Ausübung Vorkaufsrecht Altonaer Bahnhofsgebäude Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 24.10.2019 Bezirksversammlung Ö 5.2
Die Bezirksversammlung Altona möge auf Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 27 BezVG beschließen:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) beziehungsweise die Finanzbehörde wird gebeten, zu prüfen, ob die Ausübung des Vorkaufsrechtes beim Altonaer Bahnhofsgebäude rechtlich möglich ist und entsprechend zu handeln.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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