21-0123.4

Altona wird Klimaschutzbezirk Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 21-0123.3

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
06.11.2019
04.11.2019
24.10.2019
Sachverhalt

Die SPD Bezirksfraktion Altona sieht aufgrund der immer dramatischer werdenden Klimaveränderung die Notwendigkeit, nationale aber insbesondere auch lokale Maßnahmen zu ergreifen, um dem Problem zu begegnen. Einen wesentlichen Beitrag können hier konkrete Maßnahmen im städtebaulichen Kontext und Maßnahmen zur Mobilität leisten.
 

Deshalb ist es notwendig, die Drucksache 21-0123.3 ab Punkt 8 wie folgt zu ergänzen:

 

  1. Bei Befreiungen mit Erweiterung von genehmigungsfähigen Baumassen, städtebaulichen Verträgen sowie bei städtebaulichen Wettbewerben, Gutachterverfahren und Bebauungsplanverfahren sind die existierenden Altonaer „StadtKlima-Standards“ anzuwenden. Eine Umsetzung erfolgt durch die Bauherren, wird durch ein Nachweisverfahren überprüft und gegebenenfalls über Vertragsstrafen durchgesetzt.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird bei größeren Bauvorhaben die jeweiligen Vorhabenträgerinnen und Vorhabenträger dazu verpflichten, einen Energiefachplan als energiewirtschaftliches Fachgutachten bei Neubauvorhaben mit mehr als 150 Wohneinheiten und einer Grundflächenzahl von über 0,8 zu erstellen. Dabei werden im Energiefachplan drei Varianten des Dämmstandards in Kombination mit mindestens drei Varianten der erneuerbaren Energieversorgung untersucht. Ebenso ermittelt der Energiefachplan für das jeweilige Neubaugebiet die Variantenkombination mit den geringsten CO²-Emissionen bei wirtschaftlicher Vertretbarkeit. Die ermittelte Variante soll über Festsetzungen in Bebauungsplänen oder über Regelungen in städtebaulichen Verträgen gesichert werden. Bei netzgebundenen Lösungen kann über eine öffentliche Ausschreibung ein Energiedienstleister gefunden werden, der die definierten CO²-Einsparungen mit den niedrigsten Wärmekosten umsetzt.

 

  1. Für größere Bauvorhaben ab 150 Wohneinheiten ist die verpflichtende Erstellung eines eigenständigen Mobilitätskonzeptes vorzusehen. Diese erfassen und analysieren die gegebenen Rahmenbedingungen in den Themenbereichen Wegebeziehungen im Fuß- und Radverkehr, ÖPNV-Angebot und bestehende Carsharing-Angebote und entwickeln spezifische Maßnahmenvorschläge, die ein Parkraumkonzept inklusive Stellplätze für Fahrräder, Lastenräder und E-Bikes sowie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und neue Carsharing-Angebote beinhalten. Ab einer Projektgröße von ca. 1.000 Wohneinheiten ist ein Mobilitätsmanagement und eine Mobilitätsstation, gegebenenfalls mit einem Quartiersmanagement vorzusehen. Das Mobilitätsmanagement koordiniert die unterschiedlichen Mobilitätsangebote und kann ergänzende Service-Leistungen anbieten.

 

Anhänge

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