Klimaschutz in Altona: Finanziell und personell absichern Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 11.11.2019 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 4
Das Integrierte Klimaschutzkonzept Altona enthält über 30 Maßnahmenvorschläge, deren Umsetzung erheblichen personellen Mehrbedarf im Bezirksamt erfordern. Zum einen betrifft dies die mit der Umsetzung der Einzelmaßnahmen betrauten Fachämter und Abteilungen des Bezirksamtes. Zum anderen ist es erforderlich, für die Koordination der Konzeptrealisierung eine leistungsfähige Verwaltungseinheit im Bezirksamt zu schaffen, die dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zuzuordnen ist. Bislang ist für die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts eine Stelle vorgesehen, die voraussichtlich zum Jahresende 2019 besetzt wird. Weiterhin soll die Konzeptrealisierung über regelmäßige Sitzungen einer Lenkungsgruppe, die aus dem vorhandenen Mitarbeiterbestand des Bezirksamtes formiert wird, gesteuert werden. Für die Realisierung des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität soll eine weitere auf zwei Jahre befristete Stelle geschaffen werden. Dies ist Teil eines im August 2018 gestellten Förderantrags für Bundes- und Landesmittel, Drs.-Nr. 20-5063. Eine weitere Stelle ist für das Klimaschutzkonzept und Quartiersmanagement Gewerbegebiet Schnackenburgallee vorgesehen. Die bisher im Bezirksamt für die weitgehend neue Aufgabe des Klimaschutzes vorgesehene personelle Ausstattung ist angesichts der bereits jetzt angespannten Personalsituation unzureichend. Die Vorgabe an das Amt, künftig die Klimafolgen jeder auf bezirklicher Ebene zu treffenden Entscheidung zu prognostizieren, wird in allen Fachämtern zu zusätzlichen Personalbedarfen führen. Weiterhin müssen für die Einzelvorhaben des Klimaschutzkonzeptes jeweils aufwendige Förderanträge für Mittel aus dem Landeshaushalt und ggf. aus Förderprogrammen des Bundes inhaltlich vorbereitet und verfahrensmäßig begleitet werden.
Der gesamte finanzielle Bedarf für die Realisierung des Klimaschutzkonzepts Altona kann derzeit nicht beziffert werden. Neben der Einwerbung von projektbezogenen Fördermitteln für die größeren Einzelmaßnahmen des Klimaschutzkonzepts, erscheint es als notwendig, dem Bezirk aus dem Landeshaushalt ein zusätzliches jährliches Budget zur Verfügung zu stellen, über deren Verwendung für Einzelmaßnahmen des Klimaschutzkonzepts die Bezirkspolitik eigenverantwortlich entscheiden kann.
Vor diesem Hintergrund wird beantragt:
a) Mehrbedarf für zusätzlichen Arbeitsaufwand z.B. für Prüfung von Entscheidungen auf ihre Klimarelevanz, Stellung und verfahrensmäßige Begleitung von Fördermittelanträgen
b) Personalbedarf für die Koordinierung und Lenkung des Klimaschutzkonzepts
Das Ergebnis ist im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz vorzustellen.
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