20-4482.2

Öffentliche Kunst am Osdorfer Born und in Lurup erhalten und schützen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.11.2017 (Neufassung der Drucksache 4482)

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 02.11.2017 anliegende Drucksache 20-4175 beschlossen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat hierzu mit Schreiben vom 15.02.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Behörde für Kultur und Medien hat im Frühjahr 2017 die Gesamtinventarisierung der Kunstwerke im öffentlichen Raum abgeschlossen. Zu den Kunstwerken im Stadtteil Lurup und im Bereich Osdorfer Born siehe

http://bsu-ims/KRBD/Suche.aspx.

Zu den denkmalgeschützten Objekten in diesem Bereich siehe Anlage 1. Für das mittlerweile abgetragene Kunstwerk "Zwischen zwei Welten III" (ID 15306), ehemals in der Grünanlage östlich von Recknitzstraße 35, wurde die Löschung aus der Denkmalliste veranlasst. Das Denkmalschutzamt wird prüfen, ob auch weiteren, qualitätsvoll gestalteten historischen Objekten Denkmalwert zuerkannt werden kann.

Im Übrigen obliegt die Pflege und Unterhaltung der Kunstwerke den jeweiligen Bezirksämtern. Die Behörde für Kultur und Medien kann im Einzelfall fachliche Beratung für Maßnahmen der Instandsetzung und Restaurierung anbieten.

 

Das Bezirksamt Altona hat hierzu mit Schreiben vom 16.07.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung am 18.06.2018 hat eine Vertreterin der Behörde für Kultur und Medien ausführlich zum Thema "Kunst im öffentlichen Raum" referiert.

 

Ergänzend stellte die Kollegin auch dar, welche Mittel für die Sanierung von Kunstwerken im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen. Im Übrigen verweist das Bezirksamt auf die Niederschrift des Ausschusses für Kultur und Bildung vom 18.06.2018..

 

Anhänge

Kunst im öffentlichen Raum im Stadtteil Lurup und im Bereich Osdorfer Born (nicht-öffentlich)

Drs. 20-4175