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Das Wildgehege Klövensteen – ein Kleinod wird zukunftssicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

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Gremium
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24.10.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona ist am 30.08.2018 einstimmig dem Bürgerbegehren „Klövensteen soll leben – stoppt den Masterplan für einen Wildtierzoo“ beigetreten. Sie folgte damit dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, die eine expansive Entwicklungsplanung des Wildgeheges hin zu einem Freizeitpark ablehnten. Auch Fachverbände und Tierschutzorganisationen kritisierten den “Masterplan Wildpark Klövensteen“ damals scharf.

 

Die Politik in Altona ist also in der Pflicht, dem Wunsch des Begehrens gerecht zu werden.

 

So wurde dort zum Ausdruck gebracht, das Wildgehege in seiner jetzigen Form zu erhalten. Als erste Maßnahme wurde die schnelle Sanierung der Infrastruktur und die Verbesserung der Tierhaltung in den Volieren gefordert. Dazu hat die Bezirksversammlung am 28.03.2019 die Drucksache 20-5748 “Selbst ist der Bezirk – schnelle Reparaturen im Wildgehege Klövensteen sofort beschlossen.

 

Eine Entwicklungsplanung für das nächste Jahrzehnt muss vordringlich zum Ziel haben, das Gehege finanziell nachhaltig zu betreiben, Natur und Tiere zu respektieren und den einmaligen Charakter und ökologischen Wert des Naturraums Klövensteen zu wahren. Der laufende Betrieb muss finanziell möglich sein, ohne dass das Wildgehege Einnahmen dafür aus Verkäufen, Vermietungen und Veranstaltungen erwirtschaften muss und ohne dass die Betriebskosten des Geheges für den Bezirk Altona eine nicht zu stemmende Belastung sind.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert:

 

  1. Es soll eine Ausschreibung für ein Gutachten vorbereitet werden, das Optionen für das Wildgehege untersucht und entsprechende Vorschläge, auch mit Planskizzen, unterbreitet.

Dabei sind die folgenden Punkte zu Grunde zu legen:

  • Gehege und Parkplatz bleiben öffentlich, frei zugänglich und kostenfrei
  • Die Grundflächen von Gehege und Parkplatz werden nicht vergrößert
  • Die Wildtierhaltung wird vorbildlich und zukunftsweisend gestaltet
  • Keine Aufnahme weiterer Tierarten
  • Keine Tötungen von Tieren zum Erzielen von Einnahmen
  • Der Schutz des umgebenden Naturraums ist prioritär zu betrachten

 

  1. Untersucht werden sollen verschiedene Möglichkeiten des Betriebs durch das Bezirksamt Altona auf der Basis der vorhandenen Infrastruktur.
    • Welches und wie viel Personal ist jeweils erforderlich?
    • Wie hoch sind die entsprechenden jährlichen Betriebskosten?
    • Mit welchen Sanierungs- bzw. Investitionskosten ist jeweils zu rechnen?

 

  1. Es sollen die Mängel des aktuellen Betriebs identifiziert und die jeweiligen Entwicklungsoptionen aufgezeigt werden. Ausdrücklich sollen zukunftsweisende Haltungsbedingungen für die vorhandenen Wildtiere geschaffen werden. Alle Tiere sollen in ihrer natürlichen Umgebung erlebbar und ihrer Art entsprechend untergebracht und versorgt sein.

 

  1. Mögliche Sanierungen im Bestand (oder auch Neubauten) sollen naturnah mit geringem Flächenverbrauch geplant werden. Auch die Öffnung abgesperrter Bereiche bzw. die Umnutzung von Räumen oder Gebäuden (z.B. der Wald- bzw. Fischerhütte) für Besucher*innen könnten beleuchtet werden. Möglichkeiten, die im Gehege vorhandenen Kleinbiotope (Teiche, Totholzinseln, Ameisenhaufen, Wildbienen etc.) erlebbar zu machen, sollten ebenfalls untersucht werden.

 

  1. Die Gutachter werden in der Ausschreibung auch aufgefordert, Vorschläge zur Populationsregulierung zu unterbreiten. Eine Haltung zur Fleischproduktion ist nicht mehr Ziel des Wildgeheges. Euthanasierungen sollen von Tierärzten vorgenommen werden und nicht durch jagdlichen Abschuss. Daher ist auch der Bedarf an tierärztlicher Betreuung zu ermitteln.

 

  1. Darüber hinaus sind der Bedarf und ggf. die Neuausrichtung der pädagogischen Arbeit zu untersuchen. Es ist zu prüfen, ob die Einrichtung eines Umwelthauses im Eingangsbereich neben dem Irmgard-Greve-Haus und/oder die Erweiterung der Waldpädagogik zur Umweltbildung inhaltlich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Des Weiteren, ob eine Kooperation mit ansässigen Fachverbänden, Tierschutzorganisationen, Wildtierstationen, Umweltstiftungen, dem Regionalpark Wedeler Au oder auch dem Zentrum für Schulbiologie und Umwelterziehung (ZSU) folgerichtig wäre. Weiter ist zu untersuchen, ob Spiel- und Wissensvermittlungsmöglichkeiten ausreichend vorhanden sind.

 

  1. Alle Entwicklungsvorschläge sind im Lichte einer langfristigen Finanzierbarkeit und eines begrenzten Finanzrahmens zu prüfen. Eine Konkurrenz zu privat geführten Tierparks in der Metropolregion ist ausdrücklich nicht intendiert.

 

  1. Der Ausschreibungstext für dieses Gutachten ist dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport (GrünA) zur Abstimmung zu stellen, ebenso die Liste der Büros, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen. Es sind Büros auszuwählen, die dem Thema entsprechende Erfahrungen mitbringen.

 

  1. Das Bezirksamt wird weiter aufgefordert, zeitnah die Betriebskosten für das Wildgehege zu ermitteln, unterteilt in die entsprechenden Konten und rückwirkend für die vergangenen fünf Jahre. Diese Aufstellung ist dem GrünA vorzulegen und dem Gutachter zur Verfügung zu stellen. Entsprechend sind auch die Teilnehmer*innenzahlen an den Veranstaltungen der Waldschule, gelistet nach Jahr, Veranstaltungsart, Teilnehmerart aufzuführen. Besucher*innen von Veranstaltungen Dritter wie NABU oder ZSU werden nicht als Teilnehmende der Waldschule gerechnet.

 

  1. Das Gutachten wird in einer öffentlichen (Sonder-)Sitzung des GrünA in Rissen vorgestellt. Fragemöglichkeiten für Bürger*innen sollen zugelassen werden.

 

  1. Für die Erstellung des Gutachten stellt die Bezirksversammlung bis zu 30.000 Euro aus Politikmitteln zur Verfügung.

 

 

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