21-0321.1

Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.10.2019
Sachverhalt

Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.

 

Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.

 

Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.09.2019 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen.

 

Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  • Den Maßnahmen 1-4 der aktualisierten Tabelle (Anlage 1) wird einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zugestimmt.

 

  • Den Maßnahmen 5-13 der aktualisierten Tabelle (Anlage 1) wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von DIE LINKE und FDP zugestimmt.

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Anhänge

Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse (aktualisiert)

Anlage 2:  Einzelmaßnahmen