20-4482

Öffentliche Kunst am Osdorfer Born und in Lurup erhalten und schützen! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.11.2017

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die  Bezirksversammlung  Altona hat in ihrer Sitzung am 02.11.2017 anliegende Drucksache 20-4175 beschlossen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat hierzu mit Schreiben vom 29.01.2018 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Behörde für Kultur und Medien hat im Frühjahr 2017 die Gesamtinventarisierung der Kunstwerke im öffentlichen Raum abgeschlossen. Zu den Kunstwerken im Stadtteil Lurup und im Bereich Osdorfer Born siehe

 

http://bsu-ims/KRBD/Suche.aspx.

 

Zu den denkmalgeschützten Objekten in diesem Bereich siehe Anlage 1. Das Denkmalschutzamt wird prüfen, ob auch weiteren, qualitätsvoll gestalteten historischen Objekten Denkmalwert zuerkannt werden kann.

 

Im Übrigen obliegt die Pflege und Unterhaltung der Kunstwerke den jeweiligen Bezirksämtern. Die Behörde für Kultur und Medien kann im Einzelfall fachliche Beratung für Maßnahmen der Instandsetzung und Restaurierung anbieten.

 

Anhänge

Kunst im öffentlichen Raum im Stadtteil Lurup und im Bereich Osdorfer Born (nicht-öffentlich)

Drs. 20-4175