21-0355

Liste der zu sanierenden Kunstwerke in Altona Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.04.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.11.2019
04.11.2019
24.10.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.04.2019 anliegende Drucksache 20-5824 beschlossen.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 05.09.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Für die städtischen Kunstwerke wird seitens der Verwaltung folgende Priorität für eine Sanierung festgelegt:

 

1)      Dinowiese, Bornheide

2)      Rankhilfe, Glückstädter Weg

 

Diese Maßnahmen könnten, sofern Gelder zur Verfügung gestellt werden, seitens des BA ausgeführt werden.

 

Für private Kunstwerke ist die FHH nicht in der Unterhaltungspflicht, es sei denn es gibt hierzu entsprechende Vereinbarungen, die dem Bezirksamt derzeit für die aufgeführten Kunstwerke nicht bekannt sind. Das Bezirksamt hat mit einer betroffenen Wohnungsbaugesellschaft bezüglich möglicher Sanierungsarbeiten Kontakt aufgenommen.

Diese stehen dem grundsätzlich positiv gegenüber. Vor einer möglichen Sanierung wären allerdings Urheber- und Nachlassrechte zu klären.

 

Eine Sanierung wäre üblicherweise durch den Eigentümer zu veranlassen. Spezielle Kompetenz zur Sanierung von Kunstwerken, insbesondere aus Metall, steht im Bezirksamt nicht zur Verfügung. Die Fachkompetenz hierfür ist bei der Kulturbehörde verortet. Die erforderlichen Untersuchungen und Sanierungsarbeiten müssten an Externe vergeben werden. Personalkapazitäten für Arbeiten an privaten Kunstwerken stehen im Bezirksamt nicht zur Verfügung.

 

Nach Inaugenscheinnahme der Dokumentation wird seitens der Verwaltung der Sanierungsbedarf wie folgt gesehen:

 

1)      Kraniche, Gerhardt Brandes

2)      Aufsteigender, Doris Waschk-Balz

3)      Große Oceanide, Fritz Fleer

4)      Leselibelle, Feldweg 55

 

Eine Finanzierung der gewünschten Sanierungsmaßnahmen aus dem RISE Programm ist angefragt. Da aus diesem Programm in der Regel investive Maßnahmen finanziert werden, ist die Bereitstellung von Mitteln hieraus für Unterhaltungsarbeiten eher unwahrscheinlich.

 

Anhänge