen Interessengruppen erörtert werden, auch um zu schauen, für welche Themen genau ein Gutachten ggf. benötigt werde. Ggf. sei es sinnvoll, die beiden Anträge zunächst in den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zu überweisen und dort zu versuchen, eine Klärung herbeizuführen.
Herr Andersen betont, dass das Gutachten für die Themen vorgesehen sei, die bereits Konsens und im Sinne des Bürgerbegehrens seien. Es gehe darum, das Wildgehege zukunftssicher zu machen. Die bestehenden Missstände sollten behoben und der Naturraum solle geschützt werden. Zudem solle die Tierhaltung optimiert werden. Es gehe auch darum, verlorengegangenes Vertrauen zurückzugewinnen.
Herr Schmuckall wirbt dafür, dass noch einmal die Fraktionen gemeinsam das Gespräch suchten, da die Positionen in der Sache nicht sehr weit auseinanderlägen und ein gemeinsames Vorgehen ein gutes Zeichen wäre.
Der Vorschlag, die beiden Anträge zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zu überweisen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, DIE LINKE und der Gruppe der AfD abgelehnt.
Bei alternativer Abstimmung wird mehrheitlich für die Drucksache 21-0317 gestimmt (Zustimmung: Fraktionen von GRÜNE und DIE LINKE) (Beschlussdrucksache 21-0317 siehe Anlage).
Der Alternativantrag (Drucksache 21-0317.1, TOP 5.4.1) erhält keine Mehrheit (Zustimmung: Fraktionen von SPD, CDU, FDP sowie die Gruppe der AfD).
Beratung siehe TOP 5.5.
Frau Dr. Frieling stellt den Antrag vor. Es gehe nun darum, die fertiggeplanten Projekte umzusetzen. Bei vielen sei dies auch aufgrund aktueller Mängel dringend notwendig.
Frau Naujokat weist darauf hin, dass die Verwaltung aktuell dabei sei, auf allen möglichen Wegen zusätzliche Mittel für die Straßenfinanzierung zu erhalten. Im Verkehrsausschuss sei hierüber offen und transparent berichtet worden. Sie schlage vor, den Antrag zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss zu überweisen und dann zu konkretisieren, wenn die Prüfungen erfolgt seien und klar sei, wie viele Gelder tatsächlich zur Verfügung stünden.
Herr Sülberg betont, dass im Verkehrsbereich noch nie auskömmliche Mittel zur Verfügung gestanden hätten. 80 % der Straßen in der Stadt seien Bezirksstraßen. Mit den aktuell zur Verfügung stehenden Mitteln könne allerdings nur eine größere Maßnahme pro Jahr umgesetzt zu werden. Trotz der aktuell laufenden Bemühungen, im Rahmen der bestehenden Wege zusätzliche Gelder aufzutreiben, seien die Mittel aus der Rahmenzuweisung aktuell zu gering bemessen.
Frau Pauly merkt an, dass alle Beteiligten sich in der Vergangenheit zu wenig darum gekümmert hätten, ob genügend Gelder zur Verfügung stünden.
Herr Strasser betont, es sei wichtig, schon den Senat auf die Bedarfe aufmerksam zu machen, da schon jetzt die Überlegungen und Strukturierungen für den kommenden Haushalt anliefen. Daher unterstütze seine Fraktion den Antrag. Der Landesrechnungshof habe in allen Jahren darauf hingewiesen, dass bezüglich der Straßeninstandsetzung große Defizite existierten.
Herr Dr. Schülke führt aus, dass der Antrag zu unbestimmt sei. Es müssten auch konkrete Summen aufgeführt werden und entsprechende Präzisierungen erfolgen.
Der Vorschlag, den Antrag zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss zu überweisen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und FDP sowie der Gruppe der AfD abgelehnt.
Die Bezirksversammlung stimmt dem Antrag mehrheitlich zu, Ziffer 1 und den letzten Absatz gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der Gruppe der AfD, Ziffer 2 gegen die Stimmen der Gruppe der AfD (Beschlussdrucksache 21-0351 siehe Anlage).
Herr Jarowoy stellt den Antrag vor. Es sei unsäglich, dass eine solche Richtlinie behördenintern ohne Beteiligung der Politik erarbeitet worden sei und die Öffentlichkeit nicht informiert werde. Zudem gebe es Zweifel, inwieweit das Hamburger Maß den Vorgaben des Baugesetzbuches gerecht werde.
Herr Albers weist darauf hin, dass das Hamburger Maß auf Beschluss der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnen entstanden sei. Die Fraktionsvorsitzenden im Bezirk hätten die Entwürfe enthalten. Das Hamburger Maß bewege sich innerhalb der Grenzen der Bauleitplanung, auch des Baugesetzbuches. Es setze einen Planungsbelang fest, der bei den entsprechenden Planungen mitabzuwägen und zu berücksichtigen sei.
Frau Boehlich betont, die Planungshoheit liege bei den Bezirken. Das Hamburger Maß sei ohne Beteiligung der Bezirksversammlung entstanden, dies sei sehr zu kritisieren. Besonders beklagenswert sei, dass die Inhalte im Ausschuss vom Amt nicht hätten benannt werden dürfen. Das Papier sei sehr allgemein gehalten und gehe auf die Eigenheiten der Bezirke in keiner Weise ein. Es sei wichtig, sich weiter mit dem Thema auseinanderzusetzen. Daher schlage sie vor, den Antrag in den Planungsausschuss zu überweisen.
Herr Strate führt aus, dass in den Blick genommen werden müsse, wie Fachbehörden Einfluss auf bezirkliche Aufgaben nähmen und welche Einflüsse das Hamburger Maß und die aktuelle Rechtsprechung zu Befreiungen auf das weitere politische Agieren habe.
Die Bezirksversammlung überweist den Antrag zur weiteren Beratung einstimmig in den Planungsausschuss.
Frau Wolpert weist darauf hin, dass zwischenzeitlich alle Fraktionen dem Antrag beigetreten seien und es sich somit um einen interfraktionellen Antrag handele.
Die Bezirksversammlung stimmt dem Antrag einstimmig zu (Beschlussdrucksache 21-0348 siehe Anlage).
Die Fraktion DIE LINKE ist dem Antrag beigetreten.
Frau Botzenhart stellt den Antrag vor. In der Ziffer 4 solle noch neben dem Jahr 2018 das Jahr 2019 ergänzt werden.
Frau Boehlich schlägt vor, bei der Ziffer 1 nach dem Wort „und“ das Wort „möglichst“ hinzuzufügen. Dies sei Wunsch des Amtes.
Die Bezirksversammlung stimmt dem so angepassten Antrag mehrheitlich gegen Stimme der Gruppe der AfD sowie einer Stimme der Fraktion DIE LINKE zu (Beschlussdrucksache 21-0349E siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung überweist den Antrag zur weiteren Beratung mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe der AfD in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz.
Die SPD-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Die Bezirksversammlung stimmt dem Antrag bei alternativer Abstimmung mehrheitlich zu (Zustimmung: Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU, FDP sowie die Gruppe der AfD) (Beschlussdrucksache 21-0350 siehe Anlage).
Der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 21-0350.1, TOP 6.1.1) findet keine Mehrheit (Zustimmung: Fraktion DIE LINKE).
Siehe TOP 6.1.
Die FDP-Fraktion ist dem Antrag beigetreten.
Die Bezirksversammlung stimmt dem Antrag einstimmig zu (Beschlussdrucksache 21-0352 siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung bei alternativer Abstimmung mehrheitlich zu (Zustimmung: Fraktionen von GRÜNE und CDU) (Beschlussdrucksache 21-0123.3 siehe Anlage).
Der Alternativantrag (Drucksache 21-0123.5, TOP 6.3.2.) erhält keine Mehrheit (Zustimmung: Fraktion DIE LINKE).
Die FDP-Fraktion sowie die Gruppe der AfD haben beide Anträge abgelehnt. Drei Personen aus der SPD-Fraktion haben sich bei der Abstimmung enthalten.
Die Bezirksversammlung überweist den Antrag zur weiteren Beratung mehrheitlich gegen die die Stimmen der Gruppe der AfD und einer Stimme der SPD-Fraktion sowie bei mehreren Enthaltung in den jeweils zuständigen Fachausschuss, die Ziffern 9 und 10 in den Planungsausschuss, Ziffer 11 in den Verkehrsausschuss.
Siehe TOP 6.3.
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung bei alternativer Abstimmung mehrheitlich zu (Zustimmung: Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU, FDP sowie die Gruppe der AfD) (Beschlussdrucksache 21-9007 siehe Anlage).
Der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE (Drucksache 21-0153.3, TOP 6.4.1) findet keine Mehrheit (Zustimmung: Fraktion DIE LINKE).
Siehe TOP 6.4.
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung zu, den Ziffern 1 und 2 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE, der Ziffer 3 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE (Beschlussdrucksache 21-0261.1 siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP sowie der Gruppe der AfD zu (Beschlussdrucksache 21-0263.1 siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und FDP zu (Beschlussdrucksache 21-0285.1 siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe der AfD zu (Beschlussdrucksache 21-0306.1 siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung stimmt über die Beschlussempfehlung wie folgt ab:
Beschlussdrucksache 21-0310.1 siehe Anlage.
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung zu, Punkt 1 mehrheitlich gegen die Stimme der FDP-Fraktion, Punkt 2 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE (Beschlussdrucksache 21-0321.1 siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu (Beschlussdrucksache 21-9007 siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu (Beschlussdrucksache 21-0260.1 siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu (Beschlussdrucksache 21-0300.1 siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu (Beschlussdrucksache 21-0314.1 siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung zu, den Ziffern 1,3,4 und 5 einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, der Ziffer 2 mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe der AfD sowie bei Enthaltung der FDP-Fraktion (Beschlussdrucksache 21-0318 siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung stimmt der Beschlussempfehlung einstimmig zu (Beschlussdrucksache 21-0336.1 siehe Anlage).
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
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