Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022 Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.
Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.
Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.09.2019 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:
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Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse (aktualisiert)
Anlage 2: Einzelmaßnahmen