Die Bezirksversammlung Altona setzt sich für den Erhalt und die Pflege von bestehenden Denkmälern und Kunstwerken im öffentlichen Raum ein (Drucksache 20-4175). In diesem Rahmen wurde der Ausschuss für Kultur und Bildung auf eine Reihe von Kunstobjekten im Raum Lurup – Osdorf aufmerksam gemacht. Eine vollständige Listung ist durch die Behörde für Kultur und Medien mittlerweile abgeschlossen und zeitgleich auf Beschluss der Bezirksversammlung eine erste Sichtung durch das Bezirksamt vorgenommen worden. Die Eigentumsverhältnisse der einzelnen Objekte wurden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben.
Im Rahmen dieser Anfrage an die Behörde für Kultur und Medien wurde die erschreckende Tatsache bekannt gemacht, dass das Kunstwerk „Zwischen zwei Welten III“ (ID 15306) abgebaut und eingeschmolzen und aus der Liste der Denkmäler gestrichen worden sei (Drucksache 20-4482.2).
So geht Denkmalschutz nicht!
Die Bezirksversammlung wird sich daher in dieser Wahlperiode entschieden für den Erhalt und die Pflege der Kunst im öffentlichen Raum in Altona einsetzen und beginnt mit den Werken im Raum Lurup – Osdorf, denen in der Vergangenheit teilweise nicht die gebührende Aufmerksamkeit zuteilwurde.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
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Die Skulptur „Paar auf Pferd“ an der Spreestraße ist seit einigen Monaten nicht mehr vor Ort. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten, beim Eigentümer nachzufragen, wo das Kunstwerk ist und ob eine Wiederaufstellung geplant ist. Gegebenenfalls sind Wege aufzuzeigen, wie eine Wiederaufstellung möglich gemacht werden kann. Dem Ausschuss für Kultur und Bildung ist Bericht zu erstatten.
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Die „Vogelgruppe“ am Ohleweg ist seit Jahren stark beschädigt. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten, mit der Eigentümerin Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel, dieses Kunstwerk restaurieren zu lassen. Dem Ausschuss für Kultur und Bildung ist Bericht zu erstatten.
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Der „Reifenspieler“ am Eckhoffplatz ist ebenfalls seit einigen Monaten verschwunden. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten, mit der Behörde für Kultur und Medien und gegebenenfalls der Behörde für Inneres und Sport Kontakt aufzunehmen, um zu klären, wo das Kunstwerk verblieben ist und gegebenenfalls eine Wiederaufstellung zu planen.
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Der „Faunbrunnen“ am Fahrenort liegt hinter einem Zaun und hat kein Wasser. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG gebeten, sich mit der Eigentümerin in Verbindung zu setzen, mit dem Ziel, für dieses Objekt einen neuen Aufstellungsort zu suchen. Zusätzlich sind mit den Erben der Künstlerin Gespräche aufzunehmen, ob dieses Procedere gewünscht ist. Der Ausschuss für Kultur und Bildung schlägt für eine Neuaufstellung die noch zu gestaltende Grünfläche an der Luruper Hauptstraße gegenüber der Grund- und Stadtteilschule Lurup (auf dem Gelände des ruhenden Gastronomie-Betriebes) vor. Es ist zu prüfen, ob dafür RISE-Gelder beantragt werden können. Mit der Eigentümerin der Immobilie vor Ort sind Gespräche zu führen, inwieweit eine Kostenübernahme für den Betrieb einer Brunnenanlage übernommen werden kann.