21-0344.1

Klimaschutz in Altona: Finanziell und personell absichern Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz

Beschlussempfehlung öffentlich

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28.11.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 24.10.2019 die als Anlage beigefügte Drucksache 21-0344 zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) überwiesen.

 

Der KUV hat sich in seiner Sitzung vom 11.11.2019 mit dem Thema befasst. Die Fraktion DIE LINKE hat erklärt, die Ziffern 1 und 2 zunächst zurückzustellen. Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, den wie folgt geänderten Ziffern 3 und 4 zuzustimmen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, den für die Erfüllung der Aufgabe des Klimaschutzes zusätzlich entstehenden Personalbedarf bis zum zweiten Quartal 2020 nach folgenden Gesichtspunkten zu ermitteln und ggf. zu schätzen:

 

a)      Mehrbedarf für zusätzlichen Arbeitsaufwand z.B. für Prüfung von Entscheidungen auf ihre Klimarelevanz, Stellung und verfahrensmäßige Begleitung von Fördermittelanträgen

b)     Personalbedarf für die Koordinierung und Lenkung des Klimaschutzkonzepts.

 

Das Ergebnis ist im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz vorzustellen.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, bis zum zweiten Quartal 2020 den Finanzbedarf des Klimaschutzkonzeptes abzuschätzen und Fördermöglichkeiten aus dem Landes- und Bundeshaushalt aufzuzeigen. Weiterhin wird das Amt gebeten, abzuschätzen und vorzuschlagen, in welcher jährlichen Höhe ein eigenverantwortlich verfügbares Budget aus dem Landeshaushalt für bezirkliche Klimaschutzmaßnahmen erforderlich ist. Das Ergebnis ist im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz vorzustellen.

 

 

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