Ausübung Vorkaufsrecht Altonaer Bahnhofsgebäude Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion
Die Bezirksversammlung Altona möge auf Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 27 BezVG beschließen:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) beziehungsweise die Finanzbehörde wird gebeten, zu prüfen, ob die Ausübung des Vorkaufsrechtes beim Altonaer Bahnhofsgebäude rechtlich möglich ist und entsprechend zu handeln.
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