21-0344

Klimaschutz in Altona: Finanziell und personell absichern Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.11.2019
24.10.2019
Sachverhalt

Das Integrierte Klimaschutzkonzept Altona enthält über 30 Maßnahmenvorschläge, deren Umsetzung erheblichen personellen Mehrbedarf im Bezirksamt erfordern. Zum einen betrifft dies die mit der Umsetzung der Einzelmaßnahmen betrauten Fachämter und Abteilungen des Bezirksamtes.  Zum anderen ist es erforderlich, für die Koordination der Konzeptrealisierung eine leistungsfähige Verwaltungseinheit im Bezirksamt zu schaffen, die dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zuzuordnen ist.  Bislang ist für die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts eine Stelle vorgesehen, die voraussichtlich zum Jahresende 2019 besetzt wird. Weiterhin soll die Konzeptrealisierung über regelmäßige Sitzungen einer Lenkungsgruppe, die aus dem vorhandenen Mitarbeiterbestand des Bezirksamtes formiert wird, gesteuert werden. Für die Realisierung des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität soll eine weitere auf zwei Jahre befristete Stelle geschaffen werden. Dies ist Teil eines im August 2018 gestellten Förderantrags für Bundes- und Landesmittel, Drs.-Nr. 20-5063. Eine weitere Stelle ist für das Klimaschutzkonzept und Quartiersmanagement Gewerbegebiet Schnackenburgallee vorgesehen. Die bisher im Bezirksamt für die weitgehend neue Aufgabe des Klimaschutzes vorgesehene personelle Ausstattung ist angesichts der bereits jetzt angespannten Personalsituation unzureichend. Die Vorgabe an das Amt, künftig die Klimafolgen jeder auf bezirklicher Ebene zu treffenden Entscheidung zu prognostizieren, wird in allen Fachämtern zu zusätzlichen Personalbedarfen führen. Weiterhin müssen für die Einzelvorhaben des Klimaschutzkonzeptes jeweils aufwendige Förderanträge für Mittel aus dem Landeshaushalt und ggf. aus Förderprogrammen des Bundes inhaltlich vorbereitet und verfahrensmäßig begleitet werden.

 

Der gesamte finanzielle Bedarf für die Realisierung des Klimaschutzkonzepts Altona kann  derzeit nicht beziffert werden. Neben der Einwerbung von projektbezogenen Fördermitteln für die größeren Einzelmaßnahmen des Klimaschutzkonzepts, erscheint es als notwendig, dem Bezirk aus dem Landeshaushalt ein zusätzliches jährliches Budget zur Verfügung zu stellen, über deren Verwendung für Einzelmaßnahmen des Klimaschutzkonzepts die Bezirkspolitik eigenverantwortlich entscheiden kann.

 

Vor diesem Hintergrund wird beantragt:

 

  1. Es wird dem Bezirksamt empfohlen, im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eine eigene Verwaltungseinheit für den Klimaschutz zu schaffen.

 

  1. Es wird dem Bezirksamt empfohlen, das zuständige Dezernat umzubenennen in „Wirtschaft, Bauen, Umwelt und Klimaschutz“.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, den für die Erfüllung der Aufgabe des Klimaschutzes zusätzlich entstehenden Personalbedarf bis zum Jahresende 2019 nach folgenden Gesichtspunkten zu ermitteln und ggf. zu schätzen:

 

a)             Mehrbedarf für zusätzlichen Arbeitsaufwand z.B. für Prüfung von Entscheidungen auf ihre Klimarelevanz, Stellung und verfahrensmäßige Begleitung von Fördermittelanträgen

 

b)             Personalbedarf für die Koordinierung und Lenkung des Klimaschutzkonzepts

 

Das Ergebnis ist im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz vorzustellen.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, bis zum Jahresende 2019 den Finanzbedarf für jede einzelne Maßnahme des Klimaschutzkonzeptes zu ermitteln und Fördermöglichkeiten aus dem Landes- und Bundeshaushalt aufzuzeigen. Weiterhin wird das Amt gebeten, abzuschätzen und vorzuschlagen, in welcher jährlichen Höhe ein eigenverantwortlich verfügbares Budget aus dem Landeshaushalt für bezirkliche Klimaschutzmaßnahmen erforderlich ist. Das Ergebnis ist im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz vorzustellen.

 

 

Anhänge

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