21-0317.1

Das Wildgehege Klövensteen - ein Kleinod wird zukunftssicher Alternativantrag der Fraktionen von CDU und SPD zu Drucksache 21-0317

Antrag öffentlich

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24.10.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona ist am 30.08.2018 einstimmig dem Bürgerbegehren „Klövensteen soll leben – stoppt den Masterplan für einen Wildtierzoo“ beigetreten. Sie folgte damit dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, die eine expansive Entwicklungsplanung des Wildgeheges hin zu einem Freizeitpark ablehnten. Auch Fachverbände und Tierschutzorganisationen kritisierten den “Masterplan Wildpark Klövensteen“ damals scharf.

 

Die Politik in Altona ist also in der Pflicht, dem Wunsch des Begehrens gerecht zu werden.

 

Maßgeblich ist der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, das Wildgehege in seiner jetzigen Form zu erhalten. Hierzu sind die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen nötig, aber auch Anpassungsmaßnahmen an geltende gesetzliche (Vorschriften, z.B. im Bereich Inklusion).

 

Ebenso wichtig ist, dass die verschiedenen Interessengruppen und die Bürger und Bürgerinnen in transparenter Weise in die weiteren Planungen für das Wildgehege Klövensteen einbezogen werden. Hieran hat es bei der Entwicklung des sogenannten Masterplans gefehlt.

 

Alle weiteren Planungen gehen von folgenden Voraussetzungen aus:

 

  • Gehege und Parkplatz bleiben öffentlich, frei zugänglich und kostenfrei
  • Die Grundflächen von Gehege und Parkplatz werden nicht vergrößert
  • Die Wildtierhaltung wird vorbildlich und zukunftsweisend gestaltet
  • Der Schutz des umgebenden Naturraums ist prioritär zu betrachten

 

Große Veränderungen sind für das Wildgehege Klövensteen nicht geplant. Manchmal werden jedoch auch mit Einzelmaßnahmen Weichenstellungen vorgenommen, die umstritten sein können.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert,

 

  1. für die Planung und Weiterentwicklung des Wildgeheges Klövensteen einen runden Tisch einzurichten, an dem alle Interessengruppen teilnehmen können.

 

  1. finanzielle Mittel bereitzustellen, die für Gutachten in besonders strittigen Fällen eingesetzt werden können.

 

 

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