Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022 Empfehlung der Fachausschüsse
Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.
Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.
Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2021/2022 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.09.2019 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen.
Ergebnisse aus den Fachausschussberatungen:
Verkehrsausschuss
Der Verkehrsausschuss stimmt den Maßnahmen 1, 2, 3 und 4 der Anlage 2 zur Anmeldung der Einzelzuweisungen einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion zu.
Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport
Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport stimmt den Maßnahmen 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 und 12 der Anlage 2 zur Anmeldung der Einzelzuweisungen einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zu.
Jugendhilfeausschuss
Die Empfehlungen des Ausschusses liegen noch nicht vor und werden nachgereicht.
Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse (aktualisiert)
Anlage 2: Einzelmaßnahmen