21-0306.1

Fahrradstraße Chemnitzstraße – Erfolgreiche Umgestaltung mit Aufklärungsplakaten begleiten Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

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24.10.2019
Sachverhalt

In wenigen Tagen wird nach Fertigstellung des Umbaus die vorfahrtberechtigte Fahrradstraße in der Chemnitzstraße offiziell eröffnet. Nicht allen Autofahrenden sind aber anscheinend die neuen Regeln schon vertraut, die in einer Fahrradstraße gelten. Insbesondere die Vorgabe von Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit.

 

Ähnliche Probleme gab es auch bereits bei der Einführung von Fahrradstraßen in anderen Teilen Hamburgs. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) hat daher die Einführung mit großformatigen Plakaten begleitet, auf der die wesentlichen Regelungen bildlich dargestellt sind (siehe Anlage).

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung daher einstimmig bei Enthaltung der FDP-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) in Kontakt zu treten, um einige der aktuellen Plakate zur Information über Regeln auf Fahrradstraßen auch in Altona verwenden zu können. Diese sollen für einen begrenzten Zeitraum an geeigneter Stelle – etwa an den Zugängen aus der Holstenstraße und Max-Brauer-Allee – in der Chemnitzstraße angebracht werden, um für eine bessere Information aller Verkehrsteilnehmer zu sorgen.

 

 

Anhänge

Plakat Fahrradstraße BWVI